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«Mehr als 20’000-mal wird im Oberland ein Lohn gepfändet»

21'200-mal wurde im letzten Jahr einem Menschen im Zürcher Oberland der Lohn gepfändet. Oft enden solche Schicksale im Privatkonkurs – nicht für alle die beste Lösung.

«Es gibt viele Gründe, in die Schulden abzurutschen»: René Dürig ist professioneller Schuldenberater.

Foto: Sandro Compagno

«Mehr als 20’000-mal wird im Oberland ein Lohn gepfändet»

Armut, die niemand sieht

René Dürig hat beruflich mit Menschen zu tun, die sich finanziell übernommen haben. Die Situation im Kanton Zürich bezeichnet der Schuldenberater als «besorgniserregend».

Die Zahlen stammen vom Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich, und sie sind eindrücklich: 2023 wurden im Kanton insgesamt 181’458 Betreibungen ausgesprochen, die mit Pfändungen einhergingen. 95’105 Einkommenspfändungen wurden vollzogen, 78’787 waren erfolglos.

Ein Einkommen wird dann gepfändet, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.

Dazu kamen im vergangenen Jahr 7566 reine Vermögenspfändungen. Diese spricht das Betreibungsamt aus, wenn das vorhandene Vermögen des Schuldners (oder der Schuldnerin) für die Deckung der betriebenen Forderungen ausreicht.

Bei einer Einkommenspfändung wird der Schuldner auf das Existenzminimum gesetzt. Was er darüber hinaus verdient, geht an die Gläubiger, um die Schuld abzutragen. Erfolglos ist eine Pfändung, wenn weder Einkommen noch Vermögen vorhanden sind, das man verwerten könnte.

Eine Lohnpfändung dauert maximal ein Jahr. Sind dann nicht alle Schulden beglichen, stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus. Der Betroffene kann, gestützt auf diesen Verlustschein, jederzeit wieder betrieben werden.

René Dürig ist Sachwalter und bietet im Kanton Zürich professionelle Schuldensanierungen an. Wir trafen ihn an der Europaallee in Zürich zum Gespräch.

Herr Dürig, was halten Sie von Klein- oder Konsumkrediten?

René Dürig, Sachwalter und Schuldenberater: Die meisten Schuldenberater würden Ihnen sagen: Finger weg! Nutzen Sie Bargeld, twinten Sie nicht, kaufen Sie nicht online ein. Ich bin da liberaler eingestellt und setzte auf die Eigenverantwortung. Jeder soll selbst seine Prioritäten bestimmen können, zumal der Konsum volkswirtschaftlich eine enorme Bedeutung hat. Wenn 100 Menschen einen Kredit aufnehmen, ist statistisch vielleicht einer darunter, der ihn nicht zurückzahlen kann und betrieben wird. Die Ausfallquote ist somit erstaunlich klein und von den Banken mit einkalkuliert. Und ich finde überall Finanzierungen mit 0 Prozent Zins oder Ratenzahlung. Die Händler wissen, dass nicht jeder zahlt, und kalkulieren das in ihre Rechnung ein. Für mich stellt sich daher immer auch die Frage, wer hier das Opfer und wer der Täter ist. Wichtig aber ist, dass den «Gestrauchelten» dann unkompliziert wieder auf die Beine geholfen wird.

Wenn 100 Menschen einen Kredit aufnehmen, ist statistisch vielleicht einer darunter, der ihn nicht zurückzahlen kann.

Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Sind Schulden bei uns wirklich ein Problem?

Wir müssen unterscheiden. Schulden sind nicht gleich Schulden. Wer für seine Schulden einen Gegenwert besitzt, also beispielsweise ein Hypothekarschuldner mit Einfamilienhaus, der kann hoch verschuldet sein, aber trotzdem nicht überschuldet.

Wann ist man überschuldet?

Als überschuldet gilt man, wenn man für seine Schulden keinen Gegenwert besitzt und diese Schulden nicht innert dreier Jahre zurückzahlen kann.

Wenn man 95’105 vollzogenen Lohnpfändungen im Kanton Zürich in Relation mit der ständigen Wohnbevölkerung von 1’601’434 Menschen setzt, kommt man zum Ergebnis, dass im Jahr 2023 5,93 Prozent aller Zürcherinnen und Zürcher von einer Lohnpfändung betroffen waren.

Bevor Sie jetzt die Taschenrechner-App aufrufen: Die Rechnung ist so nicht ganz richtig, denn diese Pfändungen müssen nicht bei verschiedenen Schuldnern vollzogen werden. Viele Betreibungsämter haben, salopp ausgedrückt, eine «Stammkundschaft»: Jede Betreibung, die eine Pfändung nach sich zieht, wird statistisch als Pfändung erfasst. Ein Schuldner kann also mehrfach in dieser Statistik auftauchen.

Dennoch ist die Statistik aufschlussreich, auch weil sie zwischen den Bezirken unterscheidet: Während die Anzahl Pfändungen im Bezirk Uster mit 5,98 Prozent ziemlich genau im kantonalen Durchschnitt liegt, wurden in den Bezirken Pfäffikon (7,77 %) und Hinwil (8,25 %) deutlich mehr Lohnpfändungen vollzogen.

Zum Vergleich: Im wohlhabenden Bezirk Meilen an der Goldküste sind es lediglich 3,5 Prozent.

Es gibt viele Gründe, in die Verschuldung abzurutschen. Oft liegen kritische Lebensereignisse einer Überschuldung zugrunde: Trennung, Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Gründe nennt die Schuldenberatung Schweiz als häufigste Ursachen.

Auch die Aufgabe der Selbstständigkeit kommt in dieser Liste vor – mit teilweise dramatischen Folgen: Während die durchschnittliche Schuldenhöhe der Ratsuchenden bei rund 37'000 Franken liegt (Median), sind es bei Menschen, die ihre berufliche Selbstständigkeit aufgeben müssen, mehr als 125'000 Franken.

Hans W. aus dem Zürcher Oberland ist ein solches Beispiel und ein Kunde von Schuldensanierer René Dürig. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes erzählen wir seine Geschichte so, dass keine Rückschlüsse auf Hans W. als Person möglich sind.

Hans W. ist Handwerker und machte sich mit einer Einzelfirma selbstständig. Er ist ein guter Handwerker, aber ein weniger guter Buchhalter.

Um seine Einzelfirma in Fahrt zu bringen und mit den benötigten Werkzeugen und einem Fahrzeug auszustatten, nimmt er einen Kredit auf. Die Firma läuft nicht so, wie er es sich vorgestellt hat. Neben dem Kredit pumpt er noch seine Eltern an.

Nach einigen Jahren muss er aufgeben und lässt sich wieder anstellen. Er hat 100'000 Franken Schulden angehäuft, sein Lohn wird gepfändet. Er lebt am Existenzminimum und kann im Monat 1500 Franken zur Rückzahlung seiner Schulden beiseitelegen.

Wer seine Schuld nicht innert drei Jahren zurückzahlen kann, gilt in der Schweiz als überschuldet. Mit 1500 Franken monatlich kann Hans in 36 Monaten 54'000 Franken ansparen. Da er bei zahlreichen Gläubigern in der Kreide steht, wird ein Nachlassverfahren eingeleitet.

Es gibt verschiedene Klassen von Schulden respektive von Forderungen seitens der Gläubiger. Die Krankenkassenprämien beispielsweise müssen immer voll bezahlt werden. Hans W. zahlt in drei Jahren 15'000 Franken Krankenkassenprämien.

Auch muss Hans W. die Gerichtskosten und die Kosten des Sachwalters bezahlen, das sind insgesamt 6500 Franken. Es bleiben Hans W. also 32'500 Franken, um noch 80'000 Franken Schulden zu begleichen – rund 40 Prozent.

Nun ist es der Job von Schuldensanierern wie René Dürig, mit den Gläubigern nach einer Lösung zu suchen: «Die Banken sind selten ein Problem. Sie haben einen gewissen Ausfall in ihre Kredite einkalkuliert.» Auch die Inkassobüros liessen in aller Regel mit sich reden, sagt Dürig: «Sie haben ja Verlustscheine gekauft, salopp ausgedrückt Ramsch, und verdienen mit 30 Prozent Nachlassdividende immer noch Geld.»

Auch die Steuerbehörden liessen mit sich reden und schreiben 70 Prozent ab in der Hoffnung, dass der Schuldner in Zukunft wieder ordentlich Steuern zahlt. René Dürig: «30 Prozent Nachlassdividende sind gar nicht so schlecht.»

Am Ende des Nachlassverfahrens ist Hans W. seine Schulden los. Er lebt nicht mehr am Existenzminimum und ist aus der Schuldenspirale ausgebrochen.

(sco)

Herr Dürig, wie schätzen Sie die Situation bei uns im Zürcher Oberland ein?

Die Situation ist besorgniserregend. Laut den aktuellen Zahlen des kantonalen Betreibungsinspektorats wurden in den Bezirken Uster, Pfäffikon und Hinwil letztes Jahr 21’200 Lohnpfändungen vollzogen. Dazu kommen weiter 13’300 erfolglose Pfändungen – weil es einfach nichts zu holen gibt.

Nun könnte man schulterzuckend sagen: Selbst schuld …

So einfach ist das nicht. Es gibt viele Gründe, in die Schulden abzurutschen, und nicht alle sind selbstverschuldet.

Wer betrieben wird, kann rasch in eine Abwärtsspirale geraten.

Zum Beispiel?

Nach Trennungen, bei Arbeitslosigkeit und bei gesundheitlichen Problemen kann es schnell passieren, dass das Haushaltsbudget aus dem Lot gerät und jemand Schulden anhäuft. Und wer betrieben wird, kann rasch in eine Abwärtsspirale geraten: Nach einer Lohnpfändung erhält er zum Leben nur noch das sogenannte betreibungsrechtliche Existenzminimum: ein Grundbedarf für Essen, Kleidung und Haushaltsausgaben plus Miete, Krankenkasse und allenfalls Alimente. Der Rest seines Einkommens geht weg zur Schuldentilgung. Was aber nicht in dieses Existenzminimum eingerechnet wird, sind die Steuern. Damit ist quasi garantiert, dass er seine Steuerschuld nicht begleichen kann und erneut betrieben und gepfändet wird – aus dieser Spirale findet er nicht mehr hinaus.

Gibt es einen typischen Schuldner?

Bei den Beratungsstellen überdurchschnittlich vertreten ist die Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren. Diese Leute stehen im besten Erwerbs- und Familienalter und sind am meisten von den Verschuldungsrisiken betroffen, die ich Ihnen eben genannt habe. Jüngere sind weniger vertreten, weil sie auch unabhängig von Beratungsstellen nach Lösungen suchen – beispielsweise bei den Eltern. Und ältere Menschen mit Schulden sind untervertreten, weil sie mit dem Existenzminimum leben und keine beruflichen Perspektiven haben. Sie haben damit auch keine Chance, ihre Schulden zu begleichen.

Sie sind Schuldensanierer. Wieso schickt man überschuldete Personen nicht einfach in den Privatkonkurs?

Das ist genau das Problem! Viel zu oft wird dieser Schritt vollzogen. Dabei bringt er den wenigsten etwas.

Das müssen Sie erklären.

Unser Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) ist ursprünglich für Firmen konzipiert worden. Eine Firma, die überschuldet ist, geht in Konkurs und wird aufgelöst. Aber ein Mensch, der Konkurs geht, löst sich nicht auf. Er existiert weiter und mit ihm seine Schulden. Ein Privatkonkurs ist daher oft das ganz falsche Mittel.

Was wäre denn das richtige Mittel?

Eine Schuldensanierung: Wer über ein Einkommen verfügt, der fährt mit einer Schuldensanierung praktisch immer besser als mit einem Konkurs.

Wie funktioniert diese Sanierung?

Die wichtigste Frage lautet: Ist eine Person sanierungsfähig? Das ist eine Frage der Ressourcen. Wenn ich die Frage mit Nein beantworten muss, dann kann auch ich nicht helfen. Wenn der Schuldner aber ein Einkommen hat, von dem er etwas auf die Seite legen kann, dann stehen die Chancen gut, dass er nach einem Schuldenschnitt wieder auf die Beine kommt.

Schuldenschnitt heisst, die Gläubiger verlieren Geld.

Das tun sie auch, wenn der Schuldner Konkurs geht. Sie erhalten zwar einen Verlustschein. Dieser gibt ihnen die Möglichkeit, die ausstehende Schuld einzufordern, wenn der Schuldner wieder zu Vermögen kommt. Aber das gelingt den wenigsten.

In keinem Kanton werden weniger Nachlassverfahren durchgeführt wie im Kanton Zürich.

Wie steht der Kanton Zürich da?

Schlecht: In keinem Kanton werden weniger Nachlassverfahren durchgeführt als im Kanton Zürich. Man kennt das Instrument zu wenig, darum wird es nicht angewandt.

Ein Mann in roter Wildlederjacke sitzt an einem Tisch. Vor sich hat er Dokumente, in der linken Hand hält er einen Kugelschreiber.
Die Situation im Zürcher Oberland bezeichnet René Dürig als «besorgniserregend».

René Dürig hat sich auf das Gespräch vorbereitet. Er nimmt einen Stapel Blätter, Statistiken, Excel-Tabellen, auch einen ausgedruckten Wikipedia-Eintrag mit dem Titel «Schuldensanierung (Schweiz)» – er hat ihn selbst verfasst – aus seiner Aktentasche.

Schauen Sie hier: Pro 100’000 Einwohner werden im Kanton Zürich 0,77 Nachlassverfahren durchgeführt. Im Kanton Aargau sind es 9,53 Nachlassverfahren, in St. Gallen 15,60 und in Glarus beispielsweise 46,13. Hier in Zürich schickt man die Menschen leichtfertig in Konkurs.

Es wird zwischen aussergerichtlicher und gerichtlicher Schuldensanierung unterschieden. In überschaubaren Fällen mit einigen wenigen Gläubigern bietet sich die aussergerichtliche Sanierung an. Sie basiert auf der freiwilligen Zusammenarbeit aller Gläubiger. Diese müssen mit der Nachlassdividende einverstanden sein.

Wenn es aber mehr als eine Handvoll Gläubiger sind und der Schuldner bereits betrieben oder gepfändet wird, bleibt die gerichtliche Schuldensanierung, auch Nachlassverfahren genannt. Ein Sachwalter wird als Verfahrensleiter eingesetzt. Der Schuldner geniesst Gläubigerschutz, das heisst, er kann nicht mehr betrieben werden. In der Regel endet ein Nachlassverfahren mit einem Schuldenschnitt, sofern die Gläubiger dem Nachlassangebot mehrheitlich zustimmen. Der Schuldenerlass beträgt dabei im Durchschnitt gut 60 Prozent.

Dieser Nachlass muss anschliessend von einem Gericht bestätigt werden und ist für alle Gläubiger verbindlich.

Herr Dürig, Sie sanieren Schulden und lassen sich dafür bezahlen. Ist das nicht ein Widerspruch?

Es ist richtig, dass ich für meinen Aufwand eine Entschädigung verrechne. Aber: Das Geld, das der Sachwalter erhält, wird von der Sparquote des Schuldners bezogen. Er bezahlt somit nicht zusätzlich, sondern die Gläubiger erhalten dafür eine etwas kleinere Nachlassdividende.

Was ist Ihr Antrieb?

Wenn man sich die Zahlen zu Gemüte führt, sieht man, dass im reichen Kanton Zürich viele Menschen am Existenzminimum leben, weil sie Schulden haben. Das Problem ist, dass man den Leuten dieses Problem, diese Armut, nicht ansieht, sonst würde ich bergeweise Visitenkarten verteilen. Ich möchte den Leuten helfen. Das Ziel ist immer eine faire Lösung für alle Parteien.

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