Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung: Uster erstattet Strafanzeigen
Wegen Herausgabe geheimer Dokumente
Die Stadt Uster reagiert auf die Weitergabe vertraulicher Dokumente im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der Stadtpolizei: Sowohl der Stadtrat als auch der Gemeinderat erstatten Strafanzeige gegen unbekannt.
Vertrauliche Dokumente zu den Vorgängen bei der Stadtpolizei Uster sind an die Medien gelangt. Nun reagieren Stadtrat und Gemeinderat: Beide erstatten Strafanzeige gegen unbekannt. Im Raum stehen Verletzungen des Amtsgeheimnisses und der Schweigepflicht, wie in der entsprechenden Mitteilung steht.
Konkret geht es um Dokumente, die im Zuge der Aufarbeitung der Ustermer Rechnungsaffäre entstanden sind. Dazu gehört unter anderem die vertiefte Sachbereichsrevision der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. Der Bericht enthält nach Angaben der Stadt vertrauliche Informationen und gelangte ausserhalb des vorgesehenen Empfängerkreises weiter. Auch interne Protokolle der Rechnungsprüfungskommission (RPK) gelangten an die Medien.
Zwei Anzeigen gegen unbekannt
Die Geschäftsleitung des Gemeinderats entschied am Montag, 17. August, eine Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen. Der Stadtrat fasste an seiner ordentlichen Sitzung vom Dienstag den gleichen Entscheid. Es handelt sich dabei um zwei separate Anzeigen. Gemäss Artikel 320 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein ihm in amtlicher Funktion anvertrautes Geheimnis offenbart.
Gemeinderatspräsident Marco Kranner (GLP) begründet den Schritt gemäss Medienmitteilung damit, dass die Weitergabe vertraulicher Informationen dem Parlament und der Regierung und damit «grundsätzlich» der Stadt Uster schade. Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP) hält fest, die Gremien, die derzeit mit der Prüfung der Vorgänge beschäftigt seien, müssten «geordnet arbeiten können».
Matthias Bickel (FDP) präzisiert die Anzeige auf Anfrage. Als Präsident der Kommission für öffentliche Dienste und Sicherheit (KÖS) leitet er derzeit auch die Geschäftsprüfung zu den Vorgängen bei der Stadtpolizei. «Einerseits erhebt der Gemeinderat Anzeige gegen unbekannt wegen herausgegebener RPK-Protokolle, andererseits sieht der Stadtrat in der Herausgabe des Berichts zur Sachbereichsrevision der BDO eine Verletzung der Schweigepflicht und erstattet ebenfalls Anzeige.»
Inhaltliche Angaben zu den laufenden Untersuchungen dürfe er aus rechtlichen Gründen nicht machen, sagt Bickel. Die beiden Räte koordinieren sich jedoch «in ihrer Erhebung der jeweiligen Strafanzeige».
KÖS nimmt die Geschäftsprüfung auf
Parallel zu den Strafanzeigen hat die KÖS ihre Geschäftsprüfung aufgenommen, sichtete am Montag die vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Unterlagen und diskutierte diese mit einer Delegation des Stadtrats. Zu dieser Delegation gehörten gemäss Bickel die «in dem Fall betroffenen und zuständigen Stadträte».
An der ersten Sitzung seien noch keine Beschlüsse gefasst worden, sagt Bickel. Vielmehr habe zunächst eine Auslegeordnung der bisherigen Ereignisse und der vorliegenden Unterlagen stattgefunden. Die Beratungen werden voraussichtlich an der nächsten KÖS-Sitzung Anfang September fortgesetzt.
Einen Entscheid fällte die Kommission aber zur Zusammensetzung der weiteren Beratungen: Weil sie selbst Empfänger anonymer Briefe waren und damit persönliche Berührungspunkte mit einem Teil der untersuchten Vorgänge haben, befinden sich Andres Ott (SVP) und Simon Vlk (FDP) bei der weiteren Behandlung des Geschäfts im Ausstand. «Das dient sowohl der Unbefangenheit bei der Aufarbeitung des Geschäfts als auch zu ihrem eigenen Schutz», sagt Bickel.
«Ob eine PUK von der KÖS als nötig empfunden wird, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt werden», sagt Bickel. Über einen entsprechenden Antrag muss ohnehin der gesamte Gemeinderat entscheiden. Das Geschäft steht für die kommende Parlamentssitzung vom 31. August auf der Traktandenliste.

