Um die Pandemie in den Griff zu kriegen, hat Gesundheitsminister Alain Berset den anderen Bundesräten eine nächste Runde scharfer Massnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört, dass die seit Oktober geltende Homeoffice-Empfehlung durch eine Homeoffice-Pflicht abgelöst werden soll. Denn viele Firmen haben die Empfehlung nie umgesetzt. Unter anderem deshalb sind Züge und Trams immer noch voll – zu voll für die Bekämpfung einer Pandemie.
Die Homeoffice-Pflicht würde selbstredend nur dort gelten, wo es betrieblich möglich ist – also im Wesentlichen in den Büroberufen. Der Kanton Thurgau kennt eine solche Lösung bereits seit Mitte Dezember.
«Es ist vollkommen klar: Mit der Homeoffice-Pflicht müssen die Arbeitgeber die vollen Kosten tragen, die die Arbeit zu Hause verursacht.»
Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht
Wenn die Homeoffice-Pflicht kommt, ändert sich für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber die rechtliche Lage grundlegend. Denn gemäss Obligationenrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle Auslagen zu erstatten, die ihm durch die Arbeit entstehen. Doch solange nur eine Homeoffice-Empfehlung gilt, können sich die Arbeitgeber weigern, ihren Beschäftigten den Aufwand abzugelten – mit der Begründung, sie hätten ja einen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung gestellt.
«Diese Ausrede können die Arbeitgeber bei einer Homeoffice-Pflicht nicht mehr gebrauchen», sagt Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht der Universität St. Gallen. «Es ist vollkommen klar: Mit der Homeoffice-Pflicht sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen die vollen Kosten tragen, die die Arbeit zu Hause verursacht.»

