Politik

Bald mehr Spass beim Spazieren?

Die Dübendorfer bekommen wohl drei wichtige Zebrastreifen zurück

Das Parlament unterstützt eine Volksinitiative, welche die Fussgängerstreifen in der Tempo-30-Zone im Zentrum zurückfordert. Jetzt muss nur noch der Kanton mitspielen.

Die Dübendorfer bekommen wohl drei wichtige Zebrastreifen zurück

Das Parlament unterstützt eine Volksinitiative, welche die Fussgängerstreifen in der Tempo-30-Zone im Zentrum zurückfordert. Jetzt muss nur noch der Kanton mitspielen.

Für Fussgänger ist der Gang durchs Dübendorfer Stadtzentrum vor allem in den Stosszeiten ein Spiessrutenlauf. Der Grund: Mit der Einführung von Tempo 30 Mitte 2021 wurden die meisten Fussgängerstreifen in dem Bereich entfernt; der Stadtrat stützte sich bei der Massnahme auf übergeordnetes Recht. Seither dürfen Passanten überall die Strassen queren, aber weil sie keinen Vortritt haben, wird das bei viel Verkehr zum Problem.

Zwar durfte die Stadt 2022 wieder zwei Zebrastreifen aufmalen, weil die Kantonspolizei ein Manko bei der Schulwegsicherheit anerkannte. Das eigentliche Problem jedoch blieb: Für Fussgänger ist es im Stadtzentrum mühsam und gefährlich.

Doch eine Verbesserung der Situation ist in Sicht. Denn am Montag stimmte der Dübendorfer Gemeinderat einer Volksinitiative zu, welche die Wiedereinführung der Fussgängerstreifen im Stadtzentrum fordert. Der Entscheid fiel mit 26 zu 8 Stimmen deutlich aus.

Wieso nicht wieder Tempo 50?

Kritik gab es erwartungsgemäss von der SVP. Die Lösung des Problems sei doch so einfach, monierte Gemeinderat Marcel Kuster: Einfach wieder Tempo 50 einführen, dann dürfe man sämtliche Fussgängerstreifen wieder aufmalen. Und auch die Schulkinder wüssten wieder, wo sie die Strasse überqueren dürften und wo nicht.

Vor allem aber verstosse die Initiative gegen Bundesrecht und sei deshalb ungültig, so Kuster. Tatsächlich erlaubt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in Tempo-30-Zonen lediglich Fussgängerstreifen vor Heimen und Schulen. Der Stadtrat hingegen beruft sich mittlerweile auf die Regelung, dass bei «besonderen Vortrittsbedürfnissen» Ausnahmen möglich sind.

Dabei stützt er sich auf eine Untersuchung eines Planungsbüros, das die Voraussetzungen für Fussgängerstreifen an der Strehlgasse, der Grundstrasse und der Neuhofstrasse – die mit Autos von drei Seiten besonders unübersichtlich ist – als erfüllt ansieht.

Wieso denn nicht gleich so?

Sicherheitsvorstand Hanspeter Schmid (Die Mitte) sagte, der Stadtrat sei bereits mit der für die Bewilligung zuständigen Kantonspolizei in Kontakt und habe positive Rückmeldungen erhalten, was diese drei Standorte betreffe. Letztlich steht der abschliessende Entscheid aber noch aus.

Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) meldete auch keine grundsätzlichen Bedenken an – tadelte aber: Wieso nicht gleich so? Es sei immer klar gewesen, dass es sich um stark befahrene Strassen handle und Fussgängerstreifen nötig seien, sagte GRPK-Sprecherin Tanja Boesch (Die Mitte/EVP). Nun, nach fünf Jahren, erkenne man das Offensichtliche und müsse teuer nachbessern.

Blick auf eine Strasse
Am Anfang stand eine Petition von Anwohnern. Sie argumentierten, dass der Schulweg über enge Strassen gefährlich ist, zumal vielerorts Trottoirs fehlen. (Archiv)

Fast ganz Gockhausen wird zur Tempo-30-Zone

Wer sich am Montag im Gemeinderat auf eine hitzige Debatte über das Dübendorfer Dauerthema Nummer 1 gefreut hatte, wurde bitter enttäuscht. Denn das Parlament stimmte einstimmig dafür, dass in Gockhausen Tempo 30 eingeführt wird.

Die Massnahme, die 48'000 Franken kosten wird, läge eigentlich weit innerhalb der Finanzkompetenz des Stadtrats. Doch seitdem die SVP mit ihrer Initiative «Mitbestimmen bei Temporeduktionen» an der Urne einen Sieg holte, haben die Dübendorfer Volksvertreter das letzte Wort.

Das führte zuletzt zu einer hitzigen Diskussion, als es im Rat um Tempo 30 im Gfenn ging. Die SVP wollte die Gfennstrasse als «Hauptverkehrsachse» von der Temporeduktion ausnehmen. Und sie setzte sich mithilfe der GLP durch, die ein langwieriges Verfahren inklusive Volksabstimmung befürchtete und sich deshalb mit Tempo 30 light – also dem Spatz in der Hand – zufriedengab.

Dass am Montag für einmal nicht gestritten wurde, hatte indes seine Gründe. So ist die Gockhausen-/Tobelhofstrasse als Ortsdurchfahrt in der Verantwortung des Kantons von der Regelung ausgenommen, bleibt also bei Tempo 50. Bei den geplanten 30er-Zonen handelt es sich um abgeschlossene Quartiere ohne Durchgangsverkehr. Und es sind auch keine baulichen Massnahmen vorgesehen, was die Kosten tief hält.

Die Diskussion wird aber weitergehen. In der Pipeline sind bereits Tempo-30-Zonen im Gebiet Högler sowie im Hochhaus-Quartier Hochbord. Und weitere werden folgen.

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