Begegnungs- oder 30er-Zone: In Nänikon wird über Strassen diskutiert
In Nänikon prüft die Stadt Uster verschiedene Massnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfkerns. So könnte die Stationsstrasse in Zukunft zur 30er- oder zur Begegnungszone werden.
Die Stadt Uster will ihre Strassen beruhigen und aufwerten. Das Stadtentwicklungskonzept (Stek) sieht vor, Strassenräume so zu gestalten, dass sie für den Fuss- und Veloverkehr attraktiver werden und ein sicheres Miteinander ermöglichen.
Das gilt nicht nur für das Ustermer Zentrum, sondern auch für die Aussenwachten – und damit ebenfalls für Nänikon. Mehrere Petitionen aus der Bevölkerung hatten den Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung und mehr Sicherheit im Näniker Zentrum deutlich gemacht.
Mehrere Strassen im Gespräch
Gefordert werden unter anderem flächendeckend Tempo 30 sowie eine Begegnungszone im Dorfkern und zwischen den beiden Primarschulhäusern Singvogel und Türmli.
Für eine entsprechende Umgestaltung ist nicht nur die Stationsstrasse, sondern auch die am Bahnhof entlang führende Grabenstrasse im Gespräch. Zudem sollen in Zukunft auch die Schulhausstrasse, die Vogelsangstrasse, die Jean-Hotz-Strasse sowie der Baumgartenweg rund um die beiden Schulhäuser von Tempo 30 oder einer Begegnungszone profitieren.
Die Anliegen aus der Bevölkerung trafen auf offene Ohren – und der Stadtrat hat die Abteilung Bau beauftragt, konkrete Varianten zu erarbeiten. «Wir nehmen uns der Sache an und prüfen nun in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, welche Massnahme in Nänikon am sinnvollsten ist», sagt Stadtrat und Bauvorsteher Stefan Feldmann (SP) auf Anfrage.
Verkehrsberuhigung soll kommen – aber wie sehr?
Das Thema Verkehrsberuhigung jetzt anzugehen, bietet sich an – denn die Stationsstrasse muss sowieso saniert werden. «Damit könnten wir gleich zwei Anliegen lösen», sagt Feldmann.
Es soll also im Zuge der Sanierung gleich auch die Aufwertung für Fussgänger und den Veloverkehr vorgenommen werden, um das Zentrum sicherer und attraktiver zu gestalten. Doch das «wie» oder vielmehr das «wie sehr» ist nach wie vor offen. Im Raum stehen sowohl eine 30er- als auch eine Begegnungszone.
Die beiden Varianten unterscheiden sich vor allem darin, wie stark der Strassenraum zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs verändert wird. Bei einer Tempo-30-Zone wären weniger bauliche Eingriffe nötig, dafür würden Fussgängerstreifen, etwa bei den Schulhäusern, angebracht.


Diese wären mit einer Begegnungszone hinfällig – dafür bräuchte es gemäss Konzept aber bauliche Massnahmen, um die neue Nutzung sichtbar zu machen. «Wir wollen jetzt herausfinden, welche Massnahme nachhaltig sinnvoller ist für Nänikon», sagt Feldmann.
Kantonspolizei hat das letzte Wort
Bis Ende Dezember können die Nänikerinnen und Näniker weitere Hinweise oder Vorschläge online einreichen und somit an der Entscheidung mitwirken. Anfang des neuen Jahrs findet eine separate Sitzung mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern statt.
Der Abschluss des Projekts ist für Sommer 2026 vorgesehen – sofern die Kantonspolizei Zürich die Änderung durchwinkt. «Die Anordnungskompetenz für Tempo 30 oder eine Begegnungszone liegt bei der Kapo», so Feldmann.