Unterführung in Uster: Finanzierung weiterhin offen
Antwort des Regierungsrat
Die Unterführung beim Bahnübergang Winterthurerstrasse gilt als Schlüsselprojekt gegen den Stau. Doch wer sie bezahlt und wann definitiv entschieden wird, ist weiterhin unklar.
Der Stau am Ustermer Bahnübergang an der Winterthurerstrasse ist ein Dauerthema. Dass eine Unterführung kommen soll, ist schon lange bekannt – bereits 2012 sprach sich eine Mehrheit von 60 Prozent der Ustermer Bevölkerung für eine Unterführung aus.
Und doch ist noch nichts geschehen, die Autos stehen nach wie vor im Stau. Und das wird nicht besser: Mit dem geplanten Doppelspurausbau zwischen Aathal und Uster will die SBB bestehende Engpässe im Zürcher S-Bahn-Netz entschärfen und dichtere Taktfahrpläne ermöglichen.
Für den Strassenverkehr hat das spürbare Konsequenzen: Bereits heute sind die Bahnschranken an der Winterthurerstrasse bis zu 34 Minuten pro Stunde geschlossen. Nach dem Ausbau dürfte sich diese Zeit im Schnitt auf 38 Minuten und 30 Sekunden erhöhen; eine Unterführung würde also durchaus den Verkehr entlasten.
Ein Rattenschwanz an Voraussetzungen
Doch bis die ersehnte Entlastung kommt, braucht es noch einiges. Das zeigt die Antwort des Regierungsrats auf eine Anfrage des Ustermer Parlamentarier und Kantonsrat Simon Vlk (FDP).
Wie der Regierungsrat schreibt, wird sich die Planungsauflage auf 2027 verschieben. Grund ist eine Überarbeitung des Gesamtprojekts, unter anderem wegen Anpassungswünschen der Stadt Uster. So hat sie zwischenzeitlich entschieden, auf eine geplante südliche Bahnwegverbindung zu verzichten. Zudem sind Änderungen bei Leitungen im Untergrund nötig.
Hinzu kommt: Der weitere Ablauf ist auch verfahrensrechtlich vorgegeben. Einsprachen gegen das Projekt sind erst nach der öffentlichen Auflage möglich. Erst wenn diese abgeschlossen ist, kann der notwendige Kredit definitiv gesprochen werden.
Verfahren ist noch hängig
Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierung geklärt ist – was aktuell noch nicht der Fall ist. Es ist nach wie vor unklar, wer für die inzwischen rund 55 Millionen Franken aufkommt. Kanton, SBB und Bundesamt für Verkehr konnten sich bisher nicht einigen und schieben sich die Verantwortung weiterhin gegenseitig zu.
Um die Frage der Kostenteilung zu klären, hat der Kanton bereits im August 2025 ein entsprechendes Gesuch beim Bund eingereicht. Das Verfahren ist derzeit noch hängig. Damit bleibt auch offen, wann das Projekt definitiv beschlossen werden kann.
Der Regierungsrat betont zwar, dass er die Unterführung weiterhin als wichtig einstuft und die Planungskosten vorfinanziert. Gleichzeitig macht er aber deutlich, dass der weitere Verlauf von mehreren Faktoren abhängt – darunter die Investitionspriorisierung, mögliche Einsprachen, die Koordination mit anderen Bauprojekten im Raum Uster sowie der Terminplan für den Doppelspurausbau.
Am geplanten Baustart im Jahr 2029 hält er dennoch fest, wenn auch unter Vorbehalt. Als Ziel für die Verkehrsfreigabe nennt er derzeit Ende 2032.
