Betrug mit Internetkredit
Ging es um Geld, hatte ein balkanstämmiger Informatiker offenbar eine sehr lockere Einstellung. Im Frühling 2012 meldete er sich bei einer grossen Schweizer Internetplattform an, die im Crowdlending-System Kredite organisiert. Er bewarb sich für ein Darlehen von 20’000 Franken. Das Geld benötigte er für die anstehende Vertriebsphase eines Produktes seiner im Zürcher Oberland domizilierten IT-Firma. Als Sicherheit gab er an, er verdiene monatlich 8700 Franken «und seine finanzielle Situation sei sehr stabil». So schreibt es die Staatsanwältin, die sich später mit der Angelegenheit befassen musste, in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl. Beide Angaben entsprachen nicht der Wahrheit.
Es blieb nicht nur bei dieser Lüge. Der Mann meldete seine Frau ebenfalls bei der Internetplattform an und erbat in ihrem Namen – und ohne ihr Wissen – 19’000 Franken zur Teilfinanzierung einer Lehrgangsgebühr von 50’000 Franken für ein Marketing-Master-Studium. Auch bei dieser Anmeldung gab er eine falsche Lohnsumme an.
Keine Rrückzahlung des Darlehens
Die Anträge, untermauert mit Unterlagen mit Falschinformationen, kamen durch und der Mann erhielt die gewünschten Beträge. Das Geld verwendete er für die Entwicklung einer Software. «Eine Rückzahlung des Darlehens erfolgte nicht», weil dies «aufgrund der stark angespannten finanziellen Lage» des Mannes auch gar nicht möglich gewesen sei, heisst es dazu im Strafbefehl sec.
Zwischen Herbst 2014 und Frühling 2015 versuchte der Unternehmer dann, auf andere Art zu Geld zu kommen. Via Internet bot er unter einer neuen Firmenbezeichnung an, Geldgeber und Geldnehmer zusammenzubringen, also Darlehen zu vermitteln. Ein halbes Dutzend Leute zahlten Beträge zwischen 200 und 6000 Franken ein.
Schulden in Bosnien beglichen
Doch erneut geriet der Mann in einen finanziellen Engpass. So wurde das eingegangene Geld schliesslich nicht für Darlehen verwendet, sondern er bediente sich selbst daran. Konkret: Die einbezahlte Summe wurde laut Strafbefehl vom Unternehmer «vollständig zur Begleichung seiner Lebenshaltungskosten sowie Schulden seiner Firma in Bosnien verwendet».
Aber nicht nur eine Firma und mehrere Privatpersonen wurden hinters Licht geführt, auch der Staat wurde geschädigt. Über mehr als zwei Jahre hinweg hatte der Mann an seinem Wohnort Sozialhilfe bezogen. Da er der Gemeinde jedoch nicht alle für die korrekte Berechnung seiner Ansprüche nötigen Angaben gemacht hatte, kassierte er über 30’000 Franken zu Unrecht.
Schuldig wegen Betrugs
Für diese Taten wurde der heute 39-Jährige nun per Strafbefehl der mehrfachen Veruntreuung, des Betrugs und der Übertretung des Sozialhilfegesetzes schuldig befunden. Er erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 80 Franken.
Da es sich bei dieser Strafe in Höhe von 14’400 Franken um eine bedingt ausgesprochene Sanktion handelt, muss sie nicht bezahlt werden – im Gegensatz zu einer Busse von 2500 Franken und Verfahrenskosten von 17’758 Franken. Die hohen Verfahrenskosten sind grösstenteils auf die Aufwendungen für die amtliche Verteidigung zurückzuführen.
Über ein halbes Dutzend Klagen von Geschädigten wurden von der Staatsanwältin auf den Zivilweg verwiesen.
