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Neun Monate Gefängnis für betrügerischen Buchhalter

Ein Buchhalter hat eine Oberländer Firma durch unrechtmässige Zahlungen an den Rand des Ruins gebracht. Das Obergericht sprach den Mann des gewerbsmässigen Betrugs schuldig, reduzierte jedoch die Haftstrafe.

Ein Buchhalter, der in einem Oberländer Unternehmen Tausende von Franken abgezweigt hat, wandert hinter Gitter.

(Symbolfoto: Ernst Hilfiker)

Neun Monate Gefängnis für betrügerischen Buchhalter

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher Oberländer Unternehmen wurde um hunderttausende Franken erleichtert
  • Verantwortlich für den Schaden ist ein selbsternannter Treuhänder
  • Das Obergericht bestätigt nun eine Gefängnisstrafe

Ursprünglich machte er eine KV-Ausbildung im Treuhandbereich, heute ist der 36-Jährige in der Gastronomiebranche tätig. Während zwei Jahren der Zeit dazwischen war er von seiner im Oberland ansässigen kleinen Finanzfirma aus für eine mittelständische, im technischen Bereich aktive Aktiengesellschaft aus dem Bezirk Pfäffikon tätig – mit desaströsen Folgen, wie die Staatsanwaltschaft überzeugt ist.

Sie hatte den Mann angeklagt, weil er sich «fälschlicherweise als eidgenössisch diplomierter Treuhänder» ausgegeben und für das Unternehmen unter anderem die Buchhaltung besorgt hatte. Dabei soll er mit einer Reihe von Transaktionen und unter Ausnützung «des bestehenden Vertrauensverhältnisses» zum Inhaber der AG rund eine halbe Million Franken abgezweigt haben.

Geld, das laut Anklage «ausschliesslich zur direkten oder indirekten Bereicherung» des falschen Treuhänders und einer ihm sehr nahestehenden Person diente.

Freispruch gefordert

Nach verfahrenstechnischen «Irrungen und Wirrungen», wie es ein involvierter Jurist formulierte, hatte das Bezirksgericht Pfäffikon den Mann nach zwei Anläufen Ende 2018 verurteilt. Wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und mehrfacher Geldwäscherei fasste er eine Strafe von drei Jahren. Von dieser hätte er die Hälfte absitzen müssen. Zudem wurden ihm Kosten von fast einer Viertelmillion Franken und ein Berufsverbot im Treuhandbereich für fünf Jahre auferlegt.

«Die Staatsanwaltschaft hat nachlässig und unfair gearbeitet.»

Der Verteidiger

Ein Urteil, das er nicht im Geringsten akzeptierte. So hatte sich im Dezember 2019 das Zürcher Obergericht mit der Sache zu befassen. Der 36-Jährige selbst machte keine Aussagen, sein Verteidiger forderte jedoch, das Urteil aus Pfäffikon für nichtig zu erklären, ebenso wie die «ungenügende Anklage». Sprich: Es sei ein Freispruch zu fällen.

Die Vorwürfe der Aktiengesellschaft seien «unwahr», und die Staatsanwaltschaft habe nachlässig und unfair gearbeitet. Vor allem sei bis heute offen, ob die in der Anklage aufgeführten Zahlungen überhaupt vom Beschuldigten oder jemand anderem ausgelöst wurden. Und im Zusammenhang mit der Kontrolle der Zahlungen der AG warf er deren Chef «leichtfertiges Verhalten» vor.

«Hinterlistig und fies»

Der Staatsanwalt fasste sich kurz: Er hielt an einer Verurteilung fest, forderte sogar noch eine höhere Strafe von vier Jahren oder dann mindestens den Gesamtvollzug der erstinstanzlich verhängten drei Jahre. Er sprach von «einer absoluten Einsichtslosigkeit des Beschuldigten», der einerseits einschlägig vorbestraft, andererseits bereits wieder in ein neues Strafverfahren verwickelt ist. Der Mann sei bei den Betrügen «hinterlistig und fies» vorgegangen.

«Er hat sich nach Kräften am Vermögen der Firma bedient»

Der Anwalt der geschädigten Firma

Gleich tönte es beim Anwalt der geschädigten AG. Der Buchhalter habe «beliebige Zahlungen zu seinen Gunsten veranlasst». Und dies nicht nur ein paar wenige Male, sondern «er hat sich nach Kräften am Vermögen der Firma bedient». Weil er dabei «perfid» vorgegangen sei, habe das Unternehmen lange nicht gemerkt, wer «hinter dem existenzbedrohenden Abfluss von Mitteln stand».

Als man dann das ganze Ausmass des Schadens realisierte, konnte die Firma nur noch mit viel Mühe den Konkurs abwenden.

Strafreduktion von drei auf zweieinviertel Jahre

Nun liegt das noch unbegründete Urteil des Obergerichtes vor – und es fällt tiefer aus, als das erstinstanzliche. Zwar erfolgte bis auf den Vorwurf der Geldwäscherei eine Bestätigung des Schuldspruches. Die Strafe wurde aber auf zweieinviertel Jahre gesenkt. Ein Drittel davon, also neun Monate, sind abzusitzen, der Rest wird auf Bewährung erlassen.

Auch kostenmässig kommt der 36-Jährige etwas glimpflicher davon. Er muss rund 100‘000 Franken Schadenersatz an die klagende Oberländer Firma zahlen; das Unternehmen selbst hatte am Prozess mehrere Forderungen im Gesamtumfang von über 800‘000 Franken gestellt.

Ferner hat der Mann, der einen Monatslohn von 4400 Franken brutto bezieht, einen Anteil von gegen 60‘000 Franken der Verfahrenskosten übernehmen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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