Soll künftig nur der Gemeinderat in Bauma über Einbürgerungen entscheiden?
Drei Änderungen
Am 14. Juni wird über drei Anpassungen in der Gemeindeordnung abgestimmt: die Abschaffung der Sozialbehörde, Änderungen bei Einbürgerungen – und wer in Kommissionen mitbestimmen darf.
Die Stimmberechtigten von Bauma entscheiden am 14. Juni an der Urne über eine Teilrevision der Gemeindeordnung. Im Zentrum stehen drei Änderungen: Die Zuständigkeit für Einbürgerungen soll klarer geregelt sein, die Sozialbehörde abgeschafft beziehungsweise umstrukturiert und die Wählbarkeit für Kommissionen flexibler gestaltet werden.
Die wichtigste Änderung betrifft die Einbürgerungen: Künftig soll allein der Gemeinderat über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheiden. Bislang waren dafür je nach Fall Gemeinderat und Gemeindeversammlung zuständig. Der Kanton verlangt jedoch bis Mitte 2027 eine klare Zuständigkeit bei einem einzigen Organ. Der Gemeinderat argumentiert, die Anpassung entlaste die Gemeindeversammlung von zahlreichen zusätzlichen Geschäften.

