Das Spital Uster ist erneut mit einem negativen Entscheid konfrontiert. Nachdem die kantonale Gesundheitsdirektion jüngst beschlossen hat, dem Spital nur noch einen auf drei Jahre befristeten provisorischen Leistungsauftrag zu erteilen, fällt nun das Bundesgericht ein Urteil gegen die Pläne der Institution.
Die Lausanner Richter geben den Anwohnern recht, die gegen das Bauprojekt «Vrenelisgärtli» des Spitals vorgegangen sind. Mit dem Urteil wird der Gestaltungsplan «Spital Uster» aufgehoben, der die Grundlage für das Projekt bildet. Die Folge: Das Projekt «Vrenelisgärtli», das ursprünglich unter anderem einen zehn Stockwerke hohen Neubau vorsah, kann nun nicht mehr realisiert werden.
Der Ustermer Gemeinderat hatte den Gestaltungsplan 2016 auf Antrag des Stadtrates genehmigt. Auf dem Instanzenwegverteidigte die Stadt Uster das Vorhaben.
Als gäbe es kein angrenzendes Quartier
Das Gericht schreibt im Urteil, dass keine «rechtsgenügliche» und umfassende Interessenabwägung mit Einbezug der Anwohner stattgefunden habe. So habe etwa die Stadt Uster in ihren Beschreibungen zum Bauprojekt die Interessen der Anwohnerschaft nicht einmal erwähnt. «Die Ausführungen zur Dimensionierung und Platzierung der geplanten Gebäude wirken, als gäbe es keine angrenzende, überbaute Quartierstruktur.»

