Gemeinderat spricht sich gegen ein Feuerwerksverbot in Maur aus
Baldiges Aus für Raketen, Böller und Knallfrösche?
Der Gemeinderat fordert die Maurmerinnen und Maurmer dazu auf, die Initiative für ein Feuerwerksverbot abzulehnen. Die aktuelle Regelung sei bereits ein guter Kompromiss.
In den Gemeinden Bubikon, Gossau und Dürnten ist das Abrennen von Feuerwerk nicht mehr erlaubt. Für die Gemeinde Maur könnte das Verbot auch bald Realität werden. Mitte März reichten zwei Personen eine Einzelinitiative ein und forderten ein ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk. Der Grund: der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
Der Gemeinderat von Maur empfiehlt den Stimmberechtigten, besagte Initiative abzulehnen. Die Begründung: Die bestehende Regelung sei bereits ein guter Kompromiss zwischen Rücksichtnahme und Tradition.
Aktuell ist es in Maur erlaubt, an zwei Tagen Feuerwerk zu zünden, und zwar am Nationalfeiertag und an Silvester. Am 8. Dezember entscheidet die Gemeindeversammlung über Ja oder Nein. Wird die Initiative angenommen, tritt die angepasste Polizeiverordnung nach 30 Tagen Rekursfrist in Kraft.

