Der Bundesrat will die Härtefallhilfen um weitere 5 auf neu 10 Milliarden Franken aufstocken. Das geht aus einer Kurzkonsultation hervor, mit der die Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) Kantone und Wirtschaftsverbände zu ihrer Meinung zum geplanten Ausbau der Härtefallhilfen anfragt. «Sind Sie mit einer weiteren Erhöhung um 5 Milliarden (auf insgesamt 10 Milliarden) mit einer Kantonsbeteiligung von 20 Prozent einverstanden?», schreibt die neue EFV-Direktorin Sabine D’Amelio-Favez in einem Brief, der dieser Redaktion vorliegt. Der Bundesrat wird an seiner Sitzung am 17. Februar darüber entscheiden, ob und wie er die Härtefallverordnung anpassen will.
Weiter hat der Bundesrat eine Erhöhung der maximalen À-fonds-perdu-Beiträge für grosse Unternehmen auf 8 Millionen Franken in die Konsultation geschickt. Die Auszahlung eines solch hohen Betrags ist allerdings nur bei Einhaltung der Opfersymmetrie möglich: Bedingung ist, dass die Eigentümer des Unternehmens zusätzliches Eigenkapital einschiessen oder Kreditgeber auf ihre Forderungen verzichten. Die Höhe des À-fonds-perdu-Beitrags entspricht dabei der Summe des frischen Eigenkapitals und des Forderungsverzichts.
Den Maximalbetrag, der ohne die genannten Beiträge von Eignern und Gläubigern zur Unternehmenssanierung ausbezahlt werden kann, rührt der Bundesrat dagegen nicht an. Er bleibt bei 750’000 Franken je Unternehmen. In jedem Fall bleibt die Obergrenze der À-fonds-perdu-Beiträge auf 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 limitiert.
Korrektur eines Konstruktionsfehlers
Die Aufstockung der Finanzhilfe wird nötig, weil eine Verlängerung des grossflächigen Shutdowns über den Februar hinaus wohl nicht zu verhindern sein wird, wie die «SonntagsZeitung» geschrieben hat. Laut der «NZZ am Sonntag» soll Finanzminister Ueli Maurer vor diesem Hintergrund vergangene Woche gegenüber Vertretern der Tourismusbranche gar von einer Erhöhung der Härtefallhilfen auf 15 Milliarden Franken gesprochen haben.

