Der Bundesrat hat ein Gesetz erarbeitet, wonach 60 Prozent der Geschäftsmieten wegen der Corona-Pandemie erlassen werden sollen – aber er bleibt dabei, dass er die beschlossenen Massnahmen ablehnt, und empfiehlt sie deshalb dem Parlament nicht zur Annahme. Der Bundesrat kritisiert, dass die Vorlage ein unerwünschter Eingriff in die vertragliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter darstellt.
Immer wieder betont die Landesregierung in ihrer Mitteilung, dass sie mit der präsentierten Vorlage zwar einen Auftrag des Parlaments erfülle. Sie selbst lehne die Vorlage jedoch ab. Die Räte forderten, dass Corona-geschädigte Betriebe mit monatlichen Mietkosten bis 20’000 Franken während der Dauer der verordneten Schliessungen nur 40 Prozent der regulären Monatsmiete bezahlen sollen.
Die restlichen 60 Prozent gingen zulasten der Vermieter. Sollte der Miet- oder Pachtzins zwischen 15’000 und 20’000 Franken betragen, so können sich beide Mietparteien schriftlich gegen die Gesetzesregelung entscheiden. Für Vermieter, welche durch die Mietausfälle in eine wirtschaftliche Notlage geraten, ist eine Entschädigung vorgesehen.
Breite Kritik
Zu den einzelnen Bestimmungen gab es Kritik von links und rechts. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran ist empört darüber, dass der Bundesrat nicht hinter dem Vorschlag steht: «Die Argumentation des Bundesrates ist eine absolute Frechheit!» Das Argument des unerlaubten Eingriffes in das Mietrecht verkenne die Tatsachen.

