Wetziker Schulen zahlen nichts mehr an Zahnbehandlungen
Neue Regelung für Musikschulgeld
Die Subventionsverordnung der Schule Wetzikon ist aufgehoben. Davon betroffen sind Beiträge an Zahnbehandlungen und für den Musikunterricht.
Das Parlament Wetzikon hat Ende August einen Schlussstrich unter die Subventionsverordnung der Schule Wetzikon gezogen. Grund: überflüssig. Die Verordnung deckte die Bereiche «Zahnbehandlungskosten» und «Elternbeiträge an den Musikschulunterricht» ab.
Geld wurde nur umverteilt
2022 gab es eine Neuregelung der individuellen Prämienverbilligungen. Damit löste sich die Berechnungsgrundlage für Gemeindebeiträge an die Kosten für Zahnbehandlungen auf. Zudem zeigte sich in der Praxis, dass kaum Gelder an die Kosten für Zahnbehandlungen beantragt und ausgerichtet wurden. In den letzten sieben Jahren schwankten die ausbezahlten Beiträge zwischen 160 und 7000 Franken. Die Anzahl Fälle lag zwischen 20 und 30.

