Im eigenen Garten lässt sich Bubikon nicht viel vorschreiben
Grüner Daumen – mit einem Aber
Ein Grundstück mit grünem Rasen, einheimischen Sträuchern – und erst noch ökologisch wertvoll. Wenn es nach den Eigentümerinnen und Eigentümern geht, verzichtet Bubikon lieber auf zusätzliche Vorgaben.
Wie grün soll ein Grundstück sein? Und welche Pflanzen sollen darauf wachsen? Mit solchen Fragen beschäftigten sich die Stimmberechtigten am Mittwochabend an der Gemeindeversammlung in Bubikon. Sie mussten sich mit dem sogenannten Richt- und Nutzungsplan auseinandersetzen. Denn dieser musste an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Bekanntlich ein technisches, detailreiches Thema – für die Entwicklung des Dorfs jedoch von Bedeutung.
Wofür sind diese Pläne?
Der Richtplan ist sozusagen das Handbuch der Gemeinde und für sie verbindlich. Die Behörden müssen ihr Handeln auf diese Richtlinien abstimmen. Darin festgehalten werden übergeordnete Fragen zur Entwicklung der Gemeinde – zum Beispiel zum ÖV, Strassennetz, zu Fuss- und Radwegen oder öffentlichen Bauten.
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) wiederum ist Teil des Nutzungsplans und wird auf Basis des Richtplans erarbeitet. In der BZO werden die Vorgaben für die Gestaltung von Grundstücken festgehalten und sind für deren Eigentümerinnen und Eigentümer relevant. (jgu)
Der Richtplan wurde praktisch widerstandslos durchgewinkt. Aber bei der Bau- und Zonenordnung, die Teil des Nutzungsplans ist, gab es einige Anpassungswünsche.

