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Keine Sozialbehörde mehr

Soll künftig nur der Gemeinderat in Bauma über Einbürgerungen entscheiden?

Am 14. Juni wird über drei Anpassungen in der Gemeindeordnung abgestimmt: die Abschaffung der Sozialbehörde, Änderungen bei Einbürgerungen – und wer in Kommissionen mitbestimmen darf.

Drei wesentliche Punkte sollen in der aktuellen Gemeindeordnung von Bauma geändert werden. (Archivbild)

Foto: Simon Grässle

Soll künftig nur der Gemeinderat in Bauma über Einbürgerungen entscheiden?

Drei Änderungen

Am 14. Juni wird über drei Anpassungen in der Gemeindeordnung abgestimmt: die Abschaffung der Sozialbehörde, Änderungen bei Einbürgerungen – und wer in Kommissionen mitbestimmen darf.

Die Stimmberechtigten von Bauma entscheiden am 14. Juni an der Urne über eine Teilrevision der Gemeindeordnung. Im Zentrum stehen drei Änderungen: Die Zuständigkeit für Einbürgerungen soll klarer geregelt sein, die Sozialbehörde abgeschafft beziehungsweise umstrukturiert und die Wählbarkeit für Kommissionen flexibler gestaltet werden.

Die wichtigste Änderung betrifft die Einbürgerungen: Künftig soll allein der Gemeinderat über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheiden. Bislang waren dafür je nach Fall Gemeinderat und Gemeindeversammlung zuständig. Der Kanton verlangt jedoch bis Mitte 2027 eine klare Zuständigkeit bei einem einzigen Organ. Der Gemeinderat argumentiert, die Anpassung entlaste die Gemeindeversammlung von zahlreichen zusätzlichen Geschäften.

Aufhebung der Sozialbehörde

Zudem soll die bisher eigenständige Sozialbehörde aufgehoben und durch eine dem Gemeinderat unterstellte Sozialkommission ersetzt werden. Damit orientiert sich Bauma stärker am kantonalen Sozialhilfegesetz.

Neu sollen ausserdem in gewissen unterstellten oder beratenden Kommissionen auch Fachpersonen ohne Wohnsitz in Bauma Einsitz nehmen können. Ausgenommen davon bleibt die geplante Sozialkommission.

Der Entwurf der teilrevidierten Gemeindeordnung wurde zwischen Mai und Juni 2025 bei Parteien, Behörden und weiteren interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geschickt. Mehrere ursprünglich vorgesehene Änderungen wurden nach der Vernehmlassung fallen gelassen.

So verzichtet der Gemeinderat auf höhere Finanzkompetenzen sowie auf eine Verkleinerung der Vertretung der Schule in der Schulpflege. Die vom Gemeinderat vorgesehene Regelung, wonach neu nur eine
Schulleiterin oder ein Schulleiter und eine Lehrperson mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflege teilnehmen sollen, wurde von der Schulpflege in der Vernehmlassung abgelehnt.

Auch die Abschaffung der vorberatenden Gemeindeversammlung wurde nach Kritik nicht weiterverfolgt.

Die Vorlage wurde sowohl vom Gemeindeamt als genehmigungsfähig beurteilt als auch von der Gemeindeversammlung im März 2026 mit grossem Mehr unterstützt. Gemeinderat und Gemeindeversammlung empfehlen ein Ja zur Teilrevision.

Hintergrund der Vorlage sind Anpassungen an neue kantonale Gesetze, darunter das Bürgerrechtsgesetz, das Gesetz über die politischen Rechte sowie das Volksschulgesetz. Die heutige Gemeindeordnung stammt aus dem Jahr 2019 und trat nach Corona-bedingter Verzögerung 2021 in Kraft.

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