Politik

Motion soll abgelehnt werden

Kurze Schulwege sollen in Uster Vorrang haben – doch der Kanton setzt Grenzen

Drei Gemeinderäte wollen die Prioritäten für die Schulzuteilung ändern. Die Primarschulpflege sagt, das liessen Gesetzesvorgaben nicht zu.

Kurze Schulwege sollen in Uster Vorrang haben – doch der Kanton setzt Grenzen

Motion soll abgelehnt werden

Drei Gemeinderäte wollen die Prioritäten für die Schulzuteilung ändern. Die Primarschulpflege sagt, das liessen Gesetzesvorgaben nicht zu.

Claudia Frei (GLP), Alexandra Spörri (FDP) und Benjamin Streit (SVP) wollen die Regeln für die Schulzuteilung in Uster ändern. Mit ihrer Motion «Für unsere Kinder: Autonomie statt Ideologie!» verlangen die drei Parlamentarier von der Primarschulpflege eine kommunale Verordnung.

Die Länge des Schulwegs soll bei der Einteilung von Kindergartenkindern und Schülerinnen und Schülern künftig oberstes Kriterium sein, die soziale Durchmischung erst an zweiter Stelle kommen. Transporte in weiter entfernte Schulanlagen sollen nur noch in Ausnahmefällen stattfinden.

Auslöser für die Motion waren unter anderem die Zuteilungen für das laufende Schuljahr, die in Uster teilweise computergestützt erfolgen. Zehn Kinder aus dem Gebiet der Weiherallee wurden dem Kindergarten im Schulhaus Gschwader zugeteilt. Sie werden deshalb täglich mit dem Schulbus ans andere Ende der Stadt gefahren. Weitere sechs Kinder aus der Brand- und der Gartenstrasse besuchen den Kindergarten Brunnenwiese und müssen ebenfalls transportiert werden.

Lange Wege für Kinder und Eltern

Für die Motionäre geht es dabei nicht nur um den zusätzlichen Transport. Der Kindergarten sei für viele Kinder der erste Schritt in die Selbständigkeit. Ein weiter Schulweg, der mit dem Bus zurückgelegt werde, nehme ihnen die Möglichkeit, den Weg gemeinsam mit Freunden zu bewältigen und sich nach dem Kindergarten selbständig zu verabreden. Auch für Eltern könne die Einteilung an einen weit entfernten Standort zusätzlichen Aufwand bedeuten – etwa wenn Kinder nach der schulergänzenden Betreuung am anderen Ende der Stadt abgeholt werden müssten.

Die drei Parlamentarier kritisieren zudem die zunehmenden Transporte aus ökologischen Gründen. Gleichzeitig stellen sie infrage, wie die soziale Durchmischung bei der Schulzuteilung beurteilt wird. An einer Informationsveranstaltung für den Gemeinderat sei erklärt worden, dass die soziale Schicht unter anderem anhand der Adresse ermittelt werde. Dies sei aus ihrer Sicht stigmatisierend und keine ausreichende Grundlage für die Einteilung.

Kanton setzt Grenzen

Die Primarschulpflege beantragt nun, die Motion nicht entgegenzunehmen. Eine entsprechende kommunale Regelung sei mit dem kantonalen Recht nicht vereinbar.

Gemäss Auskunft des Rechtsdiensts des Zürcher Volksschulamts liegt die Kompetenz für die Zuteilung von Schülerinnen und Schülern bei der Schulpflege. Welche Kriterien dabei berücksichtigt werden müssen, regelt jedoch die kantonale Volksschulverordnung.

Darin steht, dass bei der Zuteilung auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs sowie auf eine ausgewogene Zusammensetzung zu achten sei. Die beiden Kriterien seien gleichberechtigt, erklärt das Volksschulamt. Eine Hierarchie, wie sie die Motion verlange, sehe das kantonale Recht nicht vor.

Bei der Zusammensetzung sollen unter anderem die Leistungsfähigkeit, die soziale und sprachliche Herkunft sowie die Geschlechterverteilung berücksichtigt werden. Die Gewichtung dieser Kriterien könne deshalb nicht durch eine kommunale Verordnung verändert werden, kommt der Rechtsdienst zum Schluss.

Die Primarschulpflege folgert daraus, dass die Motion auch nicht in Form eines Postulats zulässig wäre. Sie beantragt dem Gemeinderat deshalb, den Vorstoss nicht entgegenzunehmen. Über die Motion entscheidet der Gemeinderat am 16. November.

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