Sein Würgefetisch brachte ihn vor Gericht
Vor dem Bezirksgericht Uster war ein Mann angeklagt, der eine Frau in ihrer Wohnung vergewaltigt haben soll. Ausserdem wurde ihm vorgeworfen, sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben.
Ein 55-jähriger Oberländer hat über Tinder eine Frau kennengelernt. Nach einem kurzen Austausch über die Nachrichten-App Telegram trafen sich die beiden in der Wohnung der Frau zum Sex. Damit waren beide einverstanden.
Doch wie die Frau vor dem Bezirksgericht Uster angab, war sie es mit dem weiteren Verlauf der sexuellen Handlung nicht mehr. Der Mann habe sie in den Würgegriff genommen und gesagt, sie solle sich nicht wehren. Dabei habe er immer stärker zugedrückt.
Obwohl sie sich mit Kratzen und Zwicken zu wehren versuchte, sei ihr das nicht gelungen. «Ich hatte Todesangst.» Plötzlich habe er von ihr abgelassen und gesagt: «Oh, habe ich dir Angst gemacht.»
«Ich weinte und zitterte. Daran hätte er sehen müssen, dass ich das nicht wollte.» Der Mann habe sie daraufhin auf den Rücken gelegt und gegen ihren Willen grob penetriert.
Als der Sex zu Ende war, habe sie ihm gesagt: «Ich will dich besser kennenlernen.» Auf diese irritierende Aussage fragte die Richterin nach. Weshalb sie so dachte, konnte die Frau, die als Psychotherapeutin arbeitet, nicht erklären. Vermutlich sei es ein Stockholm-Syndrom gewesen. Womit eine Art Sympathisieren mit dem Täter gemeint ist.
Nach dem ersten Mal ist nicht Schluss
Nach dem einen Treffen gab es weitere in der Wohnung. Weshalb sie zusagte, sei ihr ebenfalls unerklärlich, antwortete die Frau auf die Frage der Richterin.
Auch bei diesen sei sie wieder gewürgt worden. «Obwohl ich ihn anflehte, es nicht zu machen. Ein Nein hat er nicht akzeptiert.» Er habe sie bei diesen Treffen auch derart gewürgt, dass sie das Bewusstsein verloren habe. Während ihrer Erzählung weinte die Frau.
Die Richterin wollte wissen, weshalb sie den Mann erst so spät zur Anzeige gebracht habe. Ihr Exfreund habe ihr davon abgeraten, sagte die Frau. Seiner Meinung nach sprach das zweite Treffen gegen die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen. Eine Freundin überzeugte sie schliesslich, die Anzeige zu machen.
«Irritierendes» Weinen
Für den Beschuldigten hatte dies zweieinhalb Tage Untersuchungshaft und eine Hausdurchsuchung zur Folge. Der Oberländer machte keinen Hehl daraus, dass er eine Vorliebe für Würgespiele – «Choking», wie er es vor Gericht nannte – hat. Er praktizierte dies schon mit anderen Frauen.
Sie forderte mich auf, stärker zuzudrücken.
Angeklagter
Allerdings sagte er, dass es nur bei zwei der Treffen zu dieser Art des «Vergnügens» gekommen sei. «Als sie gesagt hat, dass sie das nicht mag, habe ich es gelassen.»
Das Weinen der Frau habe ihn erst auch irritiert. «Doch sie beteuerte mir, dass sie immer weine, wenn sie einen Orgasmus hat.» Sie habe ihm auch zu verstehen gegeben, dass sie sich wesentlich «härtere Sachen» gewohnt sei. «Sie forderte mich auf, stärker zuzudrücken.» Danach sei sie auf dem Bett kurz zur Seite gefallen, aber noch bei Bewusstsein gewesen. «Ich kümmerte mich sofort um sie.»
Das Zudrücken sei einvernehmlich gewesen, sagte der Mann. «Wenn ich merkte, dass sie mit den Armen ruderte, war das für mich ein Zeichen aufzuhören. Ich liess dann subito los.»
Ebenso sagte der Mann aus, dass die Initiative zum Sex nach dem Würgen von der Frau ausgegangen sei. «Sie hat sich in mich verliebt und wollte mich besser kennenlernen.» Er habe das nicht wollen, denn er sei in einer Beziehung gewesen.
Liebesbotschaften der Frau
Diese Aussage dokumentierte der Anwalt des Angeklagten mit Sprachnachrichten der Frau nach dem ersten Treffen. «Ich will dich nochmal sehen, ich küsse dich. Du verdrehst mir total den Kopf.» Weitere Sprach- und Chatnachrichten belegten, dass diese Handlungen «einvernehmlicher Natur» gewesen seien – er forderte einen Freispruch.
Die Staatsanwältin forderte hingegen sieben Jahre Haft wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, die Anwältin der Klägerin zudem noch eine Genugtuung von 25’000 Franken. Das Gericht befand den Beschuldigten jedoch als nicht schuldig und sprach ihn vollumfänglich frei. Zudem erhält er eine Genugtuung für seine Zeit in der Untersuchungshaft in Höhe von 600 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Reue gegenüber Ex-Partnerin
Der Richter kam in seinem Urteil unter anderem auf das erwähnte Stockholm-Syndrom der Frau zurück. Dieses Phänomen sei zwar tatsächlich eine mögliche Erklärung. Doch gleichzeitig könne die Enttäuschung und Wut, dass sie keine festere Beziehung zum Mann haben kann, dazu führen, ihn als böse und gewalttätig zu interpretieren.
Wenn Sie so ein Leben führen, ist der Ärger fast vorprogrammiert.
Bezirksrichter
Das bedeute aber ganz klar nicht, dass die Frau ein Lügenmärchen habe erzählen wollen. Dennoch konnten die Richterinnen und Richter dem Angeklagten nicht zweifelsfrei eine Schuld nachweisen, die für eine Verurteilung gereicht hätte.
Dem freigesprochenen Oberländer gab der Richter noch einen Rat mit auf den Weg: «Wenn Sie so ein Leben führen, ist der Ärger fast vorprogrammiert.»
Dieser zeigte Reue. «Ich habe mich moralisch unterirdisch verhalten.» Er entschuldige sich bei seiner Ex-Partnerin, sagte der seit Kurzem geschiedene Mann. «Und ich bedanke mich bei meinem Sohn, der mich nach der Zeit im Gefängnis wieder aufgelesen hat.»