«Ein Wirtschaftsstrafverfahren ist eine Extrembelastung für den Beschuldigten»
Sie sind einer der gefragtesten Wirtschaftsanwälte des Landes und befassen sich mit Fällen aus der obersten Liga des Unternehmertums, beispielsweise mit einem Mandat im grossenRaiffeisenbank-Strafverfahren. Hat jemand wie Sie viel zu tun in dieser Zeit?
Cornel Borblély: Vorneweg: Jeder kocht nur mit Wasser – auch ich. Doch wir haben momentan tatsächlich fast Tag und Nacht zu tun. Wir betreuen eine breite Palette von Fällen auf nationaler und internationaler Ebene, das Schwergewicht liegt im Wirtschaftsstrafrecht und bei Compliance-Fragestellungen. Da geht es um Firmen, aber auch um Einzelpersonen, mit denen man sehr persönlich über längere Zeit hinweg in einem solchen Strafverfahren unterwegs ist.
Gibt es denn immer mehr Wirtschaftsdelikte?
Subjektiv gesagt, haben wir täglich mehr Arbeit. Das hängt aber auch damit zusammen, dass sich Behörden in der ganzen Schweiz immer mehr auf Ereignisse aus dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts spezialisieren – was dann logischerweise zu mehr Fällen führt.
« Ein Fall fasziniert mich, wenn man damit
juristisches Neuland betritt. »
Mit welchen Fällen beschäftigt sich Ihre Kanzlei?
Über konkrete Fälle kann ich nicht reden. Wir haben aber grundsätzlich Klienten mit Fällen einer gewissen Schwere und einer gewissen Komplexität. Da geht es um Betrugs-Fragestellungen, ungetreue Geschäftsbesorgungen, Geldwäscherei bis hin zur Klärung einer strafrechtlichen Verantwortung eines Unternehmens. Und ich lese Fälle aus, an denen ich ein persönliches Interesse habe – sei es an der Sache oder an der Person, die ich unterstützen möchte.
Sein Name kommt aus dem Ungarischen, doch Dr. Cornel Borbély ist im Zürcher Oberland aufgewachsen und hat an der KZO Wetzikon «mit Ach und Krach», wie er sich erinnert, die Matura gemacht. Der Jurist lebt mit seiner Familie im Zürcher Oberland und führt in Zürich eine eigene Kanzlei, wo er als Rechtsanwalt vor allem im Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungsrecht tätig ist. Zudem ist er unter anderem als Fachdozent an mehreren höheren Schulen aktiv, steht den Deutschschweizer Militär-Untersuchungsrichtern vor und sass bis vor kurzem in der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft.
Borbély wurde 2016 von der Zeitschrift « Bilanz » zu einem der zehn wichtigsten Wirtschaftsanwälte der Schweiz gewählt. Dass man den Namen des heute 42-Jährigen auch ausserhalb der Schweiz kennt, ist nicht nur auf einen Wikipedia-Eintrag über ihn zurückzuführen, sondern vor allem auf sein Engagement als Vorsitzender der Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission. In dieser Eigenschaft leitete der frühere Zürcher Staatsanwalt Ermittlungen gegen hohe Funktionäre des Weltfussballverbandes, bis er ohne Angabe von Gründen abgesetzt wurde. ehi
Persönliches Interesse?
Ein Fall fasziniert mich, wenn man damit juristisches Neuland betritt, wenn man eine Fragestellung in die Tiefe weiterentwickeln kann. Aber auch, und das kommt sehr häufig vor, wenn Personen mir sympathisch sind. Unschuldig Beschuldigte zum Beispiel, die man begleiten möchte auf ihrem Weg durch ein nicht ganz einfaches Gebiet des Strafrechts.
Findet sich bei all diesen Mandaten eine Gemeinsamkeit?
Die Komplexität zieht sich wie ein roter Faden durch alle Dossiers. Wenn ein juristischer Laie in ein Wirtschaftsstrafverfahren gerät, ist er zuerst einmal überrascht, wie vielschichtig so ein Fall ist. Es geht hier nicht einfach um die Buchstaben des Gesetzes, sondern um strategische Fragen, um Fragen im Umgang mit Behörden, mit der Staatsmacht.
Rutscht man als Beschuldigter einfach in einen solchen Fall hinein oder werden halt schon die meisten Fälle vorsätzlich verursacht?
Dass man in ein Strafverfahren gerät, dafür braucht es manchmal gar nicht viel – gerade im Wirtschaftsstrafrecht. Hier ist die Welt nicht schwarz-weiss wie etwa bei einem Tötungsdelikt, wo man meistens eine klarere Ausgangslage hat, sondern es geht um die juristische Auslegung wirtschaftlicher Fragestellungen, die eben auch dem Zeitgeist unterliegt. Beispiel Steuerdelikte: Da hat sich in den letzten Jahren stark verändert, was als deliktisch eingestuft wird und was nicht.
«Man wird aus dem Job, ja dem Leben gerissen.»
Wie kommt ein typischer grosser Wirtschaftsfall ins Rollen?
Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund eines Anfangsverdachts eine Strafanzeige erhalten. Dann leitet sie Vorermittlungen ein und entscheidet, ein Verfahren durchzuführen. Im Rahmen eines sogenannten ersten Angriffs wird bald danach zugeschlagen: Man holt um 6 Uhr morgens den überraschten Beschuldigten aus dem Bett, es gibt eine Hausdurchsuchung. Die Familie dieses Wirtschaftsführers fragt sich, was da gerade passiert, die Kinder verstehen die Welt nicht mehr.
Und dann?
Anschliessend nimmt die Dynamik ihren Gang: Allenfalls wird Untersuchungshaft verhängt, man wird aus dem Job, ja dem Leben gerissen, es gibt keinen Lohn mehr, dafür rufschädigende Schlagzeilen in den Medien. Sie müssen sich überall erklären, obwohl die Unschuldsvermutung gilt.
Wann ist das ausgestanden?
Es kann durchaus sein, dass sich ein solches Verfahren über drei bis fünf Jahre hinzieht.
Und am Schluss ist der Klient traumatisiert.
So ein Verfahren ist für den Beschuldigten eine Extrembelastung. Da können Sie ein starker Wirtschaftsführer sein, noch so fest im Leben stehen: Das hinterlässt Spuren an der Gesundheit, lässt einen nicht mehr schlafen. Deshalb braucht es eine sehr gradlinige Begleitung, teilweise auch Führung des Mandanten.
« Wer schweigt, hat von Anfang an den Generalverdacht
gegen sich, dass er etwas zu verheimlichen hat . »
Stichwort Führung: Wie lautet jeweils Ihr allererster Tipp an den Mandanten? «Verweigern Sie die Aussage!», wie man es im Krimi oft hört?
Vor dem Tipp geht es um eine «interne» Grundsatzfrage: Wie gehen Anwalt und Klient miteinander um? Man muss absolut offen sein. Und jetzt zu Aussagen gegen aussen: Es bringt meist nichts, nichts zu sagen. Wer schweigt, hat von Anfang an den Generalverdacht gegen sich, dass er etwas zu verheimlichen hat.
Was kann mir ein Anwalt sonst noch bieten, wenn ich in der Klemme stecke?
Er kann den nicht immer einfach zu verstehenden rechtlichen Rahmen aufzeigen; sagen, wo überhaupt das Problem liegt. Dann muss der Anwalt strategisch vorausdenken, wie es im Verfahren weitergeht. Und es geht um «Kulturvermittlung»: Wenn ein Wirtschaftsführer, ein Macher, aus der Privatwirtschaft gerissen wird, befindet er sich plötzlich in der passiven Rolle, denn die Staatsanwaltschaft diktiert den Verfahrensablauf. Da braucht es jemanden, der erklärt, wie Behörden funktionieren, sodass der Ablauf eines solchen Verfahrens überhaupt verständlich ist.
« Gier als Motiv erlebe ich selten. »
Ihre Klienten: Was sind das für Leute?
Häufig intelligente, gestandene Leute aus dem Geschäftsleben.
Weitere typische Merkmale?
Man kann das nicht katalogisieren. Meist sind es Männer – ob das exemplarisch ist, möchte ich offen lassen. Es sind Leute, die Positives geleistet, aber dann vielleicht in einem Punkt etwas Verdächtiges oder Verbotenes getan haben. Oder es ist der Leader, der teilweise an der Grenze zum Zulässigen agiert hat. Von den Wenigsten kann man sagen, dass sie eindeutig manipulativ vorgegangen sind.
Also nicht vom Drang nach immer mehr Geld getrieben?
Gier als Motiv erlebe ich selten. Ich erlebe hingegen Sachverhalte, die auf den ersten Blick nicht als kriminell erachtet werden können und dann genau analysiert werden müssen.
«Für Honorar macht ein Anwalt alles», hört man oft. Spielt denn das persönliche Verhältnis zum Mandanten keine Rolle?
Als guter Anwalt muss man von Anfang an Grenzen setzen. Man ist den Behörden gegenüber nicht glaubwürdig, wenn man etwas vertritt, das aussichtslos ist. Die «Chemie» zwischen Klient und Anwalt muss unbedingt stimmen: Wenn man über Jahre miteinander zusammenarbeitet, wird man diesen Weg nicht beschreiten können, wenn man sich gegenseitig nicht versteht.
« Wenn ein Klient die Behörden anlügt, hat das meistens
kurze Beine. »
Ein Thema, das bei Ihnen einen hohen Stellenwert hat, ist die Ethik. Weshalb?
Ethik ist etwas, das einen im Leben generell begleiten muss. Und zwar im Sinn eines Polarsterns, der einem zeigt, wohin der Weg geht und was richtig ist.
Können Sie diese Einstellung auch Mandanten vermitteln?
Ja. Mandanten sind häufig sehr empfänglich für das Thema, haben sich auch viele Gedanken dazu gemacht.
Ethisch handeln heisst zum Beispiel auch, nicht lügen – deshalb, haben Sie einmal gesagt, würden Sie sich von lügenden Kunden sofort trennen.
Ist das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant von Lügen geprägt, kann man aufhören, weil man dann den Klienten nicht richtig beraten und keine Strategie entwickeln kann. Und wenn ein Klient die Behörden anlügt, hat das meistens kurze Beine – wie im Leben generell.
Pfadi-Erfahrungen, die bis heute nützen
Cornel Borbély war als Jugendlicher ein begeisterter Pfadfinder und ist «heute noch ein grosser Fan der Pfadi. Ich hoffe, dass diese Bewegung noch lange weiterbestehen kann.» Dies nicht zuletzt, weil er dort Dinge lernte, die ihm in seinem Job als Topanwalt helfen: das praktische Arbeiten und vor allem das Zusammenarbeiten mit anderen Menschen. Denn «wer als Verteidiger nicht mit verschiedensten Menschen umgehen kann, der kommt nicht weit.» (ehi)
