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Melde- und bekämpfungspflichtig

Nun wird der Japankäfer auch im Oberland zum Problem

Ab dem 1. Juni gehört ein Teil von Illnau-Effretikon zur sogenannten Pufferzone. Die Stadt muss ihren Umgang mit Grüngut kurzfristig anpassen – und nicht nur sie.

Der Japankäfer hat grossen Hunger – und ist deshalb besonders gefürchtet. Einf angen, töten und melden, so lautet die Vorgabe von Bund und Kanton.

Foto: Keystone/Nati Harnik

Nun wird der Japankäfer auch im Oberland zum Problem

Melde- und bekämpfungspflichtig

Ab dem 1. Juni gehört ein Teil von Illnau-Effretikon zur sogenannten Pufferzone. Die Stadt muss ihren Umgang mit Grüngut kurzfristig anpassen – und nicht nur sie.

Der Japankäfer ist hungrig und wenig wählerisch: Rund 400 hiesige Pflanzenarten stehen auf seinem Speiseplan, darunter Äpfel, Kirschen, Mais, Erbsen, Rosen oder auch Haselsträucher. Während sich der kaffeebohnengrosse Käfer an Blättern, Blüten und Früchten zu schaffen macht, schädigen seine Engerlinge die Wurzeln von Wiesen- und Rasenflächen.

Weil der aus Asien eingeschleppte Käfer hierzulande kaum natürliche Feinde hat, ist das Schadenspotenzial enorm. Fachleute des Bunds rechnen mit Schäden von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr.

Es begann auf einer Sportanlage in Kloten

Erstmals nördlich der Alpen gefunden wurden Exemplare des aus Asien eingeschleppten Insekts im Sommer 2023 in Kloten. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde der Befallsherd umgehend zur roten Zone erklärt.

Mit einem Bündel von Massnahmen versucht man seither, den aggressiven Schädling möglichst zu tilgen. So ist es beispielsweise im Sommer verboten, Rasenflächen zu bewässern. Es darf kein Grüngut, Kompost und Bodenmaterial abtransportiert werden. Zudem wurden Käferfallen aufgestellt.

Dennoch musste der Kanton pünktlich zur Flugsaison mehrere Nachbargemeinden von Kloten zum Befallsherd erklären. Dort nämlich trat der Japankäfer auf einer Sportanlage erstmals auf. Ab dem 1. Juni gilt in diesen Nachbargemeinden nun dasselbe strenge Regime wie in Kloten.

Als Folge wird zeitgleich auch die sogenannte Pufferzone ausgeweitet. Diese umfasst mindestens fünf Kilometer rund um den Befallsherd. In der Pufferzone wird mit Lockstofffallen überwacht, ob sich der Japankäfer weiter ausbreitet. Zudem darf grundsätzlich kein Grüngut ausgeführt werden.

Effretikon in der Pufferzone, Illnau nicht

Dass sich die Pufferzone nicht nach den politischen Grenzen richtet, lässt sich am Beispiel Illnau-Effretikon, der flächenmässig viertgrössten Gemeinde des Kantons, exemplarisch aufzeigen. Zur Pufferzone gehören dort ab 1. Juni der Hauptort Effretikon und die Aussenwachten Bisikon und Bietenholz. Das Dorf Illnau und die übrigen 14 Aussenwachten liegen ausserhalb des Bannkreises.

Karte von der Pufferzone rund um Kloten inklusive Effretikon
Effretikon, Bietenholz und Bisikon liegen ab dem 1. Juni in der Pufferzone (gelb). Das dort geltende Regime ist nicht ganz so streng wie im eigentlichen Befallsherd (rot).

«Und das stellt uns nun doch vor gewisse Schwierigkeiten», formuliert es Marc Weiss, Leiter Naturschutz Illnau-Effretikon, trocken. Zumal man erst Anfang Mai vom Kanton über das neue Regime informiert worden sei.

Wohin mit dem Rasenschnitt der Schulhaussportplätze beim Eselriet? Was tun mit dem Heckenschnittgut der städtischen Kita und der Schulhäuser? Und was heisst das für das Jät vom Friedhof Effretikon? Muss das alles in der Pufferzone verbleiben? Und wenn ja, wohin damit?

«Wir mussten die Vorgaben sehr genau studieren, um die Auswirkungen auf unseren städtischen Betrieb wirklich begreifen zu können», sagt Weiss.

Mann in einer hohen Blumenwiese
Marc Weiss leitet den Bereich Naturschutz der Stadt Illnau-Effretikon.

Inzwischen weiss er, dass es ein paar Ausnahmen von der Regel gibt. Das helfe ein wenig, sagt Weiss. Die Abläufe der unterschiedlichen städtischen Bereiche, sprich Schulhäuser, Unterhaltsbetrieb, Neophytenbekämpfung und Entsorgung, seien aber sehr verschieden. «Wir haben deshalb für die unterschiedlichen anfallenden Materialien die Prozesse neu definieren müssen und schulen nun unsere Mitarbeitenden.»

Verträge mit Abnehmern ausserhalb der Pufferzone

Illnau-Effretikon bringt sein Grüngut in der Regel zum Kompostieren an Standorte ausserhalb der künftigen Pufferzone, beispielsweise zu Gerber Gemüsebau nach Fehraltorf oder zur Feldrandkompostierung nach Illnau.

Wird Grüngut an Ort auf maximal fünf Zentimeter kleine Stücke gehäckselt, darf es – sofern Transport und Lagerung käfersicher abgedeckt werden – aus der Pufferzone ausgeführt werden. Gleiches gilt für trockenes, ungehäckseltes Heu.

Rasenschnitt, wie er bespielsweise auf den Fussballplätzen beim Sportzentrum in Effretikon anfällt, ist in der Regel kleiner als fünf Zentimeter und darf auch nach dem 1. Juni weiterhin transportiert werden, sofern – siehe oben – die Ware insektensicher abgedeckt ist. Er darf aber nicht mehr mit anderem grossem Pflanzenmaterial wie Jät-Material oder Heckenrückschnitt gemischt werden.

Der Schnitt von Blumenwiesen wiederum wird bei korrekter Pflege sowieso auf dem Boden getrocknet, damit die Samen herausfallen können. Damit dieses Bodenheu auch aus der Pufferzone transportiert werden kann, muss es aber wirklich trocken sein.

Grosses Astmaterial von Baumschnitten muss innerhalb der Pufferzone einem Schnitzelholzhaufen zugeführt werden. Dies will die Stadt in Kombination mit dem anfallenden Schnitzelholz vom Forstbetrieb koordinieren. Vor Ort gehäckselt, muss es dort bis mindestens 30. September gelagert werden.

Vom ursprünglichen Plan, gröberes Grüngut wie Jät- oder Heckenschnittmaterial auf einem versiegelten Untergrund zwischenzulagern – beispielsweise einem Parkplatz –, ist man wieder abgekommen. «Aus Platzgründen werden wir es nun wohl an die Biogasanlage der Axpo in Volketswil liefern», sagt Marc Weiss. Diese befindet sich ebenfalls in der Pufferzone, der Transport ist somit nicht eingeschränkt.

Grosse Mengen an invasiven Neophyten werden wie grosses Pflanzenmaterial gehandhabt. Kleinmengen, auch aus den Privatgärten, werden heute schon in den kostenlosen Neophytensäcken gesammelt und landen so käfersicher in der betriebseigenen Pressmulde oder dem Sammelwagen der Kezo. Schliesslich werden sie in der Kehrichtverwertungsanlage in Hinwil entsorgt.

Was tun bei einem verdächtigen Fund?

Nachdem Japankäfer in Kloten gefunden worden waren, hat der Kanton mehrere Vorschriften für das Gebiet erlassen.
Die weissen Haarbüschel sind typisch für den Japankäfer.

Der Japankäfer ist etwa so gross wie eine Kaffeebohne. Aufgrund des metallisch gold-grün glänzenden Kopfs beziehungsweise Halsschilds und der kupferbraunen Flügel wird er gern mit einheimischen Käfern wie dem Mai- oder dem Junikäfer verwechselt. Ein auffälliges Unterscheidungsmerkmal sind die weissen Haarbüschel: fünf auf jeder Seite und zwei grössere am Hinterende. Typisch ist auch, dass der Japankäfer bei Gefahr die Beine spreizt.

Gehen Sie folgendermassen vor, wenn Sie den Verdacht haben, einen Japankäfer gefunden zu haben:

Fangen Sie den Käfer vorsichtig in einem verschliessbaren Gefäss (zum Beispiel Konfiglas) ein.

Überprüfen Sie das Vorhandensein der weissen Haarbüschel.

Machen Sie ein Foto und notieren Sie den genauen Standort, an dem der Käfer beobachtet wurde.

Machen Sie ihn anschliessend unschädlich, indem Sie ihn zertreten oder einfrieren.

Melden Sie Ihren Fund umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst via E-Mail japankaefer@strickhof.ch.

Weitere Infos und Adressen: www.stopp-japankaefer.ch

Für die städtische Grünabfuhr, also den Inhalt der privaten Grüntonnen in den Quartieren, hat Illnau-Effretikon einen laufenden Vertrag mit der Firma Gerber Gemüsebau in Fehraltorf. «Da sie ausserhalb der Pufferzone liegt, sind wir am Abklären, ob der Vertrag weiterhin erfüllt werden kann», sagt Weiss. Dazu müsse das Unternehmen seine Prozesse anpassen und der Kanton dafür eine Bewilligung erteilen. «Sollte das nicht funktionieren, müssten wir nach Alternativen suchen.»

Auch Gartenunternehmen und Private gefordert

«Neben den Mitarbeitenden der Stadt sind auch die privaten Firmen gefordert», bekräftigt Marc Weiss. Im Speziellen die Gartenunternehmen, welche Aufträge von Privaten in Effretikon oder Bisikon – also innerhalb der Pufferzone – wahrnehmen. Oder aber Transportfirmen, welche Mulden mit Grüngut aus der Pufferzone befördern. Auch diese müssten sich zwingend an die ab 1. Juni geltenden Vorgaben des Bunds halten. «Damit wir die Ausbreitung des Japankäfers stoppen können, müssen wirklich alle mitziehen.»

Das gilt für die Landwirtschaft in der Pufferzone

Gras in frischem ungehäckseltem Zustand darf nicht aus der Pufferzone ausgeführt werden. Es gibt drei Ausnahmen:

Das Gras wurde drei Tage auf dem Feld angetrocknet. So ist es für den Japankäfer nicht mehr interessant, und es besteht keine Gefahr, dass man aus Versehen Käfer aus dem Gebiet hinaustransportiert.

Das Gras wird auf dem Feld in Siloballen verpackt. Der Silierprozess ist für den Käfer tödlich.

Das Gras wird beim Aufladen auf eine Grösse kleiner als fünf Zentimeter gehäckselt und für den Transport mit einem Netz mit einer Maschenweite von höchstens fünf Millimetern abgedeckt.

Da Silomais gehäckselt und anschliessend im Silo gelagert wird, sind hier die Überlebenschancen des Japankäfers sehr klein. Ein Transport ist darum ohne Auflagen möglich.

Stroh ist, da trocken, für den Schädling ebenfalls unattraktiv. Es bestehen keine Auflagen.

Der Transport von Gemüse und Früchten aus der Pufferzone hinaus ist nach wie vor möglich. Es muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass sich keine blinden Passagiere auf dem Erntegut befinden. (alb)

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