Spital Uster muss seine Ausbau-Träume endgültig begraben
Das Spital Uster ist erneut mit einem negativen Entscheid konfrontiert. Nachdem die kantonale Gesundheitsdirektion jüngst beschlossen hat, dem Spital nur noch einen auf drei Jahre befristeten provisorischen Leistungsauftrag zu erteilen, fällt nun das Bundesgericht ein Urteil gegen die Pläne der Institution.
Die Lausanner Richter geben den Anwohnern recht, die gegen das Bauprojekt «Vrenelisgärtli» des Spitals vorgegangen sind. Mit dem Urteil wird der Gestaltungsplan «Spital Uster» aufgehoben, der die Grundlage für das Projekt bildet. Die Folge: Das Projekt «Vrenelisgärtli», das ursprünglich unter anderem einen zehn Stockwerke hohen Neubau vorsah, kann nun nicht mehr realisiert werden.
Der Ustermer Gemeinderat hatte den Gestaltungsplan 2016 auf Antrag des Stadtrates genehmigt. Auf dem Instanzenwegverteidigte die Stadt Uster das Vorhaben.
Als gäbe es kein angrenzendes Quartier
Das Gericht schreibt im Urteil, dass keine «rechtsgenügliche» und umfassende Interessenabwägung mit Einbezug der Anwohner stattgefunden habe. So habe etwa die Stadt Uster in ihren Beschreibungen zum Bauprojekt die Interessen der Anwohnerschaft nicht einmal erwähnt. «Die Ausführungen zur Dimensionierung und Platzierung der geplanten Gebäude wirken, als gäbe es keine angrenzende, überbaute Quartierstruktur.»
Zudem monierte das Gericht eine unzureichende Auseinandersetzung mit dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz.
In Uster zeigt man sich konsterniert: «Der Stadtrat nimmt den Entscheid des Bundesgerichts mit Überraschung zur Kenntnis», heisst es in einer Medienmitteilung.
Weitere Beschwerden und Rekurse gegen Spital Uster
09.04.2018

Verwaltungsgerichtsentscheid
Immer wieder versucht eine Gruppe Anwohner mit Rekursen und Beschwerden gegen die Erweiterung und Beitrag in Merkliste speichern Der Stadtrat erinnert in seinem Schreiben daran, dass die Anwohner vor ihrem Erfolg bereits mehrmals vor anderen gerichtlichen Instanzen abgeblitzt sind. So hätten das Baurekursgericht sowie das Verwaltungsgericht den nun kritisierten Sachverhalt klar anders beurteilt.
Der Kanton habe der Stadt Uster gar ausdrücklich eine «aus Sicht Ortsbild und Städtebau sehr sorgfältige und umsichtige Vorgehensweise bei der Erweiterung des Spitals» attestiert. «Nichtsdestotrotz respektiert der Stadtrat Uster selbstverständlich das Urteil des Bundesgerichts.»
«Der neue Rettungsdienst, die Energiezentrale sowie das Parkhaus werden plangemäss im August 2022 in Betrieb genommen.»
Reinhard Giger, Verwaltungsratspräsident Zweckverband Spital Uster
Das Neubau-Projekt «Vrenelisgärtli» könne nun zwar nicht mehr in dieser Form realisiert werden, doch das aktuell im Bau befindliche Rettungsgebäude sei vom Entscheid nicht betroffen, da es auf den gültigen Bauvorschriften basiere.
Spital will neue Gebäude bald in Betrieb nehmen
Dies bestätigt auch Reinhard Giger, Verwaltungsratspräsident des Zweckverbands Spital Uster, auf Anfrage. «Der neue Rettungsdienst, die Energiezentrale sowie das Parkhaus werden plangemäss im August 2022 in Betrieb genommen.»
Ansonsten zeige sich der Verwaltungsrat, wie die Stadt Uster, überrascht. Wie nun die Baupläne des Spitals aussehen, lässt Giger noch offen. Klar ist: Das Spital hatte schon in der Medienmitteilung vom März informiert, dass das Bauvorhaben «Vrenelisgärtli» aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bereits im Vorjahr «deutlich redimensioniert» worden sei.
Um 70 Millionen Franken ist der ursprünglich 349 Millionen Franken teure Ausbau gemäss Angaben des Spitals verkleinert worden.
So geht es mit dem Spital Uster weiter
22.03.2022

Bauvorhaben überarbeitet
Nach dem Entscheid des Zürcher Regierungsrats, das Spital Uster nur provisorisch auf die Spitalli href=”/flag/flag/np8_favorites/3290837?destination=batch&token=Kjv8Sa3ggQX22hZaLRr8pQhJQr9UbRaLm5YnyZvuIvY” title=”” class=”no-tts use-ajax flag flag-np8_favorites flag-np8_favorites-3290837 action-flag”>Beitrag in Merkliste speichern Die Bauplanung werde sich an einem noch zu differenzierenden Leistungsangebot sowie an der wirtschaftlichen Lage des Spitals orientieren, sagt Giger.
Damit spricht er den Entscheid der kantonalen Gesundheitsdirektion an, die dem Spital Uster wegen Zweifeln bezüglich der mittel- bis längerfristigen wirtschaftlichen Stabilität und einer im Vergleich schlechteren Kosteneffizienz vorerst nur noch bis Ende 2025 einen Leistungsauftrag erteilt hatte.
«Letztlich hat es bei der Geschichte nur Verlierer gegeben.»
Thomas Werschlein, Beschwerdeführer
Giger sagt dazu: «Der Entscheid der Gesundheitsdirektion hat zur Folge, dass das Bauvorhaben weiter überprüft wird.»
Genugtuung mit Aber
Auf der anderen Seite sehen sich die involvierten Anwohner in ihrem Kampf bestätigt. Thomas Werschlein ist einer der Beschwerdeführer gegen die Spitalpläne. Wie er auf Anfrage sagt, sei der Entscheid des Bundesgerichts zwar eine Genugtuung, weil dieser von oberster Stelle komme. «Es ist ein gewichtiges Urteil, das unsere Sicht klar bestätigt.»
Negativ sei aber, dass sie als Anwohner sieben Jahre Zeit und Geld investiert hätten, um schliesslich über sämtliche gerichtlichen Instanzen ans Ziel zu kommen. «Letztlich hat es bei der Geschichte nur Verlierer gegeben.»
«Wir betreiben ja keine Fundamentalopposition gegen jegliche Ausbaupläne des Spitals.»
Thomas Werschlein
Stein des Anstosses war gemäss Werschlein, die Kombination aus Ausrichtung, Länge und Höhe des geplanten 95 Meter langen Rehaklinikbaus. Die erlaubte Gebäudehöhe sei im Gestaltungsplan auf 35 Meter, statt der gemäss geltenden Sonderbauvorschriften erlaubten 18 Metern festgesetzt worden. «Wir haben immer moniert, dass es nicht stimmt, dass die Sonderbauvorschriften 25 Meter hohe Bauten direkt an der Strasse erlauben, wie die Gegenpartei behauptete.»
Geht der Kampf weiter?
Ob die Gruppe Anwohner, die sich unter dem Namen «uster-akut» schon vor Jahren formiert hatte, gegen ein neues Bauvorhaben des Spitals ankämpft, sei noch offen. Das hänge von den konkreten Plänen ab. «Wir betreiben ja keine Fundamentalopposition gegen jegliche Ausbaupläne des Spitals. Wir sind zudem zuversichtlich, dass die Verantwortlichen den gleichen Fehler nicht immer und immer wiederholen.»
Weil Werschlein nun jedoch nicht mehr in der Nähe des Spitals Uster wohnt, sondern in Pfäffikon, wird er nicht mehr als Beschwerdeführer eintreten können. «Ich bin aber immer noch in Kontakt mit meinen ehemaligen Nachbarn.» Diese würde er im Fall weiterer Rekurse oder Beschwerden unterstützen, auf welche Art auch immer. «Ich hoffe aber nicht, dass es nochmals so weit kommt.»
