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Wetziker Muslime können sich neu auch in Zürich bestatten lassen

Derzeit ist es für Muslime in Wetzikon nicht möglich, nach allen Regeln des Islams beerdigt zu werden. Ein Anschlussvertrag für ein neues Grabfeld in Zürich soll die Situation verbessern.

Auf dem Friedhof Wetzikon gibt es keine separat abgegrenzten Abteile für Muslime.

Archivfoto: Christian Merz

Wetziker Muslime können sich neu auch in Zürich bestatten lassen

Für eine Stadt ihrer Grösse weist Wetzikon eine beachtliche Dichte an Moscheen auf. Gemäss der stellvertretenden Stadtschreiberin Martina Buri sind es derzeit fünf an der Zahl. Das macht eine Moschee pro 5000 Einwohner. Wie viele Muslime Wetzikon leben, ist allerdings unbekannt. «Im Einwohnerregister werden nur gewisse Konfessionen geführt», sagt Buri. «Muslime und weitere Konfessionsangehörige werden nicht erfasst.» Wenn sich die Zahl im Schweizerischen Durchschnitt bewegt, dürften es allerdings deutlich über 1000 Personen sein.

Im Todesfall gelten für gläubige Muslime genaue Regeln und Rituale, die das islamische Rechtssystem vorschreibt. Erlaubt sind beispielsweise lediglich Erdbestattungen, wenn möglich am Todestag oder am Tag darauf. Die Gräber sind in der Achse 34-214 Grad Richtung Mekka anzulegen, das Gesicht des Verstorbenen sollte ebenfalls Richtung Kaaba liegen. Vor der Beerdigung muss ein Totengebet verrichtet werden, eine Autopsie ist verboten, ausser in Notfällen, und die Gebeine sollen nicht aus dem Grab entfernt werden. Gefordert sind zudem schlichte Grabsteine und eine einfache Bepflanzung.

Keine separaten Abteile

Wie der Wetziker Stadtrat in einem Beschluss schreibt, ist es auf dem Friedhof Wetzikon zwar weitgehend möglich, sich gemäss diesen Regeln und Ritualen bestatten zu lassen. Sich in einem separat abgegrenzten Abteil beisetzen zu lassen, könne man muslimischen Einwohnern aber nicht anbieten.

Diese Möglichkeit gibt es allerdings auf dem Stadtzürcher Friedhof Witikon. Seit Mai stehen dort zwei weitere muslimische Grabfelder zur Verfügung, weshalb die Stadt Zürich den umliegenden Gemeinden das Angebot unterbreitete, dieses ebenfalls zu nutzen. Der Wetziker Stadtrat hat dazu einem Anschlussvertrag zugestimmt.

Die Stadt Wetzikon übernimmt bei in der Stadt wohnhaft gewesenen Muslimen die Gebühren für die Beisetzung im Friedhof Witikon und verrechnet diese anschliessend den Angehörigen unter Abzug von 300 Franken weiter. Der Abzug entspricht der Kostenbeteiligung der Wohngemeinde.

Viele bevorzugen Rückführung

Grosser Beliebtheit erfreuten sich die hiesigen Gräber bei Muslimen offenbar nicht. «Zurzeit veranlassen die Angehörigen hauptsächlich eine Rückführung ins Heimatland, vor allem auch weil dort die ewige Ruhefrist möglich ist, was in der Schweiz nicht der Fall ist», schreibt der Stadtrat. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass viele Angehörige muslimischen Glaubens von diesem Angebot Gebrauch machen werden.

Dies zumal auf dem Friedhof Wetzikon die Möglichkeit bestehe, sich Richtung Mekka ausgerichtet bestatten zu lassen, was in den vergangenen Jahren auch schon einige Male vorgekommen sei. Eine Anfrage betreffend der Beisetzung auf dem Friedhof Witikon habe es in den vergangenen Jahren jedoch einzig im Jahr 2018 gegeben.

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