Blaulicht

Razzia im Oberland

Polizei hob am Wochenende Glücksspiellokal in Rüti aus

Im Stadtzürcher Kreis 4 und in Rüti haben die Behörden Glücksspielequipment und Bargeld beschlagnahmt. Rund zwei Dutzend Verdächtige waren involviert.

Am Wochenende hoben die Behörden in den Kantonen Zürich und Luzern illegale Glücksspielbetriebe aus. (Symbolbild)

Foto: Pixabay

Polizei hob am Wochenende Glücksspiellokal in Rüti aus

Razzia im Oberland

Im Stadtzürcher Kreis 4 und in Rüti haben die Behörden Glücksspielequipment und Bargeld beschlagnahmt. Rund zwei Dutzend Verdächtige waren involviert.

Die Zürcher Behörden und die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) waren am Wochenende schwer beschäftigt: Sie haben im Kanton gleich zwei illegale Spielhöllen ausgehoben, wie die ESBK mitteilt.

Im Stadtzürcher Kreis 4 durchsuchte die Stadtpolizei in der Nacht auf Samstag im Auftrag der Spielbankenkommission ein Lokal, in dem illegale Spielbankenspiele vermutet wurden. Vor Ort fanden die Beamten denn auch sechs Spielautomaten und anderes IT- und Überwachungsequipment. Zudem waren drei Personen in der Liegenschaft anwesend und versuchten prompt, sich aus dem Staub zu machen. Nur einer gelang das allerdings, die anderen zwei wurden von der Polizei angehalten und identifiziert.

Am Samstagabend schlug dann die Zürcher Kantonspolizei in einem Lokal in Rüti zu: Bei der Durchsuchung trafen die Beamten gleich auf rund 20 Personen. Sie beschlagnahmten vier PC-Stationen, Mobiltelefone, Überwachungsequipment sowie Bargeld.

Zugriff auch in Luzern

Am gleichen Abend war auch die Luzerner Polizei aktiv. Sie durchsuchte ein Lokal, in dem sie illegale Pokerspiele vermutete. Vor Ort traf sie auf 14 Personen, elf von ihnen sassen an einem Pokertisch. Die Polizei stellte rund 5000 Franken sicher.

Die Behörden haben gegen die verantwortlichen Personen der illegalen Glücksspielbetriebe Strafuntersuchungen eingeleitet. Das Geldspielgesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor – für das Durchführen, Organisieren oder Zurverfügungstellen von Spielbankenspielen ohne Konzession.

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