Trotz Verbot: In manchen Gemeinden wurde an Silvester laut geböllert
An Silvester knallen und zischen die Böller bis in die frühen Morgenstunden. Und das auch, obwohl in manchen Gemeinden eigentlich ein Verbot für knallendes Feuerwerk gilt.
Schon während es eindunkelt, hört man am 31. Dezember jeweils die ersten Knaller. Mit fortschreitender Zeit böllert es immer mehr, bis um 0.00 Uhr das tosende Geknalle ihren Höhepunkt erreicht – zumindest in der Theorie.
Denn mittlerweile ist lärmendes Feuerwerk in vielen Oberländer Gemeinden verboten. Und damit müsste es in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar eigentlich ruhig bleiben. Doch nicht alle scheinen sich an das Gebot zu halten.
«Es kamen über 30 Beschwerden ein, aus Gemeinden, in denen lautes Feuerwerk eigentlich verboten wäre», sagt Alexander Renner von der Kantonspolizei Zürich.
Das Gebiet der Kapo erstreckt sich zwar über das Oberland hinaus, dennoch stammten knapp 20 Beschwerden aus den hiesigen Gemeinden. So unter anderem eine aus Bertschikon, drei aus Gossau, jeweils eine aus Dürnten, Laupen und Wolfhausen sowie zwei aus Mönchaltorf und drei aus Schwerzenbach.
Ebenso gab es zwei Anrufer aus Volketswil – dort ist das Feuerwerksverbot aber noch nicht in Kraft.
Absoluter Spitzenreiter mit Beschwerden zu verbotenerweise gezündetem Feuerwerk ist Tann mit fünf Meldungen. «Vier davon kamen aber innerhalb von fünf Minuten rein. Es könnte sich dabei also gut um dasselbe Feuerwerk handeln», so Renner.
Was für Konsequenzen das Zünden von knallenden Böllern in diesen Gemeinden hat, ist in der jeweiligen Gemeindeordnung niedergeschrieben. Renner ergänzt: «Im Normalfall gibt es eine Busse oder eine Verzeigung.»
Neben den Meldungen über lautes Feuerwerk blieb es im Oberland relativ ruhig. «Wir haben keine Kenntnis über aussergewöhnliche Vorkommnisse in der Silvesternacht.»