Hinwil erhöht Abfallgebühren um 20 Prozent
Mehr Geld fürs Säckli
Abfall zu bewirtschaften, ist ein teures Geschäft. Weil dieses seit Jahren defizitär ist, ergreift der Hinwiler Gemeinderat nun Massnahmen.
70 Rappen mussten die Hinwilerinnen und Hinwiler bisher bezahlen, wenn sie einen 17-Liter-Sack entsorgen wollten. Ein Preis, der seit über zehn Jahren Bestand hatte. Damit ist nun Schluss. Wie der Gemeinderat in einer Mitteilung schreibt, erhöht er die Gebühren für Kehrichtsäcke, Sperrgut und die Leerung von Abfallcontainern um 20 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2027 kostet besagter 17-Liter-Sack 85 Rappen. Der Betrag für den 35-Liter-Sack steigt von Fr. 1.40 auf Fr. 1.70, jener für den 60-Liter-Sack von Fr. 2.80 auf Fr. 3.40. Für eine Sperrgutmarke muss künftig nicht mehr Fr. 1.40, sondern Fr. 1.70 berappt werden. Die jährliche Grundgebühr von 109 Franken bleibt derweil unverändert.
Der Gemeinderat geht davon aus, dass ein durchschnittlicher Familienhaushalt durch die Preisanpassung jährlich rund 16 Franken mehr bezahlen muss, ein Einzelhaushalt etwa 8 Franken.
Gemeinderat prüft Grüngutgebühr
Der stetig steigende finanzielle Aufwand für die Abfallbewirtschaftung mache die neuen Tarife nötig, heisst es in der Mitteilung weiter. Mittlerweile reichen die Erträge aus den Gebühren nicht mehr aus, um alle anfallenden Kostenpunkte der Hinwiler Abfallentsorgung zu decken. Dazu gehört unter anderem die Betreuung der Sammelstellen.
Gleichzeitig plant der Gemeinderat, die Abfallbewirtschaftung einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Damit will er nicht nur eine «nachhaltig kostendeckende Struktur» sicherstellen, sondern das Gebührenmodell auch «im Sinne einer verursachergerechten Finanzierung» optimieren.
Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Preisüberwachers. Dieser legt der Gemeinde Hinwil nahe, eine Grüngutgebühr einzuführen und gleichzeitig die fixe Kehrichtgrundgebühr zu senken. Jedoch muss der Gemeinderat erst die bestehenden Verträge überprüfen, bevor er ein optimiertes Gebührenmodell in Betracht ziehen kann.
Ein solches einzuführen, würde eine Revision der Abfallverordnung unumgänglich machen. Über diese wiederum hätte die Gemeindeversammlung zu befinden. Gemäss aktuellem Zeitplan liegt ein entsprechendes Abstimmungsgeschäft frühestens bis im Herbst 2027 vor. Bei einem Ja durch den Souverän würde die angepasste Abfallverordnung inklusive des neuen Gebührenmodells Anfang 2028 in Kraft treten.

