Mit dem Fingerkreisel «Fidget Spinner» hat die Wetziker IT-Handelsfirma Esons im letzten Jahr den grössten Absatz seit ihrem Bestehen erzielt. Zwar währte der plötzliche Hype um das Trendspielzeug nur ein paar Sommermonate, aber erst jetzt im Januar findet die Geschichte ihr vorläufiges Ende: Das eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat einem im Mai 2017 von Esons eingereichten Gesuch stattgegeben und die Marke Fidget Spinner ins Markenregister aufgenommen – allerdings nicht so, wie von Esons erhofft.
Lizenzverhandlungen angestrebt
Christoph Muster, Geschäftsführer von Esons, wollte eigentlich den Namen und das dreidimensionale Design des Spielzeugs schützen lassen. Damit wäre es möglich gewesen, Lizenzgebühren von Grossverteilern zu verlangen, die nach Esons auf den Trend aufgesprungen waren.
Schon Anfang Juni 2017 hatte Muster mehrere Verteiler über die Markenregistrierung informiert. Dabei wies er darauf hin, dass die Lizenz auch rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung gelten würde.
Er sollte Recht behalten: Die Marke Fidget Spinner ist seit dem 9. Januar 2018 rückwirkend auf den 25. Mai 2017 geschützt.
Handkreisel nicht geschützt

