Gossau lässt sich nicht in Eigentumsbereich hineinreden
Obwohl Gossau in Sachen Finanzen nicht gerade auf Rosen gebettet ist, kam das Budget 2026 – wohl auch im Wissen einer bereits verankerten Schuldenbremse – problemlos durch. Dafür wurden entscheidende Begriffe für die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung gestrichen, sprich beibehalten.
Nach mehr als 20 Jahren im Amt ist Gossaus Gemeindepräsident Jörg Kündig (FDP) mehr als routiniert. Gegenüber den 244 Stimmberechtigten machte er am Montagabend gleich klar, dass es wohl eine intensivere Gemeindeversammlung werden könnte. Wohl auch deshalb bemerkte er scherzhaft: «Anfragen nach dem Gemeindegesetz sind keine eingegangen. Ohnehin wissen sie ja, dass man diese zehn Jahre vor der Versammlung einreichen muss.» Natürlich wären es nur 10 Tage, so viel dazu.
Insgesamt drei Stunden sollten die Versammelten an diesem Abend auf den harten Kirchenbänken verbringen. Für tatsächlichen und tiefgreifenden Gesprächsstoff sorgte vor allem eines der drei gelisteten Traktanden: die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO).
Wirklich alles wie gehabt?
Relativ entspannt, doch zugleich eifrig und als Ingenieur fachlich kompetent wie überzeugend, präsentierte der Bauvorsteher Daniel Baldenweg (EVP) die von ihm als «nächsten Schritt in einer grossen Gesamtplanung» bezeichnete Teilrevision der BZO. Denn es handelte sich schon um die dritte dieser Kategorie, die sich seit 2015 nach einer übergeordneten Entwicklungsstrategie richten sollte.
Bei einer ersten Teilrevision 2016 wurden die Vorschriften in den Kernzonen «liberalisiert», im Ortszentrum die Verdichtung und der Erhalt des Ortsbilds definiert. 2019 folgten unter anderem Umzonungen und Vorschriften zu Dachgestaltungen im Zentrum.
Laut Baldenweg würde sich mit diesem dritten «Schritt» in der BZO eigentlich gar nicht so viel ändern. Insgesamt gehe es um eine Harmonisierung der Baubegriffe, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und Parkierungsbestimmungen. Dazu habe man die vorgegebene Dachbegrünung nur etwas präzisiert sowie Stein- und Schottergärten aus dem «Sortiment» genommen. «Wem gefallen die schon?», fragte der Bauvorsteher.
Der Gemeinderat hob die Punkte nochmals deutlich hervor: den Baumschutz, die Baumförderung, Vorgaben zur naturnahen Umgebungsgestaltung sowie ein finanzieller Ausnützungsbonus im Sinne der Nachhaltigkeit.
Was die Grünflächenziffer betrifft, seien die vorgegebenen Prozente an unversiegelten Flächen schon erfüllt, daher ändere sich nichts. Und in den Wohnzonen seien neu sogar weniger Grünflächen vorgeschrieben als bisher, da dies der Gemeinderat schon nach den Einwendungen der öffentlichen Auflage entsprechend anpasste. «Auch die Forderung nach Parkplätzen auf einzelnen Grundstücken haben wir verringert, es gibt also keine Verschärfungen in der BZO». Baldenwegs Fazit lautete: Zurückhaltend, ausgewogen und eine gute Basis für die Entwicklung von Gossau.
Kompliziert und doch einfach
Bei der Stimmbevölkerung schienen die Dinge dann doch nicht ganz so einfach zu liegen, wie das der Bauvorsteher zu schildern versuchte. SVP-Präsident Claudio Zanetti fragte die Versammlung ganz direkt: «Wollen Sie, dass der Staat Ihnen ins Eigentum eingreift, sagt, wo Sie ein Gärtchen machen sollen und wie viele Velos Sie wo abstellen müssen?»
Durch die Einwendungen seien schon viele Änderungen vorgenommen worden – «daher ganz einfach; lassen wir doch alles aus der BZO streichen». Mit seinem Rückweisungsantrag scheiterte Zanetti knapp. 104 bestanden auf eine Beratung, während 94 Stimmberechtigte die Teilrevision zurückweisen wollten.
Dafür hatten weitere Votanten Erfolg mit ihren Änderungsanträgen, sprich der Streichung von einzelnen neu formulierten Artikeln in der BZO. Und zwar bleiben die Artikel 4, 10, 14 und 33 zum «Teilpaket Nachhaltigkeit» in der BZO unverändert stehen. Das heisst: keine Anpassungen bei der Grünflächenziffer, keine Vorschriften bei Stützmauern, kein Verbot von Schottergärten, keine Veränderungen bei der Begrünung von Dachflächen oder von ökologisch gestalteten Siedlungsrändern – genauso wenig bei Begrünungs-, Spiel- und Ruheflächen.
Die Behandlung des «Teilpakets Parkierung» verlief etwas kontroverser. Allein zu diesem Punkt äusserten sich drei verschiedene Votanten. Letztlich führten aber auch die Abstimmungen hierzu zum «selben» Ergebnis: der Artikel 32b zur Regelung von Velo- und Autoabstellplätzen wird ohne Anpassungen beibehalten.
Ferner hat die Versammlung …
… dem Kredit über 490’000 Franken für die Umnutzung der Turnhalle Berg 2 zu einer Lernlandschaft mit Büroräumen deutlich zugestimmt.
… das Budget 2026 mit einem Ertragsüberschuss von 137’000 Franken und Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von 12,6 Millionen Franken und keinen Investitionen im Finanzvermögen mit nur einzelnen Gegenstimmen genehmigt. Der Steuerfuss bleibt bei 117 Prozent. Für eine allfällige Aktienkapitalerhöhung des GZO Spitals Wetzikon hat Gossau 4,85 Millionen budgetiert.
