Der Fall, um den es geht, ist bald zehn Jahre alt – und vor allem «es bitz e komplizierti Gschicht», wie es der Präsident der Zürcher Obergerichtskammer formulierte, wo die Sache kürzlich verhandelt wurde.
Grob zusammengefasst passierte Folgendes: Ein vermögender Kunde aus dem Kanton Zürich bat einen Börsenfachmann, der damals im Zürcher Oberland eine eigene Finanzfirma betrieb, Devisen- und Rohstoffgeschäfte zu tätigen. Dabei handelte es sich, um nochmals den Oberrichter zu zitieren, um «Geschäfte am äussersten Rand des Risikos» und damit in Bezug auf die Aussicht auf einen sicheren Gewinn sehr ähnlich «wie im Casino».
Fast 60'000 Franken weg
Und casinomässig kam es dann heraus: Innert nur vier Tagen reduzierte sich das Guthaben auf dem Handelskonto des Kunden von rund 60‘000 auf weniger als 4000 Franken. Der Anleger erstattete Anzeige.
«Ein absichtlich verursachtes Desaster»
Der Anwalt des klagenden Kunden
über das Resultat der Devisengeschäfte

