Dürfen Stadträte in Wetzikon bald nur noch 80 Prozent arbeiten?
Kritik an Entschädigungsverordnung
Wie viel dürfen Stadträte in Wetzikon neben ihrem Mandat arbeiten? Drei Fraktionen fordern eine Begrenzung – aus diesen Gründen.
Das Geschäft hatte an der Parlamentssitzung vom Montagabend durchaus Diskussionspotenzial: die überarbeitete Entschädigungsverordnung der Stadt Wetzikon. Diese regelt unter anderem, wie viel die Stadträte für ihre Aufgaben erhalten.
Derzeit erhalten die Stadträte eine Entschädigung von 48’000 Franken pro Jahr, der Stadtpräsident 72’000 Franken. Der Stadtrat wollte diese Ansätze auf 64’000 Franken erhöhen, für das Präsidium auf 96’000 Franken. Diese Beiträge entsprechen einem Arbeitspensum von 40 beziehungsweise 60 Prozent.
Doch zu Diskussionen im Parlament kam es nicht. Gerhard Schwabe (GLP) stellte im Namen der Brücke-Fraktion, der SP/AW- sowie der Fraktion der Grünen den Antrag, das Geschäft an den Stadtrat zurückzuweisen.
«Das Grundprinzip ist gut», hielt Schwabe fest. «Leistung für die Stadt soll besser entgolten werden, sodass die besten Personen auch kandidieren.»
Stadtrat muss Vorlage überarbeiten
Die drei Fraktionen wollen aber, dass die Mitglieder des Stadtrats genügend Zeit für ihr Mandat haben. Deshalb fordern sie, dass das maximale Arbeitspensum inklusive Mandat auf 120 Prozent festgelegt wird. Sprich: Ein Stadtratsmitglied dürfte neben dem Amt noch 80 Prozent arbeiten, der Stadtpräsident oder die Stadtpräsidentin 60 Prozent.
«Diese Begrenzung soll geeignet kontrolliert werden und eine Überschreitung zu finanziellen Konsequenzen bei dem Entgelt als Stadtrat führen», erläuterte Schwabe.
18 Mitglieder des Parlaments stellten sich hinter den Antrag, 14 dagegen. Der Stadtrat muss bei der Entschädigungsverordnung nochmals über die Bücher. Dafür hat er sechs Monate Zeit.
