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Wirtschaft

Wird der Verkauf von CBD-Hanf in der Schweiz verboten?

Ein Entscheid der EU-Kommission könnte zu einem Verbot von «Cannabis light» führen. In der Schweiz hat die Branche in den letzten Jahren Millionenumsätze gemacht.

Der Boom setzte so heftig wie unerwartet ein: Plötzlich gab es Hunderte Geschäfte, die Cannabis-Öle, -Lebensmittel und -Blüten anboten, ganz legal. Seitdem das Bundesamt für Gesundheit 2016 in einem Merkblatt die Bedingungen für den Handel mit CBD-haltigen Produkten konkretisierte, ist die Nachfrage regelrecht explodiert.

Es handelt sich um Hanf, der weniger als ein Prozent des psychoaktiven Wirkstoffs THC enthält, dafür eine hohe Konzentration an Cannabidiol, kurz CBD. Diesem «Cannabis light» wird eine schmerzstillende und entspannende Wirkung nachgesagt.

Die Produkte finden reissenden Absatz: Allein mit CBD-Tabakersatzprodukten wurden vergangenes Jahr laut Schätzungen der Eidgenössischen Zollverwaltung 53 Millionen Franken umgesetzt. Vier Jahre davor waren es noch 1,7 Millionen. Und die Umsätze, die mit Ölen, Kosmetika und Ergänzungsnahrungsmitteln gemacht werden, sind da noch gar nicht enthalten.

«Todesstoss für die CBD-Branche»

Nun droht der Boom jedoch zu einem jähen Ende zu kommen: Kurz vor den Sommerferien kündigte die EU-Kommission überraschend an, dass sie CBD-Hanf als Betäubungsmittel einstufen will. Beschliesst sie das tatsächlich, könnte dies auch für die Branche in der Schweiz drastische Konsequenzen haben.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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