Ein Unternehmer, ein früherer Finanzberater, der heute im Immobilienbusiness tätig ist, und ein Rechtsanwalt – es war ein besonderes Grüppchen, das im Spätherbst 2017 vor dem Bezirksgericht Pfäffikon antrabte. Denn beim Trio handelte es sich nicht um Geschädigte, Zeugen, Zuschauer oder einen Verteidiger, sondern ausnahmslos um Angeklagte in einem Vermögensdelikt. Besonders auch: Haupttäter und Mittäter waren geständig, der Anwalt aber nicht.
Mit Falschgeld bezahlt
Vorgeworfen wurde den dreien, das Vermögen des Haupttäters, eines heute 40-jährigen Oberländer Unternehmers, absichtlich kleiner dargestellt zu haben, um die Werte vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen. Denn der Unternehmer hatte sich Anfang 2014 als Vermittler in einem Diamantenkauf in Zürich betätigt. Die sechs Edelsteine waren bar bezahlt worden – allerdings mehrheitlich mit gefälschten Noten, wie sich Stunden später herausstellte.
Die derart betrogene Verkäuferin wollte dann vom Oberländer über 530’000 Franken zurück. Danach begann das, was in der Anklageschrift zu dem Fall als «vielschichtige zivil- und betreibungsrechtliche Auseinandersetzung» bezeichnet wird und schliesslich eben vor Gericht endete. Denn der Unternehmer hatte, unterstützt von einem Freund aus dem Oberland und dem Rechtsanwalt der beiden, versucht, die Gläubiger möglichst gut von seien Finanzen fernzuhalten.
Dabei ging es um teilweise komplexe Tricks auf verschiedenen Ebenen: Vortäuschen einer Belastung auf einem Grundstück im Wert von mehr als 2,5 Millionen Franken, Verheimlichen von Bargeld, Gold, Uhren im Wert von über einer halben Million Franken, Aktienbeteiligungen und Mietzinseinnahmen.

