Ging es um Geld, hatte ein balkanstämmiger Informatiker offenbar eine sehr lockere Einstellung. Im Frühling 2012 meldete er sich bei einer grossen Schweizer Internetplattform an, die im Crowdlending-System Kredite organisiert. Er bewarb sich für ein Darlehen von 20’000 Franken. Das Geld benötigte er für die anstehende Vertriebsphase eines Produktes seiner im Zürcher Oberland domizilierten IT-Firma. Als Sicherheit gab er an, er verdiene monatlich 8700 Franken «und seine finanzielle Situation sei sehr stabil». So schreibt es die Staatsanwältin, die sich später mit der Angelegenheit befassen musste, in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl. Beide Angaben entsprachen nicht der Wahrheit.
Es blieb nicht nur bei dieser Lüge. Der Mann meldete seine Frau ebenfalls bei der Internetplattform an und erbat in ihrem Namen – und ohne ihr Wissen – 19’000 Franken zur Teilfinanzierung einer Lehrgangsgebühr von 50’000 Franken für ein Marketing-Master-Studium. Auch bei dieser Anmeldung gab er eine falsche Lohnsumme an.
Keine Rrückzahlung des Darlehens
Die Anträge, untermauert mit Unterlagen mit Falschinformationen, kamen durch und der Mann erhielt die gewünschten Beträge. Das Geld verwendete er für die Entwicklung einer Software. «Eine Rückzahlung des Darlehens erfolgte nicht», weil dies «aufgrund der stark angespannten finanziellen Lage» des Mannes auch gar nicht möglich gewesen sei, heisst es dazu im Strafbefehl sec.
Zwischen Herbst 2014 und Frühling 2015 versuchte der Unternehmer dann, auf andere Art zu Geld zu kommen. Via Internet bot er unter einer neuen Firmenbezeichnung an, Geldgeber und Geldnehmer zusammenzubringen, also Darlehen zu vermitteln. Ein halbes Dutzend Leute zahlten Beträge zwischen 200 und 6000 Franken ein.

