Abo

Wirtschaft

Wetziker Firma zieht den Kürzeren

Mehr als ein halbes Jahr musste sich der Wetziker Onlinehändler Esons gedulden, bis über sein Gesuch zum Schutz der Marke «Fidget Spinner» entschieden wurde. Jetzt steht fest: Die Kreisel sind Gemeingut – und damit lizenzfrei.

Mit dem Fingerkreisel «Fidget Spinner» hat die Wetziker IT-Handelsfirma Esons im letzten Jahr den grössten Absatz seit ihrem Bestehen erzielt. Zwar währte der plötzliche Hype um das Trendspielzeug nur ein paar Sommermonate, aber erst jetzt im Januar findet die Geschichte ihr vorläufiges Ende: Das eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat einem im Mai 2017 von Esons eingereichten Gesuch stattgegeben und die Marke Fidget Spinner ins Markenregister aufgenommen – allerdings nicht so, wie von Esons erhofft.

Lizenzverhandlungen angestrebt

Christoph Muster, Geschäftsführer von Esons, wollte eigentlich den Namen und das dreidimensionale Design des Spielzeugs schützen lassen. Damit wäre es möglich gewesen, Lizenzgebühren von Grossverteilern zu verlangen, die nach Esons auf den Trend aufgesprungen waren.
Schon Anfang Juni 2017 hatte Muster mehrere Verteiler über die Markenregistrierung informiert. Dabei wies er darauf hin, dass die Lizenz auch rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung gelten würde.

Er sollte Recht behalten: Die Marke Fidget Spinner ist seit dem 9. Januar 2018 rückwirkend auf den 25. Mai 2017 geschützt.

Handkreisel nicht geschützt

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.