Eine achtjährige Richtlinie – und niemand wohnt nach ihr
Ufgschnappt
Die städtische Richtlinie zur Vermietung von gefördertem Wohnraum in Illnau-Effretikon wurde seit ihrer Einführung 2017 nur einmal angewendet.
Eine Interpellation der FDP sollte eigentlich klären, wie die Stadt sicherstellt, dass städtisch geförderte Wohnungen tatsächlich an berechtigte Personen vermietet werden. Nicht nur, um allfällige Anpassungen vorzunehmen, sondern auch, weil städtisch geförderter Wohnraum eine brisante Thematik darstellt, wie aus dem Vorstoss hervorgeht.
Konkret: Wie oft und wo kam die seit 2017 bestehende Vermietungsrichtlinie zum Einsatz? Hat die Stadt deren Einhaltung jeweils kontrolliert? Und sollen auch ältere, früher geförderte Wohnbauten den gleichen Vorgaben unterstellt werden?
Die Richtlinie legt unter anderem fest, dass geförderte Wohnungen prioritär an Personen mit lokalem Bezug vergeben werden und klare Ausschluss‑ sowie Belegungsvorgaben gelten. Bei Mietantritt müssen mindestens so viele Personen im Haushalt leben, wie der Zahl der Zimmer minus eins entspricht, und es gibt keine Einkommens‑ oder Vermögensobergrenzen.

