GZO Spital lehnt Gläubigervorschläge ab
Reaktion auf Forderungen
Eine Gruppe von Gläubigern will, dass das Spital Wetzikon seine Schulden später zurückzahlen kann – stellt dafür aber Bedingungen. Das Spital hält wenig davon.
Am Donnerstagmorgen präsentierte eine Gruppe von Gläubigern eine neue Idee, die zur finanziellen Sanierung des GZO Spitals Wetzikon beitragen soll. Die Frist für die Rückzahlung der 170-Millionen-Franken-Anleihe soll verlängert und das Spital dadurch aus der Nachlassstundung entlassen werden. Die Schulden müsste es somit erst 2027 zurückzahlen.
Für die Umsetzung des Vorschlags verlangen die Gläubiger, die sich GZO Creditor Group nennen, die Einberufung einer Gläubigerversammlung. Die Fristverlängerung für die Ablösung der Obligation wäre an eine schrittweise Erhöhung des Zinssatzes von aktuell 1,875 bis 4,875 Prozent im Jahr 2027 gebunden. Gleichzeitig fordern die Gläubiger die Ausarbeitung von konkreten Sanierungsmassnahmen wie etwa eine langfristige Finanzierungsstrategie oder die Redimensionierung des Neubaus.
Keine nachhaltige Lösung
Das Spital zeigt in einer ersten Reaktion wenig Begeisterung für die Vorschläge. Es habe die beantragten Änderungen geprüft. Allerdings würden diese weder zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Sanierung des Unternehmens beitragen noch eine Lösung für die Rückzahlung der Obligationenanleihe bieten. Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig warnt deshalb vor einer «voreiligen Einzellösung für die Anleihe». Man müsse eine Gesamtlösung verfolgen.
Eine Fristverlängerung sei nicht notwendig, heisst es in der Mitteilung. Mit dem Gang in die provisorische Nachlassstundung sei bereits eine geeignete Massnahme ergriffen worden. In dieser befindet sich das GZO seit dem 30. April und vorläufig bis Ende August. Sie könnte jedoch auf bis zu insgesamt 32 Monate verlängert werden.
«Die Nachlassstundung gibt der GZO AG bereits die notwendige Zeit für die Erarbeitung eines gesamtheitlichen Sanierungskonzepts. Sie garantiert gleichzeitig einen umfassenden Schutz sämtlicher Gläubiger», lässt sich Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig zitieren. Eingeschlossen sind sowohl die Gläubiger der Obligationenanleihe wie auch diejenigen von weiterem Fremdkapital.
Unterschiedliche Darstellungen
Begründet wird die ablehnende Haltung deshalb auch mit der einseitigen Bevorzugung der Anleihegläubiger. Eine Darstellung, der die GZO Creditor Group in einer Stellungnahme am Donnerstagnachmittag vehement widerspricht und dem Spital Falschbehauptungen unterstellt. Sie habe von Anfang darauf hingewiesen, dass durch die Änderungen auch sämtliche weiteren Gläubiger die gleichen Rechte erhalten sollten.
Das Spital warnt weiter vor einer «substanziellen finanziellen Mehrbelastung» durch das als Bedingung geforderte progressive Zinsmodell. Es würde eine schrittweise Zinsanhebung um insgesamt 3 Prozent vorsehen. Das Spital stimmt den Forderungen darum nicht zu.
Der Anstieg der Zinsen würde falsche Anreize setzen und das Spital zusätzlich belasten. Es drohe ein überhastetes und eiliges Vorgehen, das letztlich eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens verhindern würde. Die ebenfalls geforderte Verpfändung von Liegenschaften würde ausserdem die Handlungsfreiheiten des Spitals bei der Suche nach einer Lösung einschränken.
Offen für Versammlung
Gemäss dem Spital handelt es sich bei der Gruppe um vier Anleihegläubiger, die insgesamt über eine Kapitalbeteiligung von 6,56 Prozent verfügen. Die GZO Creditor Group hält sich diesbezüglich bedeckt. Sie spricht lediglich davon, dass die Gruppe über den notwendigen Anteil von 5 Prozent verfüge, um eine Gläubigerversammlung vom Spital einfordern zu können.
Trotz der ablehnenden Haltung begrüsst das Spital in der Mitteilung «die Mitwirkung aller beteiligter Stakeholder bei der Suche nach tragfähigen und gesamtheitlichen Sanierungslösungen». Man sei sich bewusst, dass die Anleihegläubiger Teil einer nachhaltigen Lösung sein müssten.
Einer Gläubigerversammlung stehe das Spital zu gegebener Zeit offen gegenüber. Allerdings dürfte die Wahl des Zeitpunkts nicht in der Hand der Spitalverantwortlichen liegen, sollte die Gläubigergruppe an ihrer Forderung festhalten. Und derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass diese davon abrücken will.
