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Wirtschaft

Nichtstun verschlimmerte Firmenelend

Nachdem sein Gipsergeschäft in eine Finanzkrise geraten war, verzichtete der Geschäftsführer auf Gegenmassnahmen. Dafür erhielt er nun eine Busse und eine bedingte Geldstrafe.

Schon als im Herbst 2015 die erste Betreibung ins Haus flatterte, war das Gipsergeschäft im Bezirk Hinwil verschuldet. Ab dann verschlechterte sich die Lage der Firma zunehmend, vor allem die Ausgaben für die Löhne belasteten die Finanzen.

Als eineinhalb Jahre später, im Frühling 2017, ein Gericht den Konkurs über das Geschäft eröffnete, liefen 26 Betreibungen im Gesamtbetrag von 78’000 Franken. Zudem gab es weitere offene Positionen, für die keine Betreibung eingeleitet worden war. Und, wie es ein Strafbefehl, der kürzlich zu dem Fall erlassen wurde, sec zusammenfasst: Diesen Schulden «standen keinerlei Aktiven gegenüber.»

Keine Buchhaltung geführt

Soweit sei es nur gekommen, weil der Kosovare, der als Geschäftsführer der Gipserfirma amtete, den Konkurs verschleppt habe, fand die Staatsanwältin, welche später die Vorgänge unter die Lupe nahm. Denn der Kosovare habe «trotz Anzeichen der Überschuldung nicht die für diese Situation vorgeschriebenen Massnahmen gemäss Obligationenrecht» ergriffen.

Diese Pflichtverletzung wiederum ermöglichte es, dass sich die Lage des Geschäftes zum Nachteil der Gläubiger immer mehr verschlimmerte.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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