Freispruch statt Tausende Franken Kosten für Finanzfachmann
Der Fall, um den es geht, ist bald zehn Jahre alt – und vor allem «es bitz e komplizierti Gschicht», wie es der Präsident der Zürcher Obergerichtskammer formulierte, wo die Sache kürzlich verhandelt wurde.
Grob zusammengefasst passierte Folgendes: Ein vermögender Kunde aus dem Kanton Zürich bat einen Börsenfachmann, der damals im Zürcher Oberland eine eigene Finanzfirma betrieb, Devisen- und Rohstoffgeschäfte zu tätigen. Dabei handelte es sich, um nochmals den Oberrichter zu zitieren, um «Geschäfte am äussersten Rand des Risikos» und damit in Bezug auf die Aussicht auf einen sicheren Gewinn sehr ähnlich «wie im Casino».
Fast 60’000 Franken weg
Und casinomässig kam es dann heraus: Innert nur vier Tagen reduzierte sich das Guthaben auf dem Handelskonto des Kunden von rund 60‘000 auf weniger als 4000 Franken. Der Anleger erstattete Anzeige.
«Ein absichtlich verursachtes Desaster»
Der Anwalt des klagenden Kunden
über das Resultat der Devisengeschäfte
Die Staatsanwältin, die den Fall untersuchte, kam zu dem Schluss, dass der Verlust eingetreten sei, weil der Finanzfachmann bei über 400 Devisengeschäften über eine Londoner Firma Tausende Franken Belastungen durch Kommissionszahlungen generiert und zudem eine Stop-Loss-Vereinbarung des Kunden, in der ein maximal definiertes Minus festgeschrieben wurde, ignoriert hatte.
Im Weiteren habe der Händler ihm nicht zustehende Retrozessionen (Provisionen) im Umfang von über 20’000 Franken einfach für sich behalten.
Bedingte Geldstrafe in Pfäffikon
Das Bezirksgericht Pfäffikon fällte im Spätsommer 2017 einen Schuldspruch wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung in zwei von drei Anklagepunkten (wir berichteten).
Die Sanktion: eine Busse von 5000 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 21‘600 Franken.
Zudem wurde der Händler zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von mehreren tausend Franken verpflichtet. Gegen dieses Urteil wehrten sich beide Seiten: Der Händler wollte einen Freispruch, der Kunde einen vollumfänglichen Schuldspruch und einen höheren Schadenersatz.
Absicht oder Preis des Risikos?
Der Anwalt des Kunden sagte an der Berufungsverhandlung vor Obergericht, dass der Händler «vorzugaukeln versucht hat, dass die Verluste einfach durch das Marktrisiko entstanden». Das stimme aber nicht: Das Geld sei wegen der enormen Kommissionen aus der «sinnlosen Anzahl von Transaktionen» und dem Nichteinhalten der Stop-Loss-Vereinbarung verloren gegangen. Der Anwalt bezeichnete den ganzen Vorgang als «ein absichtlich verursachtes Desaster».
«Er nahm die Risiken bewusst in Kauf».
Die Verteidigerin des Devisenhändlers über den Kunden
Die Verteidigerin des Finanzfachmanns verwehrte sich gegen den Vorwurf, der Händler habe sich bereichert: «Es ging nicht um Spesenschinderei, sondern um eine positive Vermögensentwicklung für den Kunden».
Ihr Mandant habe weder seine Treuepflicht noch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Und vor allem: Der Anleger sei erfahren gewesen mit hochspekulativen Geschäften, ja, «er nahm die Risiken bewusst in Kauf». Eine Verurteilung des heute 50-jährigen Händlers, dessen Oberländer Firma nicht mehr existiert und der nun andernorts in der Schweiz in derselben Branche arbeitet, würde «faktisch zu einem Berufsverbot führen».
Gerichtskasse übernimmt Kosten
Das Obergericht sprach den Händler frei. Weshalb, ist noch nicht klar, da das Urteil erst im Dispositiv vorliegt. Folglich wurde auch auf das Schadenersatzbegehren nicht eingegangen.
Freuen dürfte den Beschuldigten zudem, dass alle Verfahrenskosten – darunter 13’000 Franken alleine für ein Gutachten – auf die Gerichtskasse genommen werden. Der Mann selbst ist nämlich heute wegen nicht mit seinen Geschäften zusammenhängender Ereignisse hoch verschuldet.
