Verlockende Stelleninserate, unverbindliches Probearbeiten, ein Vertrag mit äusserst flexiblen Arbeitszeiten, ein gutes Salär, bezahlte Kinderbetreuung, Essensvergünstigungen, ein Firmenwagen auch zum Privatgebrauch: Wenn ein Unternehmen eine Bewerberin oder einen Bewerber will, kann es eine grosse Palette von Instrumenten des Personalmarketings ausschöpfen.
Wenn der Jobinhaber aber Jahre später aussteigen will, ja aus gesundheitlichen Gründen vielleicht sogar dazu gezwungen ist, dann umfasst das Instrumentarium in der Regel lediglich ein strukturiertes Austrittsgespräch, sonst nichts – ausser immer wieder mal unschönen Szenen.
Eine für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber unbefriedigende Situation. Eine Situation, mit der sich Barbara Henzen, Leiterin des Rettungsdienstes Uster, jedoch nicht als unveränderbare Usanz abfinden wollte.
«Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beginnt nicht erst dann, wenn ein Mitarbeitender Probleme hat.»
Barbara Henzen, Leiterin Rettungsdienst Uster
Nachdem einer ihrer älteren Mitarbeiter einen zentralen Teil seiner Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte und man ergebnislos nach Möglichkeiten für eine Weiterbeschäftigung suchte, habe sie erkannt: «Wenn wir für eine solche Situation schon damals ein Instrument zur Verfügung gehabt hätten, hätten wir diesem Mann einen Weg aus dem Job ebnen können».

