Wer in Uster bauen will, der muss sich gedulden
Eigentlich wollte er eine überdachte Terrasse. Doch der Ustermer Bauherr, der anonym bleiben möchte, muss mit dem Spatenstich noch warten. Und zwar mindestens sechs Wochen, wie aus einem Schreiben der Stadt Uster hervorgeht, das der Redaktion vorliegt. Die zuständige Stelle schreibt dabei von einer «Annahmeverzögerung». Der Bauherr sagt: «Wir haben das Gesuch entsprechend vorbereitet und dann wurde mir versichert, dass es bewilligungsfähig sei.»
Die Stadt beruft sich im Schreiben auf das kantonale Planungs- und Baugesetzes: «Können die Behandlungsfristen nicht eingehalten werden, wird den Gesuchstellern unter Angabe der Gründe mitgeteilt, wann der Entscheid vorliegt.»
Viele private Bauherren
Der Grund für die Verzögerung sei die Überlastung der personellen Ressourcen der Ustermer Baubehörde, sagt Stefan Reimann, Leiter des Geschäftsfelds Hochbau und Vermessung. «Wir haben einen enormen Zuwachs an Baubewilligungsgesuchen seit der Pandemie.» Obwohl man schon vor der Pandemie eher am Anschlag gewesen sei, habe die Menge an Gesuchen seither massiv zugenommen. Der Stadtrat habe deshalb im letzten Jahr ausserplanmässige Mittel gesprochen und ein externes Unterstützungsmandat beigezogen, sagt Reimann. Damit habe man die Wartezeit bereits etwas senken können. «Diese Mittel sind jetzt aber aufgebraucht».
Ein Bauboom sei auch in anderen Gemeinden zu beobachten, so Reimann weiter. Vor allem die privaten Bauherren machen der Ustermer Baubehörde zu schaffen. Die Leute seien zu Hause im Homeoffice und hätten offenbar Zeit für kleinere Arbeiten, die alle eine Baubewilligung benötigten: Photovoltaik-Anlagen oder die Installation von Wärmepumpen.
Entlastung in Sicht
Für den genannten Bauherren ist es unverständlich, warum ein Mangel an Personal herrsche. Die Verwaltung müsse doch gut organisiert sein. «Wenn Personal fehlt, dann muss man einfach rekrutieren.»
Für Reimann steht eine Aufstockung des Personals vorläufig nicht im Fokus. «Auch wenn die finanziellen Mittel dafür gesprochen würden, so müsste man die Qualifizierten auch noch finden.» Das sei immer ein schwieriges Unterfangen, zumal es keine spezifische Berufsausbildung in diesem Bereich gebe. Vorderhand setzt Reimann auf eine Normalisierung der aktuellen Situation mit Corona.
«Wir tun aber nicht nichts»
Stefan Reimann, Leiter Geschäftsfeld Hochbau und Vermessung
«Die Pandemiemassnahmen erschweren die Zusammenarbeit», sagt Reimann. Zum Beispiel brauche die Absprache mit dem Kanton häufig mehr Zeit, da man die entsprechenden Fachpersonen nicht immer erreiche. Reimann ist überzeugt, dass sich das Problem beruhigt, sobald sich auch die Situation bessert.
Aber auch die Digitalisierung werde die Baubehörde entlasten. Der Kanton arbeite an einer webbasierten Lösung mit dem Ziel, das Baubewilligungsverfahren zu vereinfachen. Dies soll noch dieses Jahr für Entlastung auch bei den kommunalen Baubehörden sorgen, so Reimann weiter.
Transparenz statt Verschwiegenheit
Weiter setzt Reimann auf eine offene Kommunikation der Situation. Bei den Bauherren stosse er dabei auf gemischtes Feedback. «Einige stören sich trotzdem an der Verzögerung, doch die meisten sind froh um die frühzeitige Information.» Seit einiger Zeit werde gleich bei Eingang des Baugesuchs besagtes Schreiben mit der Wartezeit verschickt. So könne ein Gesuchsteller sein Vorhaben besser terminieren.
«Wir tun aber nicht nichts», sagt Reimann. Als kurzfristige Lösung wird ein Gesuch gleich zu Beginn auf seine Vollständigkeit geprüft. Ist die Angabe unvollständig, dann werde dies den Antragstellern mitgeteilt. So könnten diese während der Wartezeit die Unterlagen komplettieren und dem Bauamt zukommen lassen. «Auf diese Weise können wir gleich mit der Arbeit beginnen und müssen nicht fehlenden Dokumenten nachlaufen.»
Baubewilligungsverfahren
Bevor ein Baugesuch verarbeitet werden kann, muss eine Vorprüfung durch die Verwaltung stattfinden. Für diese gilt eine Richtfrist von 20 Tagen, sagt Stefan Reimann, Leiter des Geschäftsfelds Hochbau und Vermessung. Wenn die Unterlagen komplett seien, werde ein Verfahren eröffnet. Für gewöhnlich dauere die Bearbeitung eines Baubewilligungsgesuchs in einem ordentlichen Verfahren zwei bis vier Monate. «Wenn der Kanton involviert ist, rechnen wir mit vier Monaten.» Diese Richtfristen beginnen jedoch erst nach einer Annahme des Baugesuchs zu laufen. Sofern 30 Tage nach der Erteilung der Baubewilligung keine Rekurse eingetroffen sind, ist diese gültig.