Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Politik

Rücktritt wegen Stiftungsratskandidatur

Regierungsrat äussert sich zum BVK-Konflikt in Illnau-Effretikon

Drei Effretiker Kantonsräte verlangten vom Regierungsrat Antworten zum BVK-Konflikt um Daniel Kachel. Diese sieht ähnliche Konflikte wie die BVK – es gibt aber auch Ausnahmen.

Daniel Kachel (GLP) ist nicht mehr Mitglied des Stadtparlaments Illnau-Effretikon. Der Grund dafür war eine Kandidatur, die er verlor.

Foto: PD

Regierungsrat äussert sich zum BVK-Konflikt in Illnau-Effretikon

Drei Illnau-Effretiker Kantonsratsmitglieder verlangten vom Regierungsrat Antworten zum BVK-Streit um Ex-Parlamentarier Daniel Kachel. Dieser sieht ähnliche Konflikte wie die BVK – es gibt aber auch Ausnahmen.

Im Frühling sorgte ein unfreiwilliger Rücktritt aus dem Stadtparlament von Illnau-Effretikon für eine Kontroverse. Der Grund dafür: Daniel Kachel (GLP) liess sich als Arbeitnehmervertreter für den Stiftungsrat der Pensionskasse BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich aufstellen. Gewählt wurde er nicht, dennoch musste er aus dem Illnau-Effretiker Parlament zurücktreten. Denn das Wahlreglement sah vor, dass Parlamentarier ihr Mandat zuvor niederlegen müssen.

Der Stiftungsrat der Pensionskasse BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich hat gesamthaft 18 Mitglieder. Je neun vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese sind auf sechs Wahlkreise verteilt, die jeweils für eine Branche stehen.

Der Wahlkreis l ist für Schulen im Kanton, der Wahlkreis ll für übrige Angestellte im Kanton. Die anderen Wahlkreise sind beispielsweise Gemeinden, Gesundheitsinstitutionen oder Bildungsorganisationen, die sich der Pensionskasse als Arbeitgeber angeschlossen haben. Kachel kandidierte als Arbeitnehmervertreter im Wahlkreis l, der zwei Sitze hat. (mgp)

Die Betroffenheit über den Wegfall Kachels war gross – die Illnau-Effretiker Kantonsräte Brigitte Röösli (SP), Andreas Hasler (GLP) und René Truninger (SVP) gelangten deshalb mit einer Anfrage an den Regierungsrat. Sie wollten wissen, ob dieser den Rücktritt Kachels stützt und wie derartige Fälle vermieden werden könnten. Dieser hat sich nun dazu geäussert.

Regierungsrat steht hinter BVK

Zunächst hielt er fest, dass er die Auslegung des Wahlrechts nicht verbindlich kommentieren könne. Ebenso wenig dürfe er Vertretern der BVK Anordnungen erteilen. Grundsätzlich stützt der Regierungsrat die Ansicht der Pensionskasse, wonach ein Parlamentsmitglied nicht als Vertreter der Arbeitnehmenden gewählt werden kann. Der drohende Interessenkonflikt gelte aber nur, wenn die Mitarbeitenden der betroffenen Gemeinde auch bei der BVK versichert seien. In Illnau-Effretikon ist dies der Fall.

Wäre Kachel dagegen Mitglied des Stadtzürcher Parlaments und würde für den Stiftungsrat der BVK kandidieren, sähe die Sache anders aus: Mitarbeiter der Stadt Zürich haben eine eigene Pensionskasse, folglich gäbe es keinen Interessenkonflikt, wie der Regierungsrat beispielhaft erwähnt.

Wahlreglement angepasst

Wer im Stiftungsrat oder in der Geschäftsleitung von Pensionskassen sitze, solle sich nicht in einem dauerhaften Konflikt befinden, begründet der Regierungsrat. Was bei Parlamentariern aber möglich sei, da diese über Regeln der beruflichen Vorsorge des Personals entscheiden würden. «Es wäre nicht glaubwürdig und nicht umsetzbar, diesen Konflikt nur mit Ausstandsregeln für Einzelfälle lösen zu wollen.»

Nach dem Fall Kachel hat die BVK ihr Wahlreglement geändert. Seit dem 1. Juli muss der Rücktritt aus einem Parlament erst nach der Wahl eingereicht werden. Fälle, in denen ein Politiker vorzeitig aus seinem Amt ausscheidet, ohne gewählt zu werden, sollen damit vermieden werden.

Für Kachel ändert dies allerdings nichts: Er hat bereits beschlossen, nicht wieder antreten zu wollen. Für ihn sei dieses Kapitel beendet.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns