Gericht weist Rekurs gegen Innovationspark in Dübendorf ab
Innovationspark
Das Zürcher Baurekursgericht hat eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich abgewiesen. Der Rechtsstreit wird von der Organisation Helvetia Nostra jedoch weitergezogen.
Der Weg für den weiteren Ausbau des Innovationsparks Zürich auf dem Flugplatzareal ist aus Sicht der ersten gerichtlichen Instanz frei. Das Gericht hat den kantonalen Gestaltungsplan für das Teilgebiet B vollumfänglich geschützt, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Baurekursgerichts hervorgeht.
Das Areal soll neben dem Forschungs- und Wirtschaftspark auch einen zivilen Test- und Werkflugplatz umfassen. Dagegen hatte die Stiftung Helvetia Nostra rekurriert. Sie argumentierte unter anderem mit dem Natur- und Heimatschutz, kritisierte fehlende Variantenprüfungen und forderte eine Gesamtplanung für das Areal anstatt einer etappierten Entwicklung.

