Unterlagen, die man von einem früheren Job her hat, am neuen Arbeitsort verwenden: Das machen viele. Doch wann ist das ein rechtlich relevanter Verrat von Geschäftsgeheimnissen? Mit dieser Frage musste sich kürzlich ein Einzelrichter am Bezirksgericht Uster befassen.
Kundeninfos weitergegeben
Im Zentrum des Falls stand ein heute 42-Jähriger. Der Mann hatte bis 2013 als Verkäufer bei einer Glattaler Firma – nennen wir sie hier GT AG – gearbeitet, die Schmiermittel für die Industrie vertrieb. Ein Jahr später nahm er bei einer anderen, ebenfalls im Glatttal domizilierten Firma einen identischen Job an.
Laut Anklage übergab er dann am neuen Ort einem Kollegen einen Maschinenstandplan sowie eine Analyse von Schmiermitteln für Maschinen eines Unternehmens, das unter anderem Getriebe herstellte. Dieses Unternehmen hatte der Verkäufer damals bei der GT AG betreut.
«Er war gemäss seines Arbeitsvertrages
zur Verschwiegenheit verpflichtet.»
Staatsanwaltschaft über den Beschuldigten

