Bauma sagt erneut Ja zum Werkhof, diskutiert aber über Wassergebühren
An der Baumer Gemeindeversammlung sprachen sich die Stimmberechtigten deutlich für den neuen Werkhof aus. Bei der Siedlungsentwässerungsverordnung hingegen gab es hitzige Diskussionen.
An der Gemeindeversammlung in Bauma vom Montagabend drehte sich alles um Abfall und Wasser: Zum einen diskutierten die 93 Stimmberechtigten über den Projektierungskredit für den neuen Werkhof, zum anderen über die Siedlungsentwässerungsverordnung (Sevo).
2021 hatten die Stimmberechtigten in Bauma an der Gemeindeversammlung für den Kauf der Parzelle Langmatt gestimmt, wo der neue Werkhof Platz finden soll. Das Areal kostete 1,7 Millionen Franken, nun folgte die Abstimmung über den Projektierungskredit von 1,45 Millionen Franken.
Das Ergebnis ist eindeutig: 71 Personen stimmten dafür, 9 Personen dagegen, und 13 enthielten sich der Stimme. Damit ist klar: Die Sammelstelle wie auch der Werkhof sollen an den Rand des Dorfs verlagert werden.
Anpassung bei der Sevo
Etwas uneiniger waren sich die Stimmberechtigten, als es um die Siedlungsentwässerungsverordnung ging. Diese legt fest, welche Aufgaben die Gemeinde und Private bei der Abwasserentsorgung haben. Sie bestimmt auch die Grundregeln der Abwasserentsorgung und gibt vor, wie die öffentlichen Anlagen finanziert werden. Nun wurde diese vom Baumer Gemeinderat revidiert.
Ein erster Entwurf wurde bereits 2018 dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) zur Vorprüfung vorgelegt. Das Awel kritisierte vor allem das Gebührenmodell. Damals orientierten sich die Anschlussgebühren noch am Gebäudeversicherungswert. Das Awel fand jedoch, das sei nicht verursachergerecht.
Stattdessen empfahl das Awel, die Gebühren nach Grundstücksfläche und Bauzone des Grundstücks zu berechnen. Auch bei den Benutzungsgebühren wollte es keine Pauschalen pro Haus oder Wohnung, sondern ebenfalls eine Berechnung nach «zonengewichteter» Grundstücksfläche. Der Gemeinderat übernahm diese Anpassungen.
An der Gemeindeversammlung vom Dezember 2022 wurde die Sevo wegen des vorgeschlagenen Gebührenmodells von der Gemeindeversammlung zurückgewiesen. Der Gemeinderat hat darauf die Gewichtung der Flächen nach Bauzonen sowie den dazugehörenden Tarif erneut angepasst und nun die Sevo dem Stimmvolk nochmals vorgelegt.
Verordnung gab zu reden
Dies gab bei der Gemeindeversammlung am Montag erneut viel zu reden, wie die Gemeinde auf Anfrage mitteilt, denn damit fallen teilweise höhere Gebühren an. So wird beispielsweise ein Einfamilienhaus in einer dichter bebauten Kernzone mit mehr versiegelten Flächen mit höheren Grundgebühren belastet als ein Einfamilienhaus in einer Einfamilienhauszone, weil hier mehr Regenwasser anfällt und dies mehr Aufwand für die Kläranlage schafft.
Das stiess auf Widerwillen: Die Einfamilienhäuser sollten bei den Gebühren einheitlich behandelt werden. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde von der Gemeindeversammlung gutgeheissen.
Am Ende nahm die Sevo in der Schlussabstimmung die letzte Hürde: 49 Personen haben dafür gestimmt, 28 waren dagegen, und 16 Personen haben sich der Stimme enthalten. Ob die beschlossene Änderung jedoch vom Awel genehmigt wird, ist ungewiss.