Wald beschliesst relativ emotionslos ein Feuerwerksverbot
Mit Wald entschliesst sich eine weitere Gemeinde für ein Verbot von lautem Feuerwerk. Der Beschluss an der Gemeindeversammlung fiel deutlich aus.
Es waren vier Traktanden, und doch gab es in Wald an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember wenig zu diskutieren. Über das Budget verhandelten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gerade einmal 20 Minuten, bevor sie es bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 122 Prozent verabschiedeten.
Ein wenig zu reden gab lediglich die Teilrevision der Polizeiverordnung, sprich das darin enthaltene Verbot von lärmendem Feuerwerk, über das wie in vielen anderen Oberländer Gemeinden befunden werden musste.
Die zwei Initiantinnen legten an der Versammlung nochmals ihre Argumente dar, während die Gegner des Feuerwerksverbots Gründe der Tradition in den Vordergrund stellten. Letztlich wurde das Verbot mit einem solch grossen Mehr beschlossen, dass die Gemeinde die Stimmen nicht einmal auszählen liess.
Ebenso mit jeweils einer deutlichen Mehrheit wurden die Teilrevision der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen sowie die Kreditabrechnung für ein Kunstrasenspielfeld im Gebiet Neuhus und die Renaturierung des Hindernordbachs mit Kosten von 3,9 Millionen Franken genehmigt.
