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Grüner Daumen – mit einem Aber

Im eigenen Garten lässt sich Bubikon nicht viel vorschreiben

Ein Grundstück mit grünem Rasen, einheimischen Sträuchern – und erst noch ökologisch wertvoll. Wenn es nach den Eigentümerinnen und Eigentümer geht, verzichtet Bubikon lieber auf zusätzliche Vorgaben.

Bubikon ist umhüllt von Landschaft, doch in den Siedlungen gibt es noch Potenzial. (Archiv)

Foto: Simon Grässle

Im eigenen Garten lässt sich Bubikon nicht viel vorschreiben

Grüner Daumen – mit einem Aber

Ein Grundstück mit grünem Rasen, einheimischen Sträuchern – und erst noch ökologisch wertvoll. Wenn es nach den Eigentümerinnen und Eigentümern geht, verzichtet Bubikon lieber auf zusätzliche Vorgaben.

Wie grün soll ein Grundstück sein? Und welche Pflanzen sollen darauf wachsen? Mit solchen Fragen beschäftigten sich die Stimmberechtigten am Mittwochabend an der Gemeindeversammlung in Bubikon. Sie mussten sich mit dem sogenannten Richt- und Nutzungsplan auseinandersetzen. Denn dieser musste an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Bekanntlich ein technisches, detailreiches Thema – für die Entwicklung des Dorfs jedoch von Bedeutung.

Wofür sind diese Pläne?

Der Richtplan ist sozusagen das Handbuch der Gemeinde und für sie verbindlich. Die Behörden müssen ihr Handeln auf diese Richtlinien abstimmen. Darin festgehalten werden übergeordnete Fragen zur Entwicklung der Gemeinde – zum Beispiel zum ÖV, Strassennetz, zu Fuss- und Radwegen oder öffentlichen Bauten.

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) wiederum ist Teil des Nutzungsplans und wird auf Basis des Richtplans erarbeitet. In der BZO werden die Vorgaben für die Gestaltung von Grundstücken festgehalten und sind für deren Eigentümerinnen und Eigentümer relevant. (jgu)

Der Richtplan wurde praktisch widerstandslos durchgewinkt. Aber bei der Bau- und Zonenordnung, die Teil des Nutzungsplans ist, gab es einige Anpassungswünsche.

Weniger Vorschriften, mehr Flexibilität

Die Bubikerinnen und Bubiker wollen sich offenbar nicht im Detail vorschreiben lassen, wie sie ihre Gärten zu gestalten haben. Bemerkbar wurde dies bei den Vorschriften zur Förderung der Siedlungsökologie. Diese umfassen Punkte wie die naturnahe Umgebungsgestaltung, die Vorgärten, die Baumbepflanzungen, das Ortsbild am Siedlungsrand und die Grünflächenziffer.

Letztere schreibt vor, wie gross die begrünte Fläche auf einem Grundstück sein muss. Die vorgeschlagenen Werte gingen einem Bürger allerdings zu weit, er plädierte auf Zurückhaltung. Sein Anliegen fand Gehör. Der vorgeschriebene Anteil an Grünflächen in Wohnzonen wird deshalb halbiert, in Gewerbe- und Industriezonen wird gänzlich auf eine Vorgabe verzichtet. Zur Veranschaulichung: In einem Wohngebiet müssen nun anstelle von 40 künftig nur 20 Prozent der Fläche begrünt werden.

Zwei Vorgaben in der Bau- und Zonenordnung kippten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zudem in vollem Umfang. Einerseits diesen Artikel: An den Gartenrändern, die an Strassen angrenzen, müssen etwa zur Hälfte einheimische Bäume und Sträucher stehen. Andererseits wurde die Vorgabe nicht akzeptiert, dass auf einem Grundstück pro 300 Quadratmeter jeweils ein grösserer Baum oder Strauch gepflanzt werden muss. Dies hätte unter anderem Wohnzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten betroffen.

Obwohl diese Bestimmungen nun wegfallen, hat Bubikon trotzdem keinen Freipass. Denn der Kanton hat mit dem Planungs- und Baugesetz (PBG) trotzdem Einfluss auf die Siedlungsgestaltung.

Im Sinne der Artenvielfalt

Als sich die Tendenz abzeichnete, die Versammlung sei sich beim Thema Ökologie einig, schaltete sich ein Bürger ein. «Bubikon scheint in Sachen Biodiversität keine gute Gemeinde zu sein.» Der studierte Ökologe machte darauf aufmerksam, welche Bedeutung Siedlungen als Lebensraum für Insekten haben.

Ob nun seine Rede ausschlaggebend dafür war, den folgenden Änderungsantrag abzulehnen, ist unklar. Nichtsdestotrotz stimmte die Versammlung daraufhin nach seinem Gusto. So muss künftig ein bestimmter Anteil eines Grundstücks ökologisch wertvoll ausgestaltet sein.

Eine knappe Entscheidung fiel zudem beim Thema, wie die Bubiker Siedlungsränder aussehen sollen. Diskrete Farben und abgestimmt auf die angrenzende Landschaft inklusive einheimischer Pflanzen. Darauf muss schon bald geachtet werden.

Der Richt- und Nutzungsplan wurde letztlich – mit den vorgenommenen Anpassungen – genehmigt. Die neuen Vorgaben gelten aber, sobald sie rechtskräftig sind, nur für kommende Bau- und grössere Sanierungsprojekte.

Jetzt gilt es, erst die Genehmigung des Kantons abzuwarten. Dabei ist heute schon klar, dass eine Bestimmung durch die Prüfung fallen wird. Denn die Gemeinde führte einen Mindestabstand von einem Kilometer von Windrädern zu bewohnten Gebäuden auf. Offenkundig verweigert der Kanton hierfür die Genehmigung.

Mehr Platz für günstige Wohnungen

Im Rahmen der Teilrevision des Richt- und Nutzungsplans schafft die Gemeinde Bubikon einen neuen Anreiz, preisgünstigen Wohnraum zu bauen. Konkret darf ein Bau gut einen Fünftel zusätzliches Land als üblich beanspruchen, sofern ein Projekt die formalen Vorgaben erfüllt. (jgu)

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