Mit dem Impfstart in den Kantonen wird eine Frage, die bis vor kurzem noch abstrakt schien, plötzlich konkret: Welche Vorteile dürfen, ja sollen Geimpfte haben? Und im Umkehrschluss: welche Nachteile Ungeimpfte?
In den letzten Wochen haben private Konzert- und Sportveranstalter laut darüber nachgedacht, künftig nur noch geimpfte Gäste zu akzeptieren. Rechtlich dürften sie das. Justizministerin Karin Keller-Sutter liess die Rechtslage im Dezember von Experten analysieren. Wie Recherchen zeigen, informierte sie den Gesamtbundesrat kurz vor Weihnachten in einer Informationsnotiz über die Ergebnisse.
Wann eine Regelung nötig wäre
Demnach ist es privaten Veranstaltern grundsätzlich nicht verboten, geimpfte und ungeimpfte Personen unterschiedlich zu behandeln. «Im Verhältnis zwischen zwei privaten Personen gilt das Prinzip der Privatautonomie», sagt Ingrid Ryser, Sprecherin des Bundesamts für Justiz. Das treffe auf den Coiffeur- oder Restaurantbesuch genauso zu wie auf die Teilnahme an einer Grossveranstaltung.
«Solange nichts anderes geregelt ist, hat jede und jeder die Freiheit, zu entscheiden, mit wem man einen Vertrag abschliessen will», so Ryser. Dies, sofern die datenschutzrechtlichen Grundsätze eingehalten würden.

