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Justiz

Dübendorf zahlt und zahlt

Primarlehrerin erhielt eineinhalb Jahre Lohn – ohne zu arbeiten

Eine Lehrerin hat in Dübendorf 30'000 Franken Lohn erhalten, obwohl sie bereits nicht mehr angestellt war. Als die Schule das Geld zurückforderte, zog die Frau vor Gericht.

Von der Stadt Dübendorf hat eine Primarlehrerin irrtümlicherweise Lohn bekommen, obwohl sie bereits an einem anderen Ort arbeitete.(Symbolbild)

Foto: Keystone

Primarlehrerin erhielt eineinhalb Jahre Lohn – ohne zu arbeiten

Eine Lehrerin hat in Dübendorf über 30'000 Franken Lohn erhalten, obwohl sie bereits nicht mehr angestellt war. Als die Schule das Geld zurückforderte, zog die Frau vor Gericht.

Eine Frau arbeitete während zweier Jahre als Primarlehrerin für die Stadt Dübendorf. In ihrem letzten Jahr war sie zusätzlich in einem geringeren Pensum als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache angestellt. Als sie eine 100-Prozent-Stelle als Primarlehrerin auf kantonaler Ebene erhielt, änderte sich ihr Arbeitsverhältnis bei der Schule Dübendorf. Die Frau war zwar nach wie vor mit einem Vollzeit-Pensum als Primarlehrerin an der Primarschule Dübendorf tätig, jedoch als solche mit einer kantonalen Anstellung und nicht mehr als Deutschlehrerin mit einer kommunalen Anstellung. Sie erhielt aber von der Stadt weiterhin einen Lohn für ihren Job als Zweitsprache-Lehrerin, und zwar während 20 Monaten.

Die Primarschule bemerkte den Fehler erst, als die ehemalige Angestellte ein Zwischenzeugnis haben wollte. Daraufhin wurde ihr mitgeteilt, dass ihr versehentlich ein monatlicher Lohn von 1472 Franken sowie ein Anteil am 13. Monatslohn ausbezahlt worden seien. 36'883 Franken forderte die Schule von der Frau zurück. Der Betrag wurde danach von der Schule noch zweimal angepasst und schliesslich auf 32'162 Franken festgesetzt.

Gegen die Rückzahlung des Lohns wehrte sich die Lehrerin und rekurrierte beim Bezirksrat. Dieser reduzierte allerdings nur die Höhe des Betrags auf 30'272 Franken. Die Frau wollte jedoch keinen Rappen zurückzahlen und zog mit dieser Forderung weiter vors Verwaltungsgericht und dann vors Bundesgericht.

Dieses stützt nun die Entscheide der Vorinstanzen: Die Frau muss den fälschlicherweise ausbezahlten Lohn zurückzahlen.

Post nie geöffnet

Vergeblich hatte die Lehrerin moniert, dass sie einzelne Gutschriften jeweils nicht kontrolliert und entsprechende Briefe nicht geöffnet, sondern lediglich den Saldo ihres Bankkontos via Smartphone konsultiert habe.

Für die Bundesrichter war klar, dass ihr der Fehler der Stadt Dübendorf hätte auffallen müssen. Schliesslich sei sie ab dem Zeitpunkt nur noch als kantonal entlöhnte Lehrerin tätig gewesen. Der Anstieg des Kontosaldos um monatlich rund 1500 Franken hätte sie bemerken müssen. «Dass sie die zugestellten Schreiben per Post nicht geöffnet habe, erscheint wenig glaubhaft», schreibt das Gericht im Urteil.

Zudem habe die Lehrerin den Lohnausweis der Stadt Dübendorf zur Kenntnis genommen, denn sie habe in ihrer Steuererklärung die entsprechenden Einkünfte deklariert.

Neben dem Betrag von 30'272 Franken, den die Lehrerin zurückzahlen muss, kommen auf sie auch noch die Gerichtskosten in Höhe von 2000 Franken zu.

Korrigenda

Die erste Fassung dieses Artikels enthielt einen Fehler. Im Bundesgerichtsurteil steht geschrieben, dass die Primarlehrerin nicht mehr als Lehrperson für die Stadt Dübendorf beschäftigt war, aber weiterhin Lohn kassierte. Dies ist missverständlich und führte zu einer Fehlaussage. Die Frau war gemäss Primarschule Dübendorf nach wie vor mit einem 100-Prozent-Pensum als Primarlehrerin an der Primarschule Dübendorf tätig, jedoch als solche mit einer kantonalen Anstellung und nicht mehr als Deutschlehrerin mit einer kommunalen Anstellung.

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