Todesstrecke über den Ricken wird entschärft
Auf der Rickenstrasse kommt es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Nach einem tödlichen Unfall auf der Passstrasse über den Ricken beim Restaurant Waldegg in St. Gallenkappel im Februar 2020 sahen sich die Behörden gezwungen, zu reagieren. Sie legten ein Projekt für den Fussgängerschutz an besagter Stelle auf.
Anfang Oktober haben die Bauarbeiten begonnen, um mit verschiedenen baulichen Massnahmen die Sicherheit am Unfallort und damit auf der Strasse über den Ricken zu erhöhen.
Um das gefährliche Überqueren der Kantonsstrasse sicherer zu machen, wird auf der Höhe der «Waldegg» eine Mittelschutzinsel erstellt, wie das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen in einer Medienmitteilung Anfang Oktober schrieb.
Gleichzeitig wird im Streckenabschnitt vor dem beliebten Ausflugsrestaurant die Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer reduziert. «Eine neue Strassenbeleuchtung wird die Stelle besser ausleuchten und für zusätzliche Sicherheit sorgen», heisst es in der Mitteilung.
Waldegg-Besitzer bezahlen
Projektleiter Patrick Büeler geht von einer Bauzeit von rund acht Wochen aus, wie er gegenüber der Linth-Zeitung sagte. Kosten werde das Bauvorhaben gemäss aktuellem Stand knapp 355’000 Franken, so Büeler. Der grösste Teil davon wird auf die Inhaber der «Waldegg» entfallen.
Sie müssen gemäss Kostenteiler des Kantons St. Gallen rund 260’000 Franken zahlen. Auf den Kanton entfallen rund 60’000 Franken; auf die Gemeinde Eschenbach, zu der St. Gallenkappel gehört, knapp 30’000 Franken.
Allerdings konnte gemäss Büeler mit dem Bund eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden. «Demnach beteiligt sich dieser über den Agglomerationsfonds mit maximal rund 113’000 Franken am Vorhaben.»
Der effektive Betrag erfolge anhand der Schlussabrechnung. Von diesen Bundesgeldern würden die «Bezahler» prozentual zu ihren Gesamtaufwendungen profitieren, so Büeler weiter.
Wartezeiten unumgänglich
Während der Bauarbeiten ist für die Verkehrsteilnehmer mit Wartezeiten zu rechnen. Gewisse Arbeitsetappen wie etwa die Bauwerke in der Mitte der Fahrbahnen und die Belagsarbeiten würden den Einsatz einer Lichtsignalanlage oder alternativ eines Verkehrsdienstes bedingen. «In diesen Fällen kann die Baustelle nur einspurig befahren werden», sagt Büeler.
Zusätzlich zu den baulichen Massnahmen will der Kanton St. Gallen die Rickenstrasse auf verschiedene Aspekte hin untersuchen: Es geht dabei um die Zweckmässigkeit oder um die Sicherheit. Danach wird entschieden, ob es eine Sanierung oder ob es Neu- oder Ausbauten braucht.
Bei der viel befahrenen Strasse, die das Toggenburg mit dem Linthgebiet und der oberen Zürichseeregion verbindet, wird unter anderem untersucht, welche Sicherheitsdefizite es für Motorfahrzeuge wie auch für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velofahrerinnen und Velofahrer gibt.
Erste Ergebnisse bis Ende 2023
Ein weiteres Thema sei die Frage, ob die Angebote für den öffentlichen Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr noch zeitgemäss seien, teilte das kantonale Baudepartement mit. Abgeklärt wird auch die Belastung der Siedlungsräume durch den Durchgangsverkehr.
Danach würden verschiedene Varianten ausgearbeitet, die der interessierten Bevölkerung vorgestellt werden. Die Stossrichtung sei offen. Voraussichtlich bis Ende 2023 sollen die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen. Urs Schnider/sda
Fall «Waldegg» beschäftigt Kantonsgericht
Am 4. Februar 2020 kam es bei der «Waldegg» zum tödlichen Unfall, der die nun vorgesehenen Massnahmen ausgelöst hat. Ein Autofahrer hatte einen 61-jährigen Fussgänger angefahren, beim Unfall war der Fussgänger noch auf der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlegen. Der Unfallfahrer war danach vom Kreisgericht See-Gaster wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Kreisgericht sah es bei der Verhandlung von Mitte August als erwiesen an, dass der Unfallfahrer nicht die volle Aufmerksamkeit auf die Strasse gerichtet hatte. Es verurteilte ihn deshalb wegen fahrlässiger Tötung.
Doch der Fall ist damit noch nicht abgeschlossen, der Beschuldigte und sein Verteidiger legten Berufung ein. Der Fall geht nun weiter ans Kantonsgericht St. Gallen. Wann die Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest. (snu)