Am 16. April beschloss der Bundesrat, Selbstständigerwerbenden einen Corona-Erwerbsersatz zukommen zu lassen – und zwar auch dann, wenn sie nur indirekt vom Lockdown betroffen waren. Profitieren sollte davon beispielsweise der Taxifahrer, der zwar theoretisch Personen transportieren durfte, aber im Lockdown kaum Kunden hatte.
Das hatte Folgen: Rund 64’000 Personen haben seither diese Unterstützung beantragt und nur die wenigsten verzichten auf sie, auch wenn sie längst keine mehr benötigen. Kurzum: Es profitieren Selbstständige, obwohl sie die Hilfe gar nicht mehr zugute hätten.
Selbst wenn sie wieder normal arbeiten, bekommen sie weiter bis zu 196 Franken pro Tag. Überprüft wird nichts. Wer die Leistungen nicht mehr benötigt, muss sich bei den Behörden melden. Und das passiert kaum. Wie viel Erwerbsersatz zu Unrecht bezogen wurde, ist nicht bekannt.
Bundesämter schauen weg
Der Missbrauch kam nicht aus heiterem Himmel: Die federführenden Bundesämter, das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), sind vorgängig von Parlamentariern vor einem möglichen Missbrauch der Leistung gewarnt worden. Aber sie haben die Kritik ignoriert. Das sagen mehrere Quellen unabhängig voneinander.

