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Justiz

Auf dem Atzmännig-Parkplatz

Tödlicher Drifter-Unfall – jetzt müssen zwei junge Männer vor Gericht

Vor fast zwei Jahren starb ein 23-Jähriger nach einem Unfall im Atzmännig. Der Verursacher flüchtete zunächst. Zwei Männer nahmen ihn im Auto mit. Was ihnen nun für eine Strafe droht.

Spuren einer Tragödie: Das Auto geriet beim Driften auf dem Parkplatz der Sportbahnen Atzmännig AG ausser Kontrolle und landete im Bach.

Foto: Kapo SG

Tödlicher Drifter-Unfall – jetzt müssen zwei junge Männer vor Gericht

Auf dem Atzmännig-Parkplatz

Vor fast zwei Jahren starb ein 23-Jähriger nach einem Unfall im Atzmännig. Der Verursacher flüchtete zunächst. Zwei Männer nahmen ihn im Auto mit. Was ihnen nun für eine Strafe droht.

Am Abend des 18. Januar 2024 schneit es stark in Rüeterswil. Auf der Atzmännigstrasse liegen bereits mehrere Zentimeter Schnee. Zwei junge Männer aus der Region sind gemeinsam mit dem Auto unterwegs. Die damals 18- und 20-Jährigen ahnen nicht, in was sie gleich hineingeraten.

Auf der Brücke über den Goldingerbach sehen sie einen Mann in ihrem Alter, der gestikulierend umherläuft. Sie halten an, lassen das Fenster herunter und sprechen mit ihm. Und sie bemerken, dass er völlig durchnässt ist und am ganzen Körper zittert. Der Mann schreit herum und bittet, ins Auto einsteigen zu dürfen. Der 18-Jährige und der 20-Jährige lassen ihn rein.

So steht es in den Anklageschriften des Untersuchungsamts Uznach gegen die beiden jungen Männer. Sie stehen demnächst wegen des Vorwurfs der unterlassenen Nothilfe und der Begünstigung vor dem Kreisgericht in Uznach.

Er erzählte vom Unfall

Denn schon beim Einsteigen soll ihnen der Mann erklärt haben, dass er einen Unfall hatte. Laut Anklage erzählt er, dass er als Mitfahrer mit einem Auto ins Bachbett gestürzt sei und sich aus eigener Kraft befreit habe.

Der 18-Jährige und der 20-Jährige hätten das zur Kenntnis genommen, heisst es in der Anklage. Demnach hätte ihnen aufgrund des Erzählten klar sein müssen, dass noch mindestens eine weitere Person ins Unfallgeschehen involviert ist und sich im Auto im Bach befinden müsste. Sie hätten das aber zu diesem Zeitpunkt nicht realisiert.

Der Zugestiegene bat sie, ihn nach Hause zu fahren, und das taten sie auch. Einer gab dem Durchnässten sogar trockene Kleider. Einige Minuten nach der Abfahrt erzählte der Zugestiegene dann, dass sich noch jemand im Auto im Bach befinde. Die jungen Männer fuhren weiter.

Sie hätten zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass die Person im Bach mit hoher Wahrscheinlichkeit in Lebensgefahr schwebe, schreibt die Staatsanwaltschaft. Dennoch hätten sie es unterlassen, umzukehren oder die Rettungskräfte zu alarmieren.

Der Mann im Bach stirbt

Der zurückgelassene Mann im Bach wurde zwar kurze Zeit später von der Feuerwehr geborgen und wiederbelebt. Jemand hatte den Unfall gesehen und die Einsatzkräfte alarmiert. Er starb aber später im Krankenhaus. Im Alter von nur 23 Jahren. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft schreiben, handelte es sich bei dem Getöteten um den Beifahrer. Derjenige, der sich nach dem Unfall davonmachte, war also der Fahrer. Offenbar hat er die jungen Männer angelogen, die ihn mitnahmen. Er stellte sich später telefonisch bei der Polizei.

Ein Auto liegt in einem Bach auf dem Dach.
Todesfalle: Das Auto liegt nach dem Unfall auf dem Dach im Bachbett. Der Beifahrer kann sich nicht retten.

Die Anklage gegen den Unfallfahrer, der an dem schicksalhaften Tag ebenfalls 20 Jahre alt war, ist noch nicht fertig. «Die Untersuchung gegen ihn ist aber weit fortgeschritten. Er wird voraussichtlich Anfang des nächsten Jahrs angeklagt», sagt Daniela Dobler, Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen.

Die beiden Männer, die ihm zur Flucht verhalfen, stehen Anfang Februar 2026 vor Gericht. Dem Älteren wird auch noch eine grobe Verkehrsregelverletzung vorgeworfen. Er soll im März 2025 mehrere Autos rechts überholt haben und dabei auf einem Radweg gefahren sein. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 21'600 Franken. Ausserdem soll er knapp 2600 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

Die verlangte Strafe für seinen jüngeren Begleiter ist milder: Er soll zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken verurteilt werden, die er nur bezahlen muss, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut auffällt. Zudem kommen Verfahrenskosten von knapp 1800 Franken auf den heute 20-Jährigen zu.

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