Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Sport

Nach dem Spielabbruch: FC Gossau gewinnt forfait

Gossau hat sich bei der abgebrochenen Zweitliga-Partie gegen Töss nichts zu schulden lassen. Beim FCG ist man froh über das klare Statement.

Da war die Welt in Gossau für den FC Töss (in Weiss) mit einer 2:0-Führung im Rücken noch in Ordnung.

Foto: PD

Nach dem Spielabbruch: FC Gossau gewinnt forfait

Verband fällt Entscheid

Die Zweitliga-Partie zwischen Gossau und Töss wird zugunsten der Oberländer gewertet.

Forfait-Sieg? Eine Wiederholung des Spiels? Oder wird das Resultat zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet? All diese Szenarien standen im Raum, nachdem der Schiedsrichter die Zweitliga-Partie Gossau gegen Töss Anfang April abgebrochen hatte.

Der Grund dafür: Mehrere Gästespieler scharten sich auf aggressive Art und Weise nach dem 2:2-Ausgleich der Oberländer um ihn, sodass dieser sich bedroht gefühlt hatte.

Seit Mittwoch ist nun klar: Der FC Gossau gewinnt die Partie 3:0 forfait – und rückt damit gleichzeitig punktemässig zum Spitzenduo Wiesendangen/FC Schaffhausen 2 auf.

Ich bin einfach froh, dass der Verband so ein klares Statement gesetzt hat.

Christoph Brülisauer

Präsident FC Gossau

«Ich bin einfach froh, dass der Verband so ein klares Statement gesetzt hat», sagt FCG-Präsident Christoph Brülisauer. Das Erlebte von diesem Sonntagnachmittag beschäftigt ihn aber bis heute. «Man darf sich über Entscheide aufregen und ärgern. Es gibt aber niemandem das Recht, zu beleidigen und die Integrität des Schiedsrichters zu verletzten.»

Sperren und Bussen für Töss

Für Gegner Töss setzte es derweil nicht nur eine Forfaitniederlage, sondern auch einige Strafpunkte und eine Busse ab. Spieler Dario Graf und Sportchef Domenico La Pietra wurden zusätzlich wegen der Vergehen rund um die Partie für drei Spiele gesperrt. Der Funktionär war ebenso mehrfach negativ aufgefallen.

La Pietra selbst hatte auf eine Wiederholung gehofft. Auch Gossauer Akteure seien während der tumultartigen Szenen beim Schiedsrichter gewesen, hatte dieser angemerkt. «Weil das nun abgebrochene Spiel fair war, muss ein solches Spiel doch auf dem Rasen und nicht am grünen Tisch entschieden werden», argumentierte La Pietra gegenüber dem «Landboten».

Dezidiert anders sieht dies aber der Fussballverband der Region Zürich (FVRZ). Er erachtet den Spielabbruch aufgrund der «schweren Disziplinlosigkeit von mindestens einem Spieler» als gerechtfertigt. Ausserdem droht dem Tössemer Team – wie üblich – bei einer Wiederholung solcher Vorfälle der Ausschluss aus dem Spielbetrieb.

Klares Bild dank Inspizienten

Als Grundlage für den Entscheid dienten dem Verband dabei die Stellungnahmen des Schiedsrichter-Trios sowie der beiden Klubs. Und vor allem auch die Eindrücke der zwei Schiedsrichter-Inspizienten, die beim Match auf dem Sportplatz Im Riet waren.

«Das hat uns bei der Aufarbeitung geholfen», sagt der beim FVRZ in der Abteilung Schiedsrichter tätige Philipp Stomeo und spricht von einer Luxussituation. Denn Inspizienten vor Ort sind eigentlich nicht die Norm.

Aussergewöhnlich waren aber auch die Ereignisse in Gossau. Geleitet wurde das Spiel zum Zeitpunkt des Abbruchs nämlich von einem der beiden Schiedsrichter-Assistenten. Dies, weil der eigentliche Spielleiter nach rund einer Stunde beim Stand von 2:0 für Töss einen Schwächeanfall erlitten hatte und mit der Ambulanz abtransportiert werden musste.

Unter der neuen Leitung und mit einem Zuschauer als zweitem Linienrichter konnten die Gossauer in der Folge innert Minutenfrist ausgleichen. Das 2:2 in der 80. Minute führte dann zu den unrühmlichen Szenen und zum Abbruch.

Für den FVRZ gab es bei der Aufarbeitung zwei entscheidende Dinge zu analysieren. Einerseits die möglichen Vergehen der einzelnen Spieler und Funktionäre zu werten und gegebenenfalls zu sanktionieren. Und losgelöst davon den Entscheid zu fällen, ob der vorzeitige Abbruch der Partie durch den Schiedsrichter gerechtfertigt war.

Dem bestraften FC Töss bleiben nun zumindest noch fünf Arbeitstage Zeit, um gegen das Urteil beim FVRZ eine Einsprache einzureichen.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns