Geplatzter Diamantendeal endet mit drei Verurteilungen
Ein Unternehmer, ein früherer Finanzberater, der heute im Immobilienbusiness tätig ist, und ein Rechtsanwalt – es war ein besonderes Grüppchen, das im Spätherbst 2017 vor dem Bezirksgericht Pfäffikon antrabte. Denn beim Trio handelte es sich nicht um Geschädigte, Zeugen, Zuschauer oder einen Verteidiger, sondern ausnahmslos um Angeklagte in einem Vermögensdelikt. Besonders auch: Haupttäter und Mittäter waren geständig, der Anwalt aber nicht.
Mit Falschgeld bezahlt
Vorgeworfen wurde den dreien, das Vermögen des Haupttäters, eines heute 40-jährigen Oberländer Unternehmers, absichtlich kleiner dargestellt zu haben, um die Werte vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen. Denn der Unternehmer hatte sich Anfang 2014 als Vermittler in einem Diamantenkauf in Zürich betätigt. Die sechs Edelsteine waren bar bezahlt worden – allerdings mehrheitlich mit gefälschten Noten, wie sich Stunden später herausstellte.
Die derart betrogene Verkäuferin wollte dann vom Oberländer über 530’000 Franken zurück. Danach begann das, was in der Anklageschrift zu dem Fall als «vielschichtige zivil- und betreibungsrechtliche Auseinandersetzung» bezeichnet wird und schliesslich eben vor Gericht endete. Denn der Unternehmer hatte, unterstützt von einem Freund aus dem Oberland und dem Rechtsanwalt der beiden, versucht, die Gläubiger möglichst gut von seien Finanzen fernzuhalten.
Dabei ging es um teilweise komplexe Tricks auf verschiedenen Ebenen: Vortäuschen einer Belastung auf einem Grundstück im Wert von mehr als 2,5 Millionen Franken, Verheimlichen von Bargeld, Gold, Uhren im Wert von über einer halben Million Franken, Aktienbeteiligungen und Mietzinseinnahmen.
«Willentlich» betrogen
«Der Diamantendeal hätte fast meine Familie zerstört», sagte der Haupttäter vor Gericht. Es war damals eine heikle Situation, in welcher ihm sein Freund «einen Gefallen tun wollte», wie der Freund erklärte. Und so griffen die beiden dann eben in die Trickkiste, unterstützt von ihrem Anwalt, der am Prozess jedoch nichts zu den «klar unzutreffenden» Vorwürfen der Anklage sagen mochte.
«Der Diamantendeal hätte fast meine Familie zerstört.»
Hauptangeklagter aus dem Oberland
Für den Staatsanwalt, der diese Anklage vertrat, stand ausser Zweifel, dass das Trio «wissentlich und willentlich» die Gläubiger betrogen hatte. Gläubiger übrigens, die – und das ist für solche Fälle sehr ungewöhnlich – heute alle befriedigt seien. Auch ein Betreibungsbeamter «wurde regelrecht an der Nase herumgeführt», denn der Haupttäter «wollte sein Vermögen bis auf den letzten Rappen schützen».
Der Ankläger kritisierte auch den beschuldigten Rechtsanwalt stark. Der Jurist hätte bei all den Manövern zum Vermögensschutz skeptisch werden müssen, doch es sei «nicht ansatzweise der Versuch erkennbar gewesen», den Diamentenvermittler und seinen Freund auf die Illegalität ihrer Tricks hinzuweisen.
Pfändungsbetrug und Gläubigerschädigung
Der Staatsanwalt hatte für das Trio wegen mehrerer Tatbestände – primär Pfändungsbetrug und Gläubigerschädigung durch Vermögenminderung – bedingte Freiheitsstrafen zwischen 18 und 24 Monaten gefordert. Die Beschuldigten selbst verlangten mehrheitlich, es sei von einer Bestrafung abzusehen.
Ein Wunsch, dem das Gericht nicht nachkommen konnte und deshalb kürzlich Schuldsprüche fällte, verbunden mit bedingten Strafen zwischen 15 und 24 Monaten.
Entscheid noch nicht rechtskräftig
Weitaus mehr schmerzen dürfte die drei Männer, dass jeder von ihnen Verfahrenskosten von über 50’000 Franken übernehmen muss. In einem Fall werden ein Teil dieser Kosten sowie die Aufwendungen für den amtlichen Verteidiger mit 80’000 Franken beglichen, die im Rahmen der Ermittlungen beschlagnahmt wurden.
Der Entscheid aus Pfäffikon ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Trio hat Einspruch erhoben. Denn speziell für den Rechtsanwalt würde eine Verurteilung mit grosser Wahrscheinlichkeit gravierende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.
