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Ufgschnappt

Eine achtjährige Richtlinie – und niemand wohnt nach ihr

Die städtische Richtlinie zur Vermietung von gefördertem Wohnraum in Illnau-Effretikon wurde seit ihrer Einführung 2017 nur einmal angewendet.

Das Bauprojekt «Gupfen» in Illnau ist die einzige Liegenschaft, bei der die Vermietungsrichtlinie angewendet wurde. (Archiv)

Visualisierung: PD

Eine achtjährige Richtlinie – und niemand wohnt nach ihr

Ufgschnappt

Die städtische Richtlinie zur Vermietung von gefördertem Wohnraum in Illnau-Effretikon wurde seit ihrer Einführung 2017 nur einmal angewendet.

Eine Interpellation der FDP sollte eigentlich klären, wie die Stadt sicherstellt, dass städtisch geförderte Wohnungen tatsächlich an berechtigte Personen vermietet werden. Nicht nur, um allfällige Anpassungen vorzunehmen, sondern auch, weil städtisch geförderter Wohnraum eine brisante Thematik darstellt, wie aus dem Vorstoss hervorgeht.

Konkret: Wie oft und wo kam die seit 2017 bestehende Vermietungsrichtlinie zum Einsatz? Hat die Stadt deren Einhaltung jeweils kontrolliert? Und sollen auch ältere, früher geförderte Wohnbauten den gleichen Vorgaben unterstellt werden?

Die Richtlinie legt unter anderem fest, dass geförderte Wohnungen prioritär an Personen mit lokalem Bezug vergeben werden und klare Ausschluss‑ sowie Belegungsvorgaben gelten. Bei Mietantritt müssen mindestens so viele Personen im Haushalt leben, wie der Zahl der Zimmer minus eins entspricht, und es gibt keine Einkommens‑ oder Vermögensobergrenzen.

Bloss einmal in acht Jahren

Der Stadtrat Illnau‑Effretikon hat den Vorstoss beantwortet. Was jedoch auffällt: Die Richtlinie ist seit über acht Jahren in Kraft, hatte bislang aber praktisch keine Wirkung. Denn laut Stadtrat kam die Vorgabe bisher sogar nur ein einziges Mal zur Anwendung, nämlich bei der Ausschreibung der Bauträgerschaft für das Areal Gupfen. In Illnau entsteht dort eine Alterssiedlung.

Und da bisher auch keine einzige Wohnung nach dieser Richtlinie vermietet wurde, führte die Stadt weder Stichproben noch Kontrollen durch.

Auch ältere, früher geförderte Wohnbauten sollen nicht nachträglich der Richtlinie unterstellt werden. Der Stadtrat begründet dies mit einer fehlenden rechtlichen Grundlage. Und einem fehlenden Bedarf, denn Wohnbaugenossenschaften hätten «in der Regel» ähnliche Vorgaben, die sie anwendeten.

Stadtrat hält an Richtlinie fest

Obwohl die Vermietungsrichtlinie offensichtlich bisher kaum Einfluss hatte, will der Stadtrat daran festhalten. Sie bilde weiterhin eine «geeignete Vertragsgrundlage» für künftige Projekte. Anpassungen sind derzeit jedoch noch keine geplant.

Der Urheber der Interpellation, Thomas Hildebrand (FDP), hätte sich gewünscht, dass die Richtlinie tiefgründiger analysiert worden wäre. Insbesondere in Bezug auf allfällige Anpassungen. «Viele Städte und Gemeinden haben mittlerweile solche Richtlinien erlassen», betont der Gemeinderat. «Da wäre ein Vergleich mit anderen sinnvoll gewesen, unter anderem in Bezug auf die Nichtberücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.» Diese werden in Illnau-Effretikon ausgeschlossen.

Doch weil die Vermietungsrichtlinie noch kaum angewendet worden sei, könne man auch keine Schlüsse ziehen, heisst es auf Anfrage.

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