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Parlament einig

Sanierung der Dorfbadi in Uster ist einen kleinen Schritt weiter

Die letzte Sitzung des Parlaments in der Amtsperiode 2022 bis 2026 hatte nur vier Geschäfte zum Thema. Viel zu reden gab vor allem die technische Anpassung der Bau- und Zonenordnung.

Saniert soll sie werden und – wenn alles gut läuft – im Frühjahr 2029 in frischem Glanz erstrahlen: die Dorfbadi Uster.

Archivfoto: Mirjam Müller

Sanierung der Dorfbadi in Uster ist einen kleinen Schritt weiter

Parlament einig

Die letzte Sitzung des Parlaments in der Amtsperiode 2022 bis 2026 hatte nur vier Geschäfte zum Thema. Viel zu reden gab vor allem die technische Anpassung der Bau- und Zonenordnung.

Nach zuletzt immer wieder knappen Abstimmungen im Parlament Uster waren sich die Parteien an diesem Montag immerhin in einer Sache einig: Die Dorfbadi an der Florastrasse muss saniert werden. Und der vom Stadtrat vorgeschlagene Weg einer verhältnismässig günstigen Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes statt eines teuren Um- und Ergänzungsbaus ist der richtige.

«Die Dorfbadi weckt Kindheitserinnerungen», hiess es aus der SVP/EDU-Fraktion. Sie erfülle eine wichtige Funktion im Freizeitangebot, legte die SP dar – sie sei so beliebt wie vor 60 Jahren, sagten GLP und EVP. Allen Parteien schmeckte in finanziell schwierigen Zeiten mit vielen Investitionswolken am Horizont auch das mutmassliche Preisschild.

Ursprünglich hatte der Ustermer Stadtrat einen grösseren Umbau der Dorfbadi geplant. Doch seit Mitte 2024 ist klar, dass ihm das Unterfangen mit Kosten von über 10 Millionen Franken zu teuer gewesen wäre. So belaufen sich mit der Sanierung die Kosten in einer ersten groben Schätzung, die plus/minus 25 Prozent genau ist, auf 6,29 Millionen Franken.

Bis allerdings die sanierte Badi, die auch eine Rutsche erhalten soll, betriebsbereit ist, dauert es noch voraussichtlich bis im Frühling 2029. Denn am Montag beriet und genehmigte der Ustermer Gemeinderat lediglich einen Projektierungskredit in Höhe von 410’000 Franken. Mit diesem soll die weitere Planung vorangetrieben und sollen offene Fragen wie beispielsweise mögliche Schadstoffbelastungen oder finanzielle Unterstützung vom Kanton geklärt werden.

Grabenkämpfe um Paragrafen

Weniger Einigkeit herrschte in der letzten Sitzung der Legislaturperiode beim Thema Bau- und Zonenordnung (BZO). Wie auch in anderen Gemeinden musste diese einer technischen Revision unterzogen werden – völlig unabhängig vom politisch brisanten Richtplan.

Ziel war es, nicht zonierte Gebiete Zonen zuzuweisen und Begriffe an kantonale Vorgaben anzupassen, zu harmonisieren. Was nach trockener Verwaltungsarbeit klingt (30 angepasste Begriffe, 130 Detailänderungen), bot dennoch Zündstoff.

Besonders die Einführung der Grünflächenziffer, welche die bisherige Freiflächenziffer ablöst, sorgte für rote Köpfe. Diese legt letztlich fest, welcher Anteil eines Grundstücks zwingend unbebaut und begrünt bleiben muss. Die Fraktion FDP/Die Mitte kritisierte die Namensänderung nicht als rein redaktionelle, sondern als «materielle» Änderung, die den Spielraum der Grundeigentümer einschränke. Ihr Antrag, bei der alten Regelung zu bleiben oder zumindest die Werte anzupassen, blieb jedoch chancenlos.

Kein Gehör für den Bauvorsteher

Eine knappe Mehrheit aus den rot-grünen Parteien, der GLP und der EVP setzte zudem gegen den Willen der bürgerlichen Minderheit die Erweiterung der Erholungszone Stapfer in Wermatswil durch. Da die heutige Spielwiese in der Aussenwacht überbaut werde, brauche es dringend Ersatz, so die Argumentation einer Minderheit der entsprechenden Kommission. Den Ersatz habe das Parlament zudem schon in der Richtplandebatte beschlossen, weshalb bereits jetzt bei der technischen Revision der BZO das Gebiet der entsprechenden Zone zugeteilt werden könne.

Wie bereits bei der Debatte um die Heusser-Staub-Wiese schenkte die Parlamentsmehrheit den Worten des zuständigen Stadtrats Stefan Feldmann (SP) in dessen letzter Sitzung nach seiner Abwahl keinen Glauben. Er hatte vergeblich erklärt, dass für eine solche Zonenänderung der Richtplan als rechtliche Grundlage fehle – und dieser schwebt aufgrund des bürgerlichen Referendums noch im Ungewissen.

«Wir haben beim Kanton angefragt, ob wir die Zonenanpassung schon machen können, das wurde uns verneint», erklärte Feldmann deutlich. Das Amt für Raumentwicklung werde die Änderung ohne abgeschlossene Richtplanprüfung kaum genehmigen. Das Parlament stimmte dennoch zu und genehmigte – wie so oft in letzter Zeit – mit einer Stimme Unterschied die angepasste BZO.

Zudem hat das Parlament …

eine Interpellation der SP zur Umsetzung der Istanbul-Konvention überwiesen. Sie verlangt vom Stadtrat Auskunft darüber, welche Massnahmen Uster seit 2020 zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt hat, wie die Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus Zürcher Oberland funktioniert und ob es Lücken bei Angeboten, Prävention oder Täterarbeit gibt;

eine Motion der GLP in ein Postulat umgewandelt und einstimmig dem Stadtrat überwiesen. Der Stadtrat soll aufzeigen, wie eine Entkoppelung des Abteilungsvorstehers Bau im Stadtrat und der Rolle des Verwaltungsratspräsidenten der Energie Uster AG gelingen kann. Beide Rollen hatte während der Trinkwasserverschmutzung 2024 Stefan Feldmann (SP) inne.

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