Die Gelegenheit, sich ein paar Tipps und Informationen bei den Profis der Ustermer Treuhandfirma Gubser Kalt & Partner gratis abzuholen, wurde gestern Abend am «Steuertelefon» der Zürcher Oberland Medien AG rege genutzt. Die Telefonleitungen waren während zweier Stunden stets besetzt. Einige versuchten schon vor dem Start – vergeblich – ihr Glück. Nachfolgend eine Auswahl aus den 98 Fragen. Die Antworten haben, wo nicht anders vermerkt, Gültigkeit für die Steuererklärung 2019 des Kantons Zürich.
Mein Sohn hat im Sommer 2019 eine Lehre begonnen. Muss ich sein Einkommen bei mir in der Steuererklärung angeben?
Nein. Grundsätzlich wird man steuerpflichtig bei Volljährigkeit. Das Vermögen, also die Bank- und Postkonten und ähnliches, werden bei den Eltern besteuert. Ausgenommen sind aber die Erwerbseinkünfte von Minderjährigen. Diese müssen vom minderjährigen Kind versteuert werden.
Da bei einem Lehrlingslohn normalerweise nach den Abzügen kaum mehr steuerbares Einkommen verbleibt, wird in der Praxis auf eine Besteuerung des Einkommens verzichtet. Sobald ihr Sohn volljährig ist, muss er eine Steuererklärung ausfüllen und seinen Lohn deklarieren.
Ich wohne in Wetzikon und ich habe in Italien ein Haus sowie ein Bankkonto. Bis jetzt habe ich das Haus sowie das Konto nie in der Steuererklärung angegeben. Bis heute habe ich keine straflose Selbstanzeige gemacht. Nun habe ich in der Zeitung gelesen, wie viele Selbstanzeigen eingegangen sind und dass das Steueramt daran ist, alle Daten auszuwerten. Jetzt habe ich doch etwas Angst und möchte noch eine Selbstanzeige machen. Kann ich das noch?
Grundsätzlich ist es im Kanton Zürich noch möglich, aber nur, wenn das Steueramt noch keine Kenntnisse der nicht angegebenen Vermögens- respektive Einkommenswerte hat. Wir raten Ihnen dringend, die Selbstanzeige sofort zu veranlassen. In den meisten anderen Kantonen wären sie für eine Selbstanzeige zu spät.

