Politik

Für mehr Sicherheit

Hagenstrasse beim Schulareal Hagen in Illnau wird zur Begegnungszone

Nach dem Halteverbot an der Hagenstrasse in Illnau zu den Schulanfangs- und Schulschlusszeiten erklärt der Stadtrat diese im Bereich zwischen der Mythenstrasse bis zum Kindergarten zur Begegnungszone.

Hagenstrasse beim Schulareal Hagen in Illnau wird zur Begegnungszone

Für mehr Sicherheit

Anfang Jahr kam das Halteverbot an der Hagenstrasse zu den Schulanfangs- und Schulschlusszeiten. Jetzt erklärt der Stadtrat von Illnau-Effretikon den Abschnitt zwischen Mythenstrasse und Kindergarten zur Begegnungszone.

In Illnau wird die Hagenstrasse im Abschnitt Mythenstrasse bis zur Schranke nach dem Kindergarten zur Begegnungszone mit Tempo 20. Diese Verkehrsanordnung verfügt die Kantonspolizei Zürich auf Antrag der Stadt Illnau-Effretikon.

An der Hagenstrasse entsteht aktuell ein neues Mehrfamilienhaus, was zu erheblichem Mehrverkehr führen dürfte. Das Schulareal Hagen besteht aus Primarschule, Oberstufenschulhaus, Kindergarten, Kindertagesstätte und Mittagstisch. Der zusätzliche Verkehr führt damit mitten durchs Schulareal und stellt für die Kinder und Jugendlichen eine verstärkte Gefahr dar.

Bereits im ersten Quartal des laufenden Jahrs hatte die Stadt zu den Schulanfangs- und Schulschlusszeiten ein zeitlich beschränktes Halteverbot eingeführt. Damit sollte insbesondere der durch sogenannte Elterntaxis verursachte Mehrverkehr verhindert werden.

«Bei der Hagenstrasse handelt es sich um eine Sackgasse. Das erhöhte Verkehrsaufkommen und die Wendemanöver führen zu zusätzlichen Gefährdungen für die Kinder und zu einer spürbaren Belastung für die Anwohnenden», erklärte uns Marco Steiner, Leiter Präsidiales und stellvertretender Stadtschreiber, damals.

Nun wird aus der bisherigen Tempo-30-Zone eine Begegnungszone. Die Zufahrt für Anwohnende bleibt damit gewährleistet, gleichzeitig soll die Sicherheit der Kinder beim Schulareal erhöht werden. Das zeitlich beschränkte Halteverbot bleibt weiterhin bestehen.

Gegen die Verkehrsanordnung kann bei der Kontaktstelle mit einem Antrag und dessen Begründung Rekurs erhoben werden. Die Rekursfrist läuft am 11. November ab.

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