Gibt es bald weniger Referenden in Wetzikon?
Soll das Parlament mehr Verantwortung übernehmen oder das Volk alle Rechte behalten? Darum geht es bei der Abstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung in Wetzikon.
Darum geht es
Seit 2021 hat Wetzikon eine neue Gemeindeordnung. Sie regelt, wie die Stadt organisiert ist. Da sich die gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene seither geändert haben, hat der Stadtrat dies zum Anlass genommen, die gesamte Gemeindeordnung zu prüfen und Anpassungen vorzunehmen.
Da Änderungen der Gemeindeordnung stets vom Volk genehmigt werden müssen, kommen diese nun am 8. März an die Urne. Die Revision umfasst die folgenden Punkte:
- Höhere Hürden für das fakultative Referendum
- Änderung bei der Wahl der Wahlbüromitglieder
- Genehmigung von Eigentümerstrategien durch das Parlament
- Weitere Präzisierungen von Unklarheiten
Die Teilrevision kommt als Ganzes an die Urne. Bei einem Ja werden alle genannten Bestimmungen angepasst, bei einem Nein keine.
Deshalb ist die Vorlage umstritten
Bereits bei der Debatte im Parlament im September war die Teilrevision der Gemeindeordnung umstritten. Für Diskussionen sorgte vor allem die Änderungen bei den Bestimmungen fürs fakultative Referendum.
Bisher konnte gegen fast alle Beschlüsse des Wetziker Parlaments das Referendum ergriffen werden – entweder von 300 Stimmberechtigten oder von 12 Mitgliedern des Parlaments.
Das Referendum ermöglicht den Stimmberechtigten, über Beschlüsse des Parlaments an der Urne zu entscheiden.
Gewisse Geschäfte kommend zwingend an die Urne, dabei spricht man vom obligatorischen Referendum. Dies betrifft beispielsweise Änderungen der Gemeindeordnung oder neue einmalige Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Franken.
Beim fakultativen Referendum können 12 Mitglieder des Parlaments innert 14 Tagen oder 300 Stimmberechtigte innert 60 Tagen verlangen, dass ein Beschluss dem Volk vorgelegt wird. Bisher ist dies in Wetzikon fast uneingeschränkt möglich.
Das kantonale Gemeindegesetz schliesst eine Urnenabstimmung aber bei gewissen Geschäften aus, beispielsweise bei ablehnenden Beschlüssen des Parlaments.
(bes)
In Zukunft soll das Parlament mehr Verantwortung übernehmen – über kleinere Ausgaben soll es selbst entscheiden können. Das fakultative Referendum wäre neu nur noch bei einmaligen Ausgaben ab einer Höhe von 1,5 Milionen Franken möglich, bei wiederkehrenden Ausgaben ab 400’000 Franken.
Dieser Teil der Teilrevision wurde vom Parlament knapp angenommen, mit 17 zu 15 Stimmen. Widerstand kam dabei von der FDP/EDU-Fraktion sowie der SVP.
Das sagen die Befürworter
«Wir lassen 36 Parlamentsmitglieder in einem aufwendigen Verfahren wählen», sagte Stadtpräsident Pascal Bassu (SP) an der Parlamentssitzung im September. Diese vom Volk gewählten Parlamentarier sollten bei geringfügigen finanziellen Aufwendungen Verantwortung übernehmen können.
Unterstützung gab es dafür von den linken Parlamentsmitgliedern von SP, AW und Grünen sowie der Brücke-Fraktion aus EVP, Mitte und GLP. Raphael Zarth (Grüne) sah beispielsweise die Gefahr, dass das Parlament zur «unnötigen Durchlaufstelle» werde, wenn es sich bei allen Ausgaben stets dem Referendum aussetze.
Das sagen die Gegner
FDP, EDU und SVP setzen sich gemeinsam für ein Nein bei der kommenden Abstimmung ein. Sie sehen in der Teilrevision der Gemeindeordnung einen Angriff auf die Volksrechte.
«Die Änderung soll Verfahren beschleunigen, das ist zweifellos richtig. Das hat aber mit Demokratie nichts zu tun», sagte beispielsweise Rolf Müri (SVP) an der Parlamentssitzung im November. Für die Gegner der Vorlage gibt es keinen Anlass für die Reform.
Bisher sei das Referendum nur zurückhaltend ergriffen worden – und vor allem bei Projekten, die vom Volk umgestossen wurden. So beispielsweise bei der flächendeckenden Einführung von Tempo-30-Zonen in den Quartieren. Damals ging es um Ausgaben von rund 900’000 Franken. Ob solche Referenden auch in Zukunft möglich sind, darüber entscheiden die Wetzikerinnen und Wetziker am 8. März.
Das sind die weiteren Punkte der Revision
Wahlbüro: Bisher werden die Anzahl der Mitglieder des Wahlbüros vom Parlament abgesegnet. Der entsprechende Antrag des Stadtrats genehmigt dieses jedoch stets ohne Diskussionen. Künftig soll der Stadtrat direkt die Mitgliederzahl des Wahlbüros bestimmen dürfen.
Eigentümerstrategie von Unternehmen: Mehr Verantwortung soll das Parlament auch bei Unternehmen übernehmen, an denen die Stadt beteiligt ist. Neu soll das Parlament Eigentümerstrategien des Stadtrats genehmigen, wenn die Stadt Wetzikon an einem Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aktien oder mehr als 325’000 Franken hält.
Weitere Änderungen und Präzisierungen: Mit der Teilrevision der Gemeindeordnung sollen ausserdem Bestimmungen angepasst werden, die bei der täglichen Verwaltungspraxis für Unklarheiten gesorgt haben. Diese betreffen beispielsweise Präzisierungen bei den Aufgaben der Schulpflege.