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Wenn das Klima das kleinere Problem ist

Auf die kleinen Skigebiete in der Region kommen in den nächsten Jahren grosse Investitionen zu. Vielen Hobby-Betrieben droht das Aus.

Saisonende: die Bergstation des Skilifts Ghöch in Bäretswil im Frühling.

Foto: Sandro Compagno

Wenn das Klima das kleinere Problem ist

Verschärfte Regelungen

Der Klimawandel bedroht die kleinen Skigebiete in der Region. «Doch das ist nur das kleinere Problem», sagt Experte Stefan Halbheer.

Sandro Compagno, Bettina Schnider

Man sieht Martin Willenegger seine 70 Jahre nicht an, wenn er auf zirka acht Metern Höhe auf dem obersten Mast des Skilifts Ghöch herumklettert. Lange Jahre hatte Willenegger die technische Leitung des kleinen Skigebiets in der Gemeinde Bäretswil inne. Mittlerweile hat er diese Aufgabe an Matthias Keller abgegeben.

Der Mast des Skilifts hat Rost angesetzt und muss revidiert werden. Kostenpunkt: rund 15'000 Franken. Im gleichen Schritt werden auch die daran angehängten Rollenbatterien überholt. Sie sind für den korrekten Seillauf verantwortlich. Der Rostschutz des Masts sei nicht etwa eine Auflage des Kantons, sagt Willenegger. «Aber wir finden, es ist jetzt an der Zeit. Schliesslich wollen wir den Skilift im Schuss halten.»

Revisionsarbeiten am obersten Mast des Skilifts Ghöch in Bäretswil. Zwei Männer sitzen auf einem Mast.
Nichts für Menschen mit Höhenangst: Martin Willenegger (links) und Stefan Halbheer auf dem acht Meter hohen Mast.

Dass auf dem Preisschild «nur» 15'000 Franken stehen, liegt auch daran, dass die Vereinsmitglieder Willenegger und Keller selbst Hand anlegen und ihnen Stefan Halbheer von der SHS Seilbahnservice in Tann so preislich entgegenkommt. Halbheer ist der einzige Profi, der an diesem schönen Frühlingsmorgen im Ghöch am Abbau des Masts beteiligt ist.

Den Abtransport übernimmt der Pfäffiker Landwirt René Zimmermann mit seinem Mammut-Kran.

«Wenn ich morgens um 8 Uhr die Skiliftanlage vorbereite, damit ich um 9 Uhr starten kann, und schon um viertel vor 9 in strahlende Gesichter sehe, dann ist das einfach schön», sagt Keller. Das sei der Lohn für den riesigen Aufwand, Jahr für Jahr.

Revisionsarbeiten am obersten Mast des Skilifts Ghöch in Bäretswil.
Letzter Schritt der Demontage: Matthias Keller löst eine Schraube am Fuss des Masts.

Fronarbeit als Grundlage

Wie der Skilift Ghöch sind die meisten Anlagen in der Region reine Hobbybetriebe. Geführt von Vereinen oder Bauernfamilien, unterstützt von freiwilligen Helferinnen und Helfern. Enthusiasmus und Idealismus sind ihre Währung.

Der Klimawandel ist gerade in tiefen und mittleren Lagen spürbar. Der vergangene Winter war meteorologisch und damit auch finanziell ein Reinfall. Doch es droht noch schlimmer zu kommen. «Der Klimawandel ist das kleinere Problem für diese Hobbybetriebe», sagt Stefan Halbheer, Inhaber der SHS Seilbahnservice in Tann, die die Anlagen in der Region unterhält.

Das grössere Problem ist eines, das sich die Branche mindestens teilweise selbst eingebrockt hat. Es nennt sich harmlos «Hilfsmittel zur Beurteilung altrechtlicher Skilifte» und stammt vom Interkantonalen Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS). Das Konkordat sorgt für den möglichst sicheren Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte. Das sind kleine Anlagen ohne regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung oder Anlagen, die eine Förderkapazität von weniger als acht Personen pro Fahrspur aufweisen. Oder: viele kleine Lifte in der Region.

Das Hilfsmittel besteht aus einer Excel-Mappe mit gegen 50 Massnahmen, die es zu beachten gilt. Vieles betrifft Kleinigkeiten. Aber es sind auch Massnahmen aufgeführt, die richtig ins Geld gehen können. Konkret sind es die Punkte «Antriebe und Bremsen» sowie «Elektrotechnik».

Beim Antrieb geht es um die Antriebswelle im Getriebe, die den Seilzug aufnimmt und die Drehbewegung für den Skiliftbetrieb ausführt. Diese wird aufgrund des Alters respektive der Betriebsdauer auf die Materialqualität kontrolliert. Wenn sie im zerlegten Zustand nicht frei von Rissen ist, muss sie ersetzt werden. «Sind die Skilifte älter als etwa 30 Jahre, ist es zu 99 Prozent sicher, dass die Hauptachse zusätzlich ersetzt werden muss, weil vor dieser Zeit ein Eisenmaterial verwendet wurde, das heute nicht mehr zulässig ist», sagt Stefan Halbheer. Kostenpunkt für eine Revision: 25'000 Franken; es können auch 40'000 Franken werden, falls Unerwartetes auftritt.

Bei der Elektrotechnik verlangt der Massnahmenkatalog einen Ersatz der Fernüberwachungsanlage (FUA), wenn diese die nötigen Kontrollpunkte nach heutigen Normen nicht erfüllt. Eine solche zertifizierte FUA kostet 17'000 bis 20'000 Franken. Früher reichte es, wenn der technische Leiter, der dafür verantwortlich war, die Anlage vor Betriebsbeginn inspizierte. In Zukunft müssen kantonal bewilligte Kleinstlifte eine solche doppelt kontrollierte Fernüberwachungsanlage aufweisen. Man spricht hier von Redundanz.

Auch hier ist davon auszugehen, dass dieses Steuerungsteil (FUA) bei Skiliften mit einem Alter von mehr als 30 Jahren ersetzt werden muss.

Stefan Halbheer: «Bei 80 Prozent der Skilifte im Kanton Zürich sind bislang weder das Getriebe noch die FUA konform.» Zwar haben die Betreiber noch eine Frist bis Ende 2025 oder 2033, um sämtliche Vorgaben zu erfüllen. Aber es drohen Investitionen von gegen 50'000 Franken pro Anlage. Zum Vergleich: Fischenthals Einnahmen aus dem Wintergeschäft 2023/2024: 0 Franken.

Das Hilfsmittel und damit die deutlich erhöhten Standards wurden von verschiedenen Expertengruppen unter der Leitung des Konkordats erarbeitet. In diesen Gruppen sassen unter anderen auch Seilbahnverbände und Vertreter der Seilbahnindustrie. Die Kleinbetriebe hatten nur durch den regionalen Seilbahnverband eine stille Stimme.

Stefan Halbheer befürchtet daher, dass in den nächsten zehn Jahren viele kleine Skilifte verschwinden werden: «Die Motivation vieler Frondienstler ist am Boden.»

Die Skilifte in der Region sind 46 Jahre alt – und sicher

Die Skilifte im Kanton Zürich sind laut dem Amt für Mobilität im Durchschnitt 46 Jahre alt. Die Steuerungen haben ein nur unwesentlich tieferes Durchschnittsalter von 41 Jahren. «Da ist es nachvollziehbar, dass Defizite der altrechtlichen Anlagen gegenüber den aktuellen, wesentlichen Anforderungen der EU-Seilbahnverordnung bestehen», schreibt das IKSS auf Anfrage.

Falls Mängel nicht behoben werden, kann der Kanton die Betriebsbewilligung entziehen. Laut Judith Setz, der Leiterin Kommunikation im Amt für Mobilität, kam dies in den letzten Jahren aber nie vor.

Der sechste und oberste Mast des Skilifts Ghöch übrigens ist mittlerweile revidiert und von den Korrosionsschäden befreit. Die Saison 2024/2025 kann kommen.

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